Befristeter Arbeitsvertrag nach Ausbildung / recht?
Hallo
mal angenommen ein Azubi (Friseur) wird nach der Ausbildung (sehr gute Leistungen in der Ausbildung) in ein befristetes Arbeitsverhältnis von 6 Monaten übernommen nach den 6 Monaten kommt der Chef und sagt man bekommt einen unbefristeten Vertrag. Doch kurze Zeit später heißt es bei Vorlage der Unterlagen es ist tariflich geregelt das man 2x befristen muss und es gibt zum 2x einen befristeten für 6 Monaten. Stimmt das..?
Danke vorab ..!
3 Antworten
Es ist korrekt, dass ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung befristet werden kann. Von "müssen" kann allerdings nicht die Rede sein, Ein AN kann einen Azubi nach der Ausbildung selbstverständlich sofort unbefristet beschäftigen.
Daher ist die Aussage, dass nach der ersten Befristung noch einmal zwingend befristet werden muss, absoluter Schwachsinn.
Die rechtliche Grundlage soll der AG Dir mal zeigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einen Tarifvertrag gibt, in dem zwingend zwei Befristungen vorgeschrieben sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so einen Tarifvertrag gibt, in dem zwingend zwei Befristungen vorgeschrieben sind
Eben!
Ich hätte dann auch so meine allerstärksten Zweifel, ob eine solche Tarifregelung überhaupt zulässig wäre.
Doch kurze Zeit später heißt es bei Vorlage der Unterlagen es ist tariflich geregelt das man 2x befristen muss und es gibt zum 2x einen befristeten für 6 Monaten. Stimmt das..?
Das ist Blödsinn, da will man Dir einen Bären aufbinden.
Das kannst Du selber ganz schnell feststellen in dem Du Deinen Tarifvertrag googelst.
Ich habe gerade ein paar Tarifverträge angeschaut und da steht nichts.
Dann habe ich bei google eingegeben:
tarifvertrag friseur befristung
Und wieder fand ich absolut nichts.
Vergiss es. Es gibt kein solches Gesetz.
Dein AG soll Dir das mal zeigen. Hier wird sich niemand stundenlang durch Tarifverträge und Gesetzestexte "quälen", um doch nichts zu finden (ich tue das auf alle Fälle nicht)
Es ist schon erstaunlich, was sich so manche AG aus den Fingern saugen
Keine Ahnung. Mündliche Aussagen sind sowieso irrelevant. Wichtig ist, was schriftlich passiert oder nicht passiert ist.
Hat man nach den 6 Monaten ohne Vertragsverlängerung schon weiter gearbeitet- dann ist Automatisch ein Unbefristeter Vertrag zustande gekommen. Da kann im Tarifvertrag stehen was will, es ist ihm zu spät aufgefallen und das lässt sich im nachhinein nicht mehr ändern. Glückwunsch zum unbefristeten Vertrag.
Sind die 6 Monate noch nicht um, dann kann Chef natürlich erstmal einen neuen befristeten Vertrag vorlegen und muß nicht gleich entfristen.
gibt es tariflich Regelungen dass 2. befristet werden muss bevor ein unbefristeter Vertrag zu Stande kommt?
gibt es tariflich Regelungen dass 2. befristet werden muss bevor ein unbefristeter Vertrag zu Stande kommt?
Mit Sicherheit nicht!
Dein Arbeitgeber soll Dir einmal diese von ihm behauptete tarifvertragliche Regelung zeigen - das wird er nicht können!
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist auf Dein Arbeitsverhältnis ein allgemeinverbindlicher Manteltarifvertrag anzuwenden, der allgemein Arbeitsbedingungen wie Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsfristen, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw. regelt.
Dieser Tarifvertrag ist Bestandteil Deines Arbeitsvertrag und muss Dir vom Arbeitgeber zugänglich gemacht werden (Tarifvertragsgesetz TVG § 8 "Bekanntgabe des Tarifvertrags").
Die Aussage ist eine bloße Ausrede, um Dir jetzt keinen unbefristeten Vertrag anzubieten.
Ich kann leider nichts relevantes dazu finden, kann jemand Evtl einen Link hier rein stellen das wäre sehr nett... habe das Internet schon durchforstet