Wie lange dürfen umbauarbeiten an/in einem Mietshaus maximal dauern?
Ich wohne in einem ehm. Bürogebäude aus den 60ern, welches vor vielen Jahren zum normalen Mietshaus umgebaut wurde.
Unter mir War/ist eine Praxis, diese wurde vor Jahren verkleinert, die Räume direkt unter mir blieben leer. Nun wird dort eine Wohnung SEID 1,5JAHREN!!! erschlossen, also alles entkernt, Trockenbauwände hochgezogen, Leitungen verlegt usw usw Komischerweise werden mal zwischen 1 bis 8 Wochen am stück gearbeitet, dann ruht das ganze auch gern weider 1-3Wochen, komischerweise wird auch (manchmal auch nur) Samstags gearbeitet, im endeffekt gibt es noch viele weitere Indizien dass das ganze auf Schwarzarbeit hinausläuft, was mich aber ehrlich gesagt garnicht interessiert, ich bin kein Freizeitpolizist. Was mich stört ist der Lärm und die Tadsache dass das ganze jetzt wirklich schon 1,5Jahre so geht, für eine 2 Zimmer Wohnung!! Mich würde mal der rechtliche Hintergrund interessieren wie Lange ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus seinen Mietern den Lärm usw zumuten darf, in Anbetracht dessen, das angeblich die Komplette Etage über mir auf diese weiße umgebaut werden soll, kann ich mich wohl auf Lärm die nächsten 20Jahre einstellen, besonderst ärgerlich ist das die Jungs immer dann kommen wenn ich Nachtschicht habe.
Daher würde mich mal interessieren, wie es da aussieht, welche konsequenzen man ziehen kann als Mieter, es ist nicht so dass ich direkt zum
Anwalt rennen will, aber dennoch schonmal wissen möchte wo da die Limits gesetzt sind.
7 Antworten
... also, unsere größeren Hütten benötigen für alle Maßnahmen schon manchmal 10 Jahre und die lieben Mieter bekommen einen Umzug von uns bezahlt bzw. bezahlen während der Belästigungen natürlich lediglich eine stark reduzierte Miete und da ja das Vertragsverhältnis nicht als Einbahnstraße zu sehen ist, so jedenfalls bei uns, verstehe ich nicht, warum der Vermieter in diese Sorgen nicht eingebunden wird.
Höchst ärgerlich, wenn eine Baustelle nie endet. Baulärm zu normalen Tageszeiten an normalen Werktagen ist aber hinzunehmen. Da kann noch nicht einmal die Miete gemindert werden.
Einzige Konsequenz angesichts der Perspektive von nochmal 20 Jahren Baulärm: Andere Wohnung suchen.
Wenn der Vermieter so rücksichtsvoll zu seinem Mieter ist, wird man wohl davon ausgehen können, dass ihm nicht so viel an Deinem Wohl gelegen sein wird.
Für die jeweiligen Zeiten der Bautätigkeiten insofern mit Lärm, Krach und Dreck verbunden, darfst du die Miete bei erheblichem Ausmaß mindern (Bruttomiete). Ich denke hier an 20 bis 30 %, je nach Intensität. Der Vermieter hat gewiss Kenntnis von den Arbeiten, deshalb wäre eine Anzeige des Mangels nicht unbedingt erforderlich. Wichtig ist, dass du exakt Buch führst über die belästigenden Arbeiten um gegebenenfalls Beweis antreten zu können. Eine rückwirkende Mietminderung, insofern bisher diese nicht erfolgte, ist bis zu 6 Monate möglich.
Mich würde mal der rechtliche Hintergrund interessieren wie Lange ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus seinen Mietern den Lärm usw zumuten darf
So lange, wie er zur Fertigstellung braucht.
Daher würde mich mal interessieren, wie es da aussieht, welche konsequenzen man ziehen kann als Mieter
Ich verweise auf dein Minderungsrecht nach § 536 BGB. Hiervon ist der Vermieter aber nachweislich in Kenntnis zu setzen.
Wie lange dürfen umbauarbeiten an/in einem Mietshaus maximal dauern?
Bis man mit den Umbauarbeiten fertig ist.
Daher würde mich mal interessieren, wie es da aussieht, welche konsequenzen man ziehen kann als Mieter
Man darf die Miete angemessen mindern.
besonderst ärgerlich ist das die Jungs immer dann kommen wenn ich Nachtschicht habe.
Das ist mehr als übel, ich mache selber Schichtdienst.
MfG
johnnymcmuff