sind massive bauarbeiten ohne vorankündigung im mietshaus erlaubt?
seit heute morgen bin ich konfrontiert mit massiven bauarbeiten, einschließlich schlagbohrer, wände abklopfen etc. es wurde keinerlei ankündigung davon gemacht. es ist sicherlich unter der woche und normale arbeitszeit. aber ich bin freiberuflich und muß auch meine arbeit schaffen, aktuell ist das rechnungen schreiben und papierkrieg bewältigen. gerade nicht meine lieblingsbeschäftigung. und ich brauche dazu ziemlich viel konzentration. die jetzt natürlich nicht da ist. eigentlich kann man bei dem lärm nur noch aus dem haus laufen. wie lange die bauarbeiten dauern werden, nur heute oder mehrere tage oder gar wochen, ist nicht bekannt.
muß ich diese bauarbeiten direkt unter mir einfach hinnehmen? ist das überhaupt erlaubt, einfach so mit bautätigkeiten anzufangen ohne die restlichen mieter zuvor in kenntnis zu setzen? kann ich was dagegen unternehmen, damit ich selbst auch meine arbeit machen kann?
8 Antworten
ob er es hätte ankündigen müssen oder nicht spielt nicht wirklich eine rolle. daraus kannst du jetzt keinen vorteil mehr ziehen.
eine mietminderung nach § 536 BGB steht dir zu. die Minderung muß schriftlich angekündigt werden. wenn du heute ankündigst, kannst du zum 1.6. mindern. allerdings kann die höhe der minderung nur im nachhinein durch einen richter bestätigt werden. darum sollte man sich vergleichbare fälle ansehen. google mal mit dem stichwort "mietminderung baulärm".
ich bin der meinung, daß 50 % angemessen sind, aber mach dir lieber ein eigenes bild.
für deine arbeit kann ich nur empfehlen, den tagesablauf zu verändern, um ruhigere stunden dafür zu nutzen.
hi,wende dich bitte erst einmal an den vermieter.ob die bauarbeiten vom vermieter kommen oder vom mieter selbst.wenn vom mieter selbst musste er sich eine genemigung holen wegen der statik.mietminderung kannst du nur holen wenn der baulärm vor 7uhr und in der mittagspause und nach 17uhr stattfindet.die kürzung für baulärm beträgt dann 15-20% derkaltmiete. ich hoffe das ich helfen konnte
vermieter beschweren evt mietzins kürzen der kaltmiet...wenn bauarbeiten mit viel dreck und lärm im haus sind müssen die angekündigt werden.
ja im mietrecht bgb der erhalt des mietobjekt und nutzung sowie welche rechte ein mieter innerhalb des wohnraumes hat
kannst du mir auch einen etwas konkreteren tipp geben, wo das steht? ich glaube, jetzt das ganze bgb durchzugehen einschließlich mietrecht, dazu fehlt mir jetzt die zeit.
hab die paragraphen jetz nich im kopp abab mietrecht is eine eigenen "abteilung" im bgb gibts so zu kaufen und dort im glossar nach bauarbeiten gucken
solange sie nicht in deinem Haus geschiet, musst du das wohl hinnehmen..
selbst dann muss er das nicht hinnehmen.
habe ich nicht geschrieben, daß die bauarbeiten in meinem haus sind? vorher lesen macht das antworten leichter.
Hehe finde ich ja klasse seit gestern sind bei uns am Haus auch Bauarbeiten mit den gleichen Beschwerden :-) Wohnst aber nicht zufällig in nem 6 Etagenhaus? :-)
na ja, ich glaube, wir haben nur 5 etagen. ist ein übliches berliner altbau-mietshaus
steht das vielleicht irgendwo drin, in irgendwelchen mietergesetzen, auf die ich verwiesen könnte?