Kann man gegen mangelnden Trittschalldämmung unter PVC vorgehen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Bauverein als Vermieter muss gesetzlich geregelte Baubestimmungen berücksichtigen und natürlich auch einhalten!

Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18,2 MBO). Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" konkretisiert

Quelle/Mieterlexikon.de

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm

Entspricht der kürzlich vom Vermieter verlegten PVC-Boden nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss nachgebessert werden.

Aber auch der neue Mieter muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Dies und weitere Informationen kannst du auf den Seiten des Mieterlexikons nachlesen.

Am besten du kopierst dir auch die Paragraphen zur gängigen Rechtsprechung. So kannst du dich später auch konkret auf diese berufen.

Schaden kann sicher auch nicht wenn du dich einmal durch den Deutschen Mieterverein beraten lässt. Dies ist günstiger als eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Fazit:

Du musst dem Vermieter nachweisen, dass dieser seine Sorgfaltspflicht in Sachen Schallschutz vernachlässigt hat.

Am Einfachsten wäre dies, wenn man dir ein sog. "Technisches Mekblatt" über den PCV zur Verfügung stellen würde. Hier kannst du leicht erkennen, ob dieser Boden den gesetzlichen Anforderungen und die entsprechende Norm erfüllt.

Am Besten du liest dir den Beitrag zum Thema einmal durch und nimmst freundlich Kontakt zum Bauverein auf und fragst nach den Qualitätsbestimmungen des verlegten Bodens.

Vielleicht entspricht dieser sogar den Anforderungen und dir fällt die Lärmbelästigung extrem auf weil die Vormieterin einen so guten Schallschutz hatte.

Einfach hinnehmen musst du die Sache jedenfalls nicht.

Der Mieter ist zwar nicht verpflichtet einen bestimmten Bodenbelag zu verwenden, doch er hat dafür zu sorgen, das Nachbarn durch sein Verhalten nicht dauernd gestört werden und an Wohnqualität verlieren.


Ich hoffe mein Tipp bringt dich in dieser Sache etwas weiter.

Viel Erfolg

Nichts kann man machen. Ist halt Altbau, das war bestimmt vor deinem Einzug bekannt. Man kann nur die anderen Mieter Bitten, sich ruhig zu verhallten.

Da es sich hier ja offensichtlich um eine durch den Bauverein verursachte Verschlechterung der Lebensbedingugen handelt - welche bei anderem Bodenbelag nicht besteht

Wieso soll der Bauverein das verursacht haben? Der vom Bauverein verlegte Bodenbelag ist offensichtlich Standard in den Wohnungen, in deiner lag er ja, nach deinen eigenen Angaben auch. Ob der neue Mieter nun selbst einen Bodenbelag verlegt oder den vom Bauverein drinlässt, bleibt ihm selbst überlassen. Wenn er das nicht tut, kann man weder ihn dazu zwingen noch den Bauverein dafür verantwortlich machen.

Du kannst nur den Bauverein bitten, der neuen Mieterin zu erklären, dass das so nicht geht.

Ich fürchte auch, dass nicht etwa, der Boden das Problem ist ... sondern die "alte" Mieterin, war schlichtweg nicht so laut.

TrudiMeier  12.07.2015, 22:35

...oder selten zuhause.... :-))

Ich würde versuchen mit dem Mieter zu reden und ihm das mit den Geräuschen mal vorführen und ihn dann bitten dass er z.B. anderes Schuhwerk nimmt oder Teppich verlegt.