Kann man gegen mangelnden Trittschalldämmung unter PVC vorgehen?
Ich wohne seit einem Jahr in einem Haus, Altbau, leider nicht kernsaniert. Nachdem die Mieterin über mir vor 3 Monaten ausgezogen ist und ihren Laminat- und Teppichboden mitgenommen hat, wurde der kahle Betonboden in der Wohnung vom Bauverein mit gelbem PVC Typ Krankenhausboden belegt, wie er ursprünglich auch in meiner Wohnung lag. Der eigentliche Sinn davon ist, laut Bauverein, dass es dem Mieter so erleichtert wird eigenen Boden zu verlegen - weswegen der PVC auch mit keinerlei Trittschalldämmung ausgestattet ist. Seit einem Monat wohnen nun neue Leute in der Wohnung, diese haben aber eben genau dies nicht beachtet und keinerlei eigenen Boden in der Wohnung verlegt. Dazu kommt, dass sie zu der lauten und natürlich auch nachtaktiven Sorte Mensch gehören und auch noch drei Katzen besitzen. Nachdem ich meine alte Mieterin nie gehört habe, bin ich seit einem Monat ständigem Getrampel, ungefiltert durch den Boden dringenden Gesprächen und Katzengetobe ausgesetzt (Zeitweise waren es sogar 5 Katzen, zwei sind aber wieder weg). Ich höre sogar das Handy der Mieter klingeln, so wenig ist es nun gedämmt. Durch den Mieterwechsel bin ich hier von absoluter Ruhe in totale Lärmbelästigung gerutscht. Mit einer der Mieterinnen habe ich bereits geredet und ihr den Sachverhalt erklärt, ihre Tochter stampft und trötet allerdings weiter wie eine ganze Elefantenherde. Da es sich hier ja offensichtlich um eine durch den Bauverein verursachte Verschlechterung der Lebensbedingugen handelt - welche bei anderem Bodenbelag nicht besteht - was kann man da machen?
5 Antworten
Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18,2 MBO). Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" konkretisiert
Quelle/Mieterlexikon.de
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/laerm.htm
Entspricht der kürzlich vom Vermieter verlegten PVC-Boden nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss nachgebessert werden.
Aber auch der neue Mieter muss Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Dies und weitere Informationen kannst du auf den Seiten des Mieterlexikons nachlesen.
Am besten du kopierst dir auch die Paragraphen zur gängigen Rechtsprechung. So kannst du dich später auch konkret auf diese berufen.
Schaden kann sicher auch nicht wenn du dich einmal durch den Deutschen Mieterverein beraten lässt. Dies ist günstiger als eine Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Fazit:
Du musst dem Vermieter nachweisen, dass dieser seine Sorgfaltspflicht in Sachen Schallschutz vernachlässigt hat.
Am Einfachsten wäre dies, wenn man dir ein sog. "Technisches Mekblatt" über den PCV zur Verfügung stellen würde. Hier kannst du leicht erkennen, ob dieser Boden den gesetzlichen Anforderungen und die entsprechende Norm erfüllt.
Am Besten du liest dir den Beitrag zum Thema einmal durch und nimmst freundlich Kontakt zum Bauverein auf und fragst nach den Qualitätsbestimmungen des verlegten Bodens.
Vielleicht entspricht dieser sogar den Anforderungen und dir fällt die Lärmbelästigung extrem auf weil die Vormieterin einen so guten Schallschutz hatte.
Einfach hinnehmen musst du die Sache jedenfalls nicht.
Der Mieter ist zwar nicht verpflichtet einen bestimmten Bodenbelag zu verwenden, doch er hat dafür zu sorgen, das Nachbarn durch sein Verhalten nicht dauernd gestört werden und an Wohnqualität verlieren.
Ich hoffe mein Tipp bringt dich in dieser Sache etwas weiter.
Viel Erfolg
Nichts kann man machen. Ist halt Altbau, das war bestimmt vor deinem Einzug bekannt. Man kann nur die anderen Mieter Bitten, sich ruhig zu verhallten.
Da es sich hier ja offensichtlich um eine durch den Bauverein verursachte Verschlechterung der Lebensbedingugen handelt - welche bei anderem Bodenbelag nicht besteht
Wieso soll der Bauverein das verursacht haben? Der vom Bauverein verlegte Bodenbelag ist offensichtlich Standard in den Wohnungen, in deiner lag er ja, nach deinen eigenen Angaben auch. Ob der neue Mieter nun selbst einen Bodenbelag verlegt oder den vom Bauverein drinlässt, bleibt ihm selbst überlassen. Wenn er das nicht tut, kann man weder ihn dazu zwingen noch den Bauverein dafür verantwortlich machen.
Du kannst nur den Bauverein bitten, der neuen Mieterin zu erklären, dass das so nicht geht.
Ich fürchte auch, dass nicht etwa, der Boden das Problem ist ... sondern die "alte" Mieterin, war schlichtweg nicht so laut.
...oder selten zuhause.... :-))
Ich würde versuchen mit dem Mieter zu reden und ihm das mit den Geräuschen mal vorführen und ihn dann bitten dass er z.B. anderes Schuhwerk nimmt oder Teppich verlegt.