Lärmbelästigung: Partyraum im Haus
Hallo, ich hoffe jemand weiss Rat:
mein Wohnhaus wurde umgebaut und im EG wurde ein "Nachbarschaftstreff" eingerichtet. Anfangs wurde dieser auch so genuzt ( Kaffetrinken, Senioren-Spieltage etc) was ja ok ist.
Jetzt ist der Raum praktisch jede Wochenende vermietet an laute Gesellschaften ( Geburtsatagspartys, türkische Verlobungsfeste etc) Dementsprechend laute Musik, Lärm auf der Terrasse....von Nachmittags bis Abends, auch nach 22h
1: darf die Vermietungsgesllschaft ( öffentlich gefördert) den Raum so gewerblich nutzen?
2: kann ich die Miete mindern? Wäre super, wenn hier jemandem dazu was einfällt!
2 Antworten
Sie sollten ein Lärmprotokoll führen und dieses möglichst von Zeugen unterschreiben lassen. Dann senden sie dieses Lärmprotokoll an die Verwaltung (schriftlich mit Nachweis) mit der Forderung, diesen ständigen Lärm innerhalb einer Frist von 14 Tagen dauerhaft zu unterbinden. Teilen sie der Verwaltung mit, dass nach fruchtlosem verstreichen der Frist eine Mietminderung von 20 % der warmen Miete durchführen werden. Das müssen sie dann aber auch tun. Teilen sie in dem Schreiben weiter mit, dass sie bei jeder Lärmbelästigung die Polizei rufen werden und eine Anzeige machen. Sie müssen sich das polizeiliche Aktenzeichen geben lassen. Dieses Aktenzeichen benötigt auch die Verwaltung, damit sie gegen die lärmenden vorgehen kann. Machen sie außerdem eine Anzeige beim Ordnungsamt mit dem Lärmprotokoll.
Auch eine Vermietung (Party) muss um 22:00 Uhr solche Lautstärke herstellen, dass sie nichts, aber auch gar nichts hören. Sagen sie das den Polizisten, wenn diese kommen.
zu 1: sie kann, wenn die Einnahmen entsprechend angegeben werden; dazu gehört auch, dass der Raum entsprechend umgewidmet wurde (Bauantrag) erfährst du auf deinem Bauamt. zu 2: möglich, wenn ihr die Lärmbelästigung bei der Verwaltung angezeigt habt.