Wie lange dauert es bis zur "Zwangs"exmatrikulation, wenn man ein Modul nicht besteht? Macht es dabei einen Unterschied, ob man zur Klausur nicht erscheint?
Ich bin "Ersti" in Materialwissenschaften und habe die 1. Klausur verhauen. Die 2. Klausur werde ich nicht mitschreiben dürfen, weil ich die dazu notwendigen 50% der wöchentlichen Tests nicht geschafft habe. Somit ist dieses Modul (Mathematische Methoden) für mich wohl gelaufen.
Ich hab gelesen, dass man zwangsexmatrikuliert werden kann, wenn man nicht die geforderte Leistung bringt, davor habe ich ein bisschen Angst jetzt. :(
Ich habe aber auch etwas gelesen mit "3-Versuche". Das versteheich aber noch nicht so ganz. Sind das 3 Versuche pro Modul? Und wann "beginnt" der 2. Versuch? Macht man dann das komplette Modul nochmal von vorne? Vielleicht kann/will mir da jemand auch was dazu erklären... :/
Ich bin auch etwas hin und her gerissen zwischen der Entscheidung, das Studienfach zu wechseln oder komplett abzubrechen. Einen konkreten "Plan" habe ich aber noch nicht.
Deswegen wollte ich wissen, wie schnell geht das mit dieser Zwangsexmatrikulation? Könnte ich quasi nächsten Monat schon "rausfliegen"?
Ich freue mich sehr über Hilfe
3 Antworten
Das ist abhängig von der Hochschule. Am besten mal in die Prüfungsordnung schauen, dort sollte alles klar geregelt sein.
Bei mir war das so:
Je Modul gab es bei den Klausuren drei schriftliche Versuche, wer die nicht bestanden hatte, musste in die mündliche Prüfung. Wer die auch nicht bestanden hatte, wurde exmatrikuliert.
Bei Nichtbestehen einer Klausur wurde man automatisch im nächsten Semester zur Prüfung pflichtangemeldet (was aber oft auch noch ein
Semester weitergeschoben werden konnte). Weitere Anwesenheitspflichten gab es aber nicht, d. h. man musste nur an der Klausur teilnehmen.
Bei Nichterscheinen trotz Anmeldung gab es eine Fünf, also durchgefallen.
Außerdem musste man bis zum Ende des 3. Semesters 40 Creditpoints aus den Modulen des 1. und 2. Semesters sammeln. Wer die nicht hatte, wurde ebenfalls exmatrikuliert.
Die Fristen der Exmatrikulation nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung regeln die Hochschulen auf Grundlage des Landeshochschulgesetzes. Es gibt Regelungen, die die sofortige Exmatrikulation vorsehen und auch solche, die erst offiziell zum Semesterende exmatrikulieren.
Schau also mal, ob du von deiner Hochschule eine Immatrikulationsordnung oder etwas ähnliches findest. Dort gibt es mit Sicherheit einen Paragraphen für die Exmatrikulation. Und natürlich kannst du auch einfach mal beim Prüfungsamt fragen.
Die Regelung mit drei Versuchen bezieht sich immer auf ein Modul. Das heißt, du hast für jede Prüfung in deinem Studium zwei Wiederholungsprüfungen zur Verfügung. Achtung: Manchmal hat man auch nur eine Wiederholungsprüfung, also ingesamt zwei Versuche. Schau dafür mal in deine Prüfungsordnung.
Wenn man zu einer WIederholungsprüfung angemeldet wird, dann muss man in der Regel nur nochmal die Prüfung ablegen, also nicht och einmal die Veranstaltungen dazu belegen. Das empfiehlt sich aber natürlich. Manchmal findet der erste Wiederholungsversuch aber sogar noch im gleichen Semester wie die Erstprüfung statt.
Wenn du mit dem Gedanken des Abbruchs spielst, dann nimm vorher mal Kontakt zur Studienberatung auf. Vielleicht bringt es ja schon, wenn du dir mal zeigen lässt, welche studienunterstützenden Programme es bei euch gibt. Und zur Not kannst du dich so auch zum Fachwechsel und dessen Möglichkeiten beraten lassen.
Beste Grüße und alles Gute!
Je nach Prüfungsordnung hast du verschieden viele Versuche, eine Klausur zu bestehen.
Zudem gilt: Wenn du dich nicht zur Prüfung anmeldest, bekommst du auch keinen Fehlversuch - schließlich kannst du so lange, wie du willst, studieren. - Vorrausgesetzt du bist nicht vom Bafög abhängig, das gibts nämlich nur über die Regelstudienzeit (in den meisten Fällen).
Allerdings empfhele ich dir, nicht so faul zu sein, denn ein Studium in Regelstudienzeit zu absolvieren sollte in jedem Fach unter 40 Stunden Wochenaufwand möglich sein.^^
Viel Erfolg!
Björn