Exmatrikulation Universität wann und wie lange ?
Ich möchte mich jetzt zu Beginn des zweiten Semesters exmatrikulieren. Nun hätte ich das bis zum 30.3 machen sollen. Kann ich mich bis zum 30.4 exmatrikulieren lassen? Da ich Bafög bekomme ist der Bewilligungszeitraum bis September. Da werde ich wahrscheinlich Vollzeit arbeiten.
die Frage ist die Exmatrikulation bis zum 30.4 nun möglich oder geht das erst zu Semesterende also 30.9?
2 Antworten
Eine Exmatrikulation muss grundsätzlich immer möglich sein. Allerdings kann es sein, dass dir hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder dir das Sommersemester rechtlich auf die absolvierte Studienzeit angerechnet wird. Wende dich an die Zentrale Studienberatung deiner bisherigen Universität. Die sollten dich zu dieser Frage beraten können.
Du solltest einfach von deiner Immatrikulation zurücktreten. Das geht in der Regel für das Sommersemester bis zum 30.04.