Wie lange dauert es,bis ein Urteil vom Richter nach einer Verhandlung Rechtskräftig ist?
Mein Sohn wurde kurz vor Weihnachten verhaftet,kam dann in die U-Haft.Hatte im Januar Gerichtsverhandlung,wurde verurteilt.Sitz jetzt nach 2 wochen immer noch in U-Haft,weil sein Urteil noch nicht Rechtskräftig ist.Keiner der Beamten weiß warum das bei Ihm so ist.Sein Haftbefehl wurde auch nicht bei der erhandlung zurückgenommen.
10 Antworten
Ein Urteil ist erst dann Rechtskräftig wenn es ein Richter nach Art. 101 GG unterschreibt mit Amtssiegel und Beglaubigung. Sowie der Haftbefehl, Mahnbescheid,usw..
Justizgewährungsanspruch, verfassungsrechtlicher Anspruch des Einzelnen, zur Wahrung seiner Rechte die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen zu können und von diesen eine Entscheidung in der
Sache treffen zu lassen (Artikel 19 Absatz 4 GG). Dem Justizgewährungsanspruch entspricht die Justizgewährungspflicht des Staates.
Vorlagepflicht nach § 99 VwGO, §§ 138, 139 ZPO; gemäß §16, 21 GVG, Art. 101, 103 GG, § 11 StGB gegenüber einer Prozeßpartei
In Erfüllung meiner Vorlagepflicht gegenüber den Prozeßparteien in der Rechtssache:
Ihr Zeichen:
beim: BRiD - Verwaltungsorgan – Amtsgericht Tostedt versichere ich,
Frau/Herr : ………………
an Eides statt, - in Kenntnis und Bewußtsein der Strafbarkeit einer falschen, fahrlässigen oder vorsätzlichen eidesstattlichen Versicherung - , daß ich als Amtsträger (§§11 STGB) nach deutschem RECHT
Richter etc.pp. mit einer aktuellen und wirksamen Ernennung bin; meine Staatsangehörigkeit ist: __________________________ und ich bin als
Richter etc.pp. auf diesen Staat vereidigt worden, d. h. ich
bin an einem Staatsgericht tätig.
Ich versichere auch die Mängellosigkeit und Gültigkeit des Geschäftsverteilungsplans des angehörenden Gerichts nach §§ 33, 34, 43, 44, 48 VwVfG und versichere an Eides statt, daß ich der gesetzlich amtierende Gerichtsvollzieher/in oder Richter etc.pp. dem Verfahren
(siehe oben)____________________________ bin.
Mir sind die SMAD-Befehle und die SHAEF-Gesetze bekannt bzw. sollten im Zusammenhang mit der Zulassung nach deutschem RECHT als Doppeljurist bekannt sein.
Weiterhin ist mir bekannt, daß das deutsche Recht für mich, als auch für alle Prozeßbeteiligten, gilt. Ich erkläre, daß ich in diesem Verfahren unparteiisch agiere und bin weder einem Standesrecht noch Auftraggebern/Arbeitgeber verpflichtet.
Es gilt ausschließlich das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung vom 22. März 1924; Die Verweise auf das VwGO, die ZPO, das StGB beziehen sich auf die jeweils zuletzt gültige und verfassungsmäßig zustande gekommene Fassung.
Ort, Datum, Unterschrift Dienstsiegel Unterschriftsbeglaubigung
Ich bezweifele, dass irgendein Richter einen derartigen Unfug unterschreibt.
Also selbst wenn keine Berufung/Revision eingelegt wurde, wird er nciht sofort in den Normalvollzug verlegt.
würde er zu entlassen sein, hätte man ihn sofort in der Verhandlung entlassen, also hat er wohl eine Stafe ohne Bewährung bekommen. Die Verlegung in den Regelvollzug kann theoretisch Monate dauern. Mit glück kann er evtl. gleich in den offenen Vollzug.
Rechtskräftig wird ein Urteil, wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können.
Wenn der Haftbefehl nicht aufgehoben wurde, dann müssen erhebliche Gründe dagegen sprechen. Sprich, Dein Sohn hat richtig was verbrochen.
Das Urteil wird rechtskräftig nach zwei Wochen, wenn niemand dagegen Berufung einlegt. Und es kann durchaus auch bei rechtskräftigem Urteil etwas dauern bis zum Haftantritt. Wenn weiterhin ein Haftgrund vorliegt, wird man aber bis zum offiziellen Haftgrund nicht entlassen.
Wenn z.b. die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, dann wird das Urteil erstmal gar nicht rechtskräftig.
ähm, "bis zum offiziellen Haftantritt" hätte es natürlich heißen müssen. Sorry, für den Verschreiber.
Und ich muss mich auch noch verbessern. Die Frist ist eine Woche nach Verkündung, sofern der Angeklagte anwesend war.
Macht aber im Ergebnis keinen Unterschied
normaler Weise ist das Urteil nach einer Woche rechtskräftig, wenn keiner Rechtsmittel eingelegt hat. Wenn es jetzt noch nichts rechtskräftig ist, ist vielleich einer in die Berufung gegangen. Aber sollte nicht so dramatisch sein. Die Zeit, die er in der U-Haft verbringt, wird auch auf die Strafe angerechnet. Macht also letztendlich keinen Unterschied für ihn.
So ist es. DH