Wer schreibt bei Gerichtsverfahren das Urteil?
Habe ein Urteil gelesen, unter dem drei Leute unterschrieben haben. Zwei Personen mit der Bezeichnung "Richter am Landgericht" und eine Person mit der Bezeichnung "Vorsitzender Richter am Landgericht". Wer schreibt das jeweilige Urteil einer Gerichtsverhandlung? Bzw. wer trägt die Verantwortung? Ist es ganz klar definiert? Wer ist z.B. bei Fehlern haftbar zu machen? Trägt ein "Vorsitzender Richter" die Hauptverantwortung und müssen die beiden anderen Richter das geschriebene Urteil durchlesen?
4 Antworten
Viele Gerichte sind mit mehreren Richtern besetzt, die gemeinsam (mehrheitlich) entscheiden. Der vorsitzende Richter leitet die Verhandlung und verkündet das Urteil. Er hat jedoch bei der Abstimmung nicht mehr Stimmen als die anderen Richter. Daher müssen die anderen Richter das Urteil selbstverständlich durchlesen. Teilweise können sie sogar abweichende Stellungnahmen verfassen.
Grundsätzlich sind Richter (bis auf strenge Ausnahmen) für Fehler nicht haftbar.
Hallo.
Bei jeder Gerichtsverhandlung ist eine Sekretärin und ein Tonträger in der Regel.
Das wird zur Schreibstelle gegeben, und dort abgetippt. Die Schreibkraft als Urkundsbeamte kann das Unterschreiben und auf der Durchschrift wird es vermerkt.
Meins ist vom Amtsgericht.
Die Richter haben in Original geschrieben oder nur die Namen.?
Weil vom Landgericht kann es anders sein wie beim Amtsgericht.
Das Urteil nebst Begründung diktiert der Vorsitzende Richter und ein/e Bedienstete/r des Kanzleidienstes schreibt es. Das Original unterschreiben alle drei Richter. Bei denen kann man davon ausgehen daß sie wissen daß man das was man unterschreibt auch durchliest. Sodann werden Abschriften gefertigt, gesiegelt und den Prozeßbeteiligten zugeschickt.
Sollte irgendwer der Meinung sein einen Schadensersatzanspruch zu haben so ist der Präsident des Landgerichts als Behördenleiter der Ansprechpartner.
Grundsätzlich sollte jeder alles durchlesen, was er unterschreibt.