Kann ich entscheiden in welchem Gericht bzw welcher Richter die Verhandlung eröffnet?
Wie wird entschieden wo eine Gerichtsverhandlung statt findet? Kann ich das beeinflussen bzw welcher Richter die verhandlung führt?
10 Antworten
Welches Gericht örtlich zuständig ist ergibt sich aus dem Sachbestand. Im Zivilrecht bei Streit zwischen einem Unternehmer und einer Verbraucher ist z.B. immer das Gericht am Wohnort des Verbrauchers zuständig.
Wenn Du Justizminister bist, aber nein, das wäre dann Rechtsbeugung.
A l s o: NEIN
Servus.
Nein man kann sich nicht aussuchen welchen Richter man bekommt oder ob es vor gericht geht.
Der Staatsanwalt prüft die Unterlagen und er entscheidet ob es zu einer Verhandlung kommt oder nicht...
Achso ok, danke....^^
Grundsätzlich hat man selbst keinen Einfluss darauf, wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus dem Gesetz. Im Zivilrecht ist dies häufig der Wohnort des Beklagten (§§ 12, 13 ZPO) und im Strafrecht der Tatort (§ 7 StPO).
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Vorschriften, die die örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründen können.
Steht die örtliche Zuständigkeit fest, steht auch die Zuständigkeit des jeweiligen Richters fest. Die Gerichte haben nämlich interne Geschäftsverteilungspläne die im Vorhinein festlegen, welche Richter für welche Fälle zuständig ist (z.B. Richter Müller = Nachnamen A bis E).
Nur das Zivilrecht kennt eine Möglichkeit auf die Wahl des örtlich zuständigen Gerichts Einfluss zu nehmen durch sog. Gerichtsstandsvereinbarungen in Verträgen (§ 38 ZPO).
Das wäre ja noch schöner. Der "gesetzliche" Richter entscheidet.
Ob es zu einer Verandlung kommt, entscheidet das Gericht. Der Staatsanwalt erhebt nur die Anklage vor dem Gericht. Das Gericht kann sie zulassen oder auch nicht. D.h. der Staatsanwalt entscheidet nur, ob er anklagt.