Wie lange dauert die Bearbeitung in der Regel wenn man aus der Bedarfsgemeinschaft auszieht, weil der Auszug muss sein?
Guten Tag,
bin 18 Jahre alt und mein Vater hat genau letzte Woche Freitag, vor Ort den Jobcenter ein ALG II Veränderungsmitteilung Blatt eingereicht, wo drauf stand, ich werde am 01.05.17 ausziehen. Aber bis heute bekam wir noch keine Antwort zurück und wissen nicht, was jetzt passieren wird? Oder, warum dauert dies solange, wird noch was überprüft oder wie jetzt?
Danke Dome
3 Antworten
So schnell geht das nicht einiges kann da bis zu 8 Wochen dauern wichtig ist an aber das du zb rechtzeitig den Mietvertrag da vorzeigst.
nun, du kannst doch ausziehen. nimm dir eine wohnung und zieh aus. deine eltern werden dann neu berechnet und erhalten wie gehabt ihren regelsatz und die miete nun eben nur durch zwei personen gerechnet, wenn keine weiteren geschwister deinerseits in der wohnung wohnen.
du hast dann eben deine eigene wohnung und kommst für deine kosten selbst auf.
Du bist ja noch nicht ausgezogen.
Dein Vater muss nach deinem Auszug eine Haushaltsbescheinigung von der Gemeinde vorlegen, wo ersichtlich ist, dass du dort nicht mehr gemeldet bist.
Erst dann berechnen die neu.
Du meldest dich ja beim neuen an, da bekommst kein abmelde Bescheid. Aber das könnte auch quasi dein zweitWohnsitz sein, deswegen wollen die ne Haushaltsbescheinigung.
Dann melde ich mich obdachlos, was jetzt?
Wieso den das? Geht nicht einfacher? Also war die Abgabe wirkungslos oder wie? Reicht nicht ein Abmeldebescheid von der Einwohnermeldeamt?