Wie lange darf man öffentliche Parkplätze in Gemeinden benutzen?
da ich 3-4 mal in der woche bei einer freundin übernachte, habe ich mein kfz auf einen öffentlichen gekennzeichneten parkplatz (ohne Schilder bzw. Zeitangaben) ca.10m vor dem Mehrparteienhaus abgestellt. eines morgens fand ich ein schreiben des bürgermeisters auf der windschutzscheibe, ich solle ihn kontaktieren.nun meine frage: wie lange/oft darf ich dort parken, gibt es einen absatz in der stvo, die genau diese sache behandelt?
danke,
lg tom
11 Antworten
Fahrzeuge dürfen maximal 14 Tage auf einem öffentlichem Parkplatz stehen. Das machst du ja gar nicht, Da würde mich ja auch mal interessieren, was die Gemeinde von dir will.
Richtig. Das gilt nur für Anhänger und Zugfahrzeuge.
"ohne", nicht "und".
Woher hast du denn das?
Es wird doch kein LKW sein?
Ansonsten kannst Du das Auto, sofern es ordnungsgemäß angemeldet ist, im Grund unbegrenzt dort parken. Allerdings solltest Du täglich mal nach dem rechten sehen, denn wenn man dort mal eine Baustelle einrichten will wird es Probleme geben.
Vielleicht will der Bürgermeister dich mal kennenlernen, ansonsten kann dein KfZ da stehen bis der TÜV euch scheidet, du deine Versicherung oder Steuer nicht mehr zahlst, oder von dem FZ eine Gefahr ausgeht...
eines morgens fand ich ein schreiben des bürgermeisters auf der windschutzscheibe, ich solle ihn kontaktieren
Kontaktiere ihn einfach, vielleicht hat er Interesse an Deinem Fahrzeug ?
nun meine frage: wie lange/oft darf ich dort parken
Wenn kein Halt- oder Parkverbot dort ist, darfst Du solange ein zugelassenes Auto dort parken wie Du möchtest.
gibt es einen absatz in der stvo, die genau diese sache behandelt?
Ja gibt es.
Hallo.
Solange nichts ausgeschildert ist, kannst du dein Auto da solange stehen lassen, bis dein Tüv abgelaufen ist und Nummernschilder dran sind.
Gruß
Jonas
Falsch. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen maximal 14 Tage auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. §13 (3b) StVO
Für Kfz gibt es eine solche Einschränkung nicht.