Gesetze etc

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

z.B. Straße kehren fällt unter "für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.", ansonsten kann dich niemand zu einer Arbeit zwingen oder sagen: Du musst den Beruf des Bauarbeiters ausüben.

Ausnahmen: Einberufungen z.B. in die Pflichtfeuerwehr oder in den Wehrdienst (ausgesetzt zur Zeit), Arbeiten im Sinne des Strafvollzuges und Sozialstunden.

Das Arbeitsamt (jetzt Jobcenter) darf Arbeitslosen auch keine Arbeit vorschreiben, es darf lediglich Vorschläge unterbreiten und wenn diese nicht angenommen werden, die Bezüge kürzen.

Subtrop 
Beitragsersteller
 04.10.2011, 16:41

Angenommen ein Schüler muss zur Strafe den Schulhof säubern oder ähnliches ist dies rechtswiedrig? Naja ok Schulhof säubern ist jetzt nicht gerade schlimm aber ein Beispiel.

putzfee1  04.10.2011, 16:44
@Subtrop

Nein, das ist nicht rechtswidrig, sondern eine erzieherische Maßnahme, zu der die Schule berechtigt ist!

Subtrop 
Beitragsersteller
 04.10.2011, 16:45
@putzfee1

Ok, gut zu wissen.

Lag00n  04.10.2011, 16:46
@putzfee1

Nein, ist sie nicht. Im Prinzip ist es auf einer staatlichen Schule rechtswiedrig aber da du minderjährig bist könnten höchstens deine Eltern klagen. Das werden sie aber wohl eher nicht machen...

cpro90  04.10.2011, 16:47
@Subtrop

Kommt auf den Umfang an... im Prinzip können deine Eltern sich dagegen stellen, sie dürfen unter Umständen sogar das Nachsitzen verbieten, wenn sie selber zu pädagogischen Maßnahmen greifen.

Subtrop 
Beitragsersteller
 04.10.2011, 16:48
@Lag00n

Was denn nun ;)?

Subtrop 
Beitragsersteller
 04.10.2011, 16:49
@cpro90

Achso, die Schule hat kein Recht die Schüler zu bestrafen, nur Verweise etc. können sie verhängen? Nur die Eltern haben also das Recht Strafen zu verhängen (und der Staat natürlich)?

cpro90  04.10.2011, 16:54
@Subtrop

Die Schule hat ja einen Auftrag des Kultusministeriums, was eine Institution des Landes ist... das Schulrecht sieht pädagogische Maßnahmen vor bei Fehlverhalten von Schülern. Deine Eltern haben mit einer Unterschrift bei deiner Einschulung bestätigt, dass der Erziehungsauftrag teilweise auf die Schule übertragen wird, diesen können sie widerrufen und du würdest somit deiner Strafe entgehen, allerdings kenne ich keine Eltern, die so etwas machen würden.

Beispiel: Sohn muss zu Hause seiner Großmutter helfen, jeden Tag nach der Schule. Ein Lehrer spricht Nachsitzen aus, dies ist den Eltern schriftlich mitzuteilen, die Eltern können dies aber nicht vereinbaren und verbieten das Nachsitzen, weil der Sohn ja der Großmutter helfen muss. Wäre ja schlimm, wenn Lehrer einfach gegen den Willen der Eltern Nachsitzen erteilen könnten.

Subtrop 
Beitragsersteller
 04.10.2011, 16:59
@cpro90

Ich denke ich begreife, also der Schule ist es gestattet Strafen zu verhängen, die Eltern müssen jedoch zustimmen? Oder meintest du das so, dass die Eltern der Schule erst den Erziehungsauftrag entziehen müssen, damit sie dies bestimmen können?

cpro90  04.10.2011, 17:14
@Subtrop

Den Erziehungsauftrag geben sie ja nur während der Schulzeit an die Lehrer weiter... die Eltern können mündlich den Lehrern verbieten, die Strafe auszuüben... das Ganze sollte allerdings begründet sein.

Am besten verständlich ist es immer wenn man es einzeln sieht finde ich.

Der Artikel bedeutet, dass du zu keiner Arbeit gezwungen werden darf, es sei denn eine für alle gleiche Dienstleistungspflicht. Du darfst also nicht dazu gezwungen werden einen bestimmten Beruf zu erlernen, eine bestimmte Arbeit auszuführen usw. Ein Beispiel wo es trotzdem zulässig wäre ist der Wehrdienst (ja im Moment ausgesetzt) Aber das ist so das bekannteste Beispiel.

Wenn man einen Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter bekommt ist man keinesfalls verpflichtet diseen anzunehmen. (Mögliche Konsequenzen sind dann wieder extra zu betrachten, aber grundsätzlich muss man keinen Vermittlungsvorschlag annehmen.)

Das Grundgesetz heißt ja auch nicht umsonst Grundgesetz. Es regeln Grundrecht und grundlegende Rechte.

Du musst eine Arbeit nicht machen, außer du bist vertraglich oder Ähnlich dazu verpflichtet

Das ist die Berufsfreiheit. Niemand kann Dir vorschreiben, welchen Beruf Du ergreifen musst.

Ausnahme, es gibt eine besondere Pflicht für alle. Die hier schon erwähnte Pflicht ist die Zwangsfeuerwehr. Wehr- und Zivildienst wird in einem eigenen Artikel geregelt und ansonsten fällt mir spontan keine ein.

Das ist ein allgemeines Gesetz gegen Zwangsarbeit. Vermutlich wurde es extra in unsere Verfassung geschrieben, da die Nazis Zwangsarbeiter in großem Umfang genutzt haben.

Zwangsarbeit = Sklaverei.

Lag00n  04.10.2011, 16:41

Genau, das wurde nur wegen den Nazis in die Verfassung geschrieben. Die haben die Zwangsarbeit nämlich erfunden! -.-

Jorgfried  04.10.2011, 16:45
@Lag00n

Sklaverei gibts seit Jahrtausenden. Normalerweise hätten meiner Meinung nach einige Paragrafen im Bürgerlichen und im Strafgesetzbuch gereicht, um Zwangsarbeit zu verbieten. Da das allerdings auch eine politische Dimension hat, steht es im Grundgesetz.

Lag00n  04.10.2011, 16:50
@Jorgfried

Die Nazis haben keine Zwangsarbeiter genutzt. Sie haben ihre Gefangenen arbeiten lassen, das ist auch heute fast überall noch normal. Ob ihre Gefangenen rechtmäßig eingesperrt waren ist eine ganz andere frage. Zwangsarbeit ist aber nicht wegen den Nazis in fast jedem Grundrecht der westlichen Welt

Jorgfried  04.10.2011, 16:57
@Lag00n

Die Nazis haben keine Zwangsarbeiter genutzt.

Das ist definitiv falsch. Es wurden extra für die Zwangsarbeit Zivilisten aus ganz Europa deportiert.

Über alles andere will ich nicht mit dir steiten, da bin ich nicht wirklich anderer Meinung.