Wie lange darf ich als Bezieher von Grundsicherung im Alter verreisen?
Ich bin von einem Freund aus dem Ausland eingeladen, für einige Wochen bei ihm Urlaub zu machen. Gibt es da als Bezieher von Grundsicherung zusätzlich zur geringen Rente Einschränkungen?
8 Antworten
Interessantes Problem! Dem Arbeitsmarkt musst du ja nicht mehr zur Verfügung stehen, mal schauen...
Auf die Schnelle habe ich lediglich gefunden, dass man den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss, um überhaupt Grusi zu bekommen. Eine grundsätzliche "Stallpflicht" wie bei Alo 2 gibt es allerdings wohl nicht. :-)
" Anspruch auf Grundsicherung hat, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hat.Bei längeren Auslandsaufenthalten von mehr als 2 Monaten wird der gewöhnliche Aufenthalt am Ort des Auslandsaufenthaltes begründet. Für diesen Zeitraum besteht kein Grundsicherungsanspruch. Sollten sie über einen längeren Zeitraum ins Ausland verreisen ist dies der Grundsicherungsbehörde vor Ausreise mitzuteilen."
Steht das so in deinem Grundsicherungbescheid? Dann würdest Du Deine normale Rente in dem zeitraum bekommen, auf die hast Du Anspruch.
Für dich gelten die 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr nicht,da du Altersrente bekommst und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen musst !
hi, normalerweise so etwa 3 wochen ohne murren.
Wenns länger dauert dann muss du dich melden glaube ich.
super wieder mal was dazu gelernt. Danke.:D
Gute Reise - freu Dich drauf :-))
2 Monate... also alle 2 Monate mal wieder hier auftauchen....