Wie groß darf die Wohnung sein wenn ich EU-Rente/Grundsicherung beziehe?
Moin,
eine gute Freundin von mir soll aus gesundheitlichen Gründen in EU-Rente gehen. Sie wird 550,- Euro Rente und den Rest über die Grundsicherung aufgestockt bekommen.
Meine gute Freundin lebt zur Zeit in einer 50 m² großen 2Zimmerwohnung und zahlt 530,- Euro Miete warm.
Nun möchte sie wissen ob die Wohnung zu teuer ist und sie in eine kleinere Wohnung umziehen muss?
Viele Grüße
7 Antworten
Für eine aleinstehende Person wären 45 qm angebracht. Eine geringfügige Überschreitung muss aber akzeptiert werden.
Umziehen müsste sie nur, wenn sie tatsächlich vom Sozialamt (das ist zuständig für die Grundsicherung im Alter), dazu aufgefordert würde. In dem Fall müssten dann aber auch sämtliche Kosten in dem Zusammenhang vom Amt getragen werden.
Aus diesrer Sicht braucht sie sich keine Sorgen zu machen. Auch Verwandte werden NICHT heran gezogen
sämtliche NOTWENDIGEN Renovierungsarbeiten, die nicht vom Vermieter zu tragen sind.
Hier die Angaben zu Hamburg, wenn man Sozialhilfe bezieht: http://www.hamburg.de/basfi/fa-sgbxii-kap03-35/126422/fa-sgbxii-35-kdu-hoechstwerte.html
Danke für deine Hilfe. So wie es aussieht muss sie wohl umziehen.
Die Antwort ist je nach Stadt oder Bundesland verschieden und deshalb sollte sie beim Sozialamt nachfragen, wie das bei ihr geregelt ist.
die Höhe der Miete ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. In Schleswig Holstein liegt die Grenze bei 235 Euro Kaltmiete, in Hamburg bei 365 Euro. 50qm dürfen nicht überschritten werden. Mit 530,- könnte die Warmmiete schon zu hoch sein, so dass sie die Mehrkosten von der Grundsicherung selber zahlen muss.
Nach der Produkttheorie ist die Größe der Wohnung egal, lediglich die Höhe der Bruttokaltmiete ist ausschlaggebend.
Die Bruttokaltmiete liegt bei 380,- Euro.
Jetzt muss man nur noch wissen, wie hoch die Angemessenheitsgrenze in ihrer Stadt oder ihrem Landkreis liegt. Das ist nämlich überall unterschiedlich.
Wo kann ich erfahren wie hoch die Angemessenheitsgrenze in Hamburg ist?
Schau mal auf der Internetseite von Hamburg unter Globalrichtlinien.
Oder bei www.tacheles-sozialhilfe.de. Dort sind irgendwo ganz viele Richtlinien hinterlegt. Ich geh mal davon aus, dass Hamburg auch dabei ist. Es kann aber sein, dass die nicht aktuell ist.
Auch wenn die Miete geringfügig höher liegt (was in Hamburg wohl der Fall sein wird), muss sie nicht befürchten, ihre gewohnte Umgebung verlassen zu müssen.
Muss das Amt auch sämtliche Renovierungskosten (Neuer Laminatboden, neue Tapeten) übernehmen?