Grundsicherung im EU-Ausland erhalten, trotz Auswanderung?
Hallo,
meine Schwägerin ist Rentnerin und nach dem Tod ihres Mannes nach Griechenland ausgewandert. Sie erhält die deutsche Rente, weil sie nur in Deutschland seit ihrem 18 Lebensjahr gearbeitet hat. Ihre Rente ist sehr gering. Hat Sie auch Anspruch auf Grundsicherung, wenn Sie sich damals ausgebürgert hat aus Deutschland?
4 Antworten
Anspruch auf Grundsicherung hat nur derjenige, der in der Bundesrepublik Deutschland wohnt. Grundsicherung stockt eine zu geringe Rente auf, und zwar auf das sogenannte Existenzminimum, also Hartz IV.
Wenn Deine Schwägerin wegen Ihrer sehr geringen Rente in Griechenland nicht mehr leben kann, muss Sie zurückkehren und hier Grundsicherung beantragen. Die gibt es nämlich in Griechenland nicht.
Und soweit ich weiss - nirgendwo anders noch auf der Welt.
Nein. Es gibt keine Grundsicherung aus Deutschland, wenn man im Ausland wohnt. Dann muss sie sich an die griechischen Behörden wenden!
Grundsicherung erhält jemand der seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und der durch geringe Rente bedürftig ist.
Wie sollte ein deutsches Amt die Bedürftigkeit einer Person prüfen, die im Ausland lebt?
Nein, hat sie nicht!