Wie lange darf eine Werkstatt ein Auto behalten?

9 Antworten

An ihrer Stelle hätte ich der Werkstatt schon längst eine Frist gesetzt wann das Fahrzeug fertig sein sollte.

Danach eine zweite und letzte Frist und dann auf Herausgabe bestehen. Er kann ja nicht das Fahrzeug unendlich bei sich in der Werkstatt halten, die Reparatur müsste doch schon fertig gestellt sein.

Was sagen denn die Alg. Geschäftsbedingungen der Werkstatt?

Musste er denn etwas nachbessern?

Wenn nicht vorenthält er Ihnen Ihr Eigentum und macht sich strafbar.

Schutz des Eigentums, daher am Besten einen Anwalt einschalten.

Hast du Schulden beim Meister?
Man sollte es sonst kaum für möglich halten, dass der Wagen knapp 1 Jahr in der Werkstatt steht..
Ansonsten würde ich ihm mit Polizei und Anwalt drohen.

SirKermit  30.09.2017, 14:20

Was soll die Polizei da ausrichten? Das ist meines Erachtens nach Zivilrecht.

blackhaya  30.09.2017, 14:28
@SirKermit

Zivilrecht wäre z.b. die Höhe der Werkstattrechnung.

Unterschlagung ist aber Strafrecht.

SirKermit  30.09.2017, 14:34
@blackhaya

Wo siehst du eine Unterschlagung nach https://dejure.org/gesetze/StGB/246.html.

Die Blechkiste steht den Aussagen nach unrepariert irgendwo auf dem Hof. Er hat sich das Auto doch nicht zugeeignet. Das Auto wurde ihm zwar anvertraut, aber mehr ist doch (noch) nicht passiert

Wenn er den Wagen benutzen würde oder verkauft hätte, das lässt sich aus den Beschreibungen nicht erschließen, dann sähe es aus meiner Sicht anders aus.

blackhaya  30.09.2017, 14:38
@SirKermit

Jemand der nicht auf Anrufe noch auf nachrichten reagiert???

Julsbilly 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:09

Schulden habe ich nicht, nein. Habe sogar schon 3.000€ im Voraus bezahlt. 

Ripi18  30.09.2017, 19:03
@Julsbilly

Was für ein Auto ist das?

Seit 10 Monaten sich vertrösten lassen???

Sorry das ist echt dummes Zeug. Erstmal würde ich zur Werkstatt gehen und verlangen das man den Wagen sich ansehen darf.

Dann würde ich enien Brief mit Einschrieben schicken das er den Wagen herausrücken soll. mit einer Frist von 14 Tagen.

Sollte dies nicht geschehen, dann Anzeige bei der Polizei wegen unterschalgen.

eine Werkstatt die es in 10 Monaten !!! nicht geschaft hat, etwaw zu repariern, wird es auch in 11 Monaten nicht schaffen. Also brauchset du dir die Ausreden auch gar nicht erst anhören.

HOL DIR DEN WAGEN SCHNELLSTMÖGLICH VOM HOF.

Also egal wie der Wagen gerade aussieht oder ob er überhaupt noch fährt.

Und selbst wenn du den schieben musst, lass den Wagen keinen Tag länger in der WErkstatt stehen.

Diese Werkstatt kann und wird dir einfach nicht helfen. Und lass dir auch kenie Ausreden gefallen. Was in 10 monaten nicht passiert ist, das wird auch nächste Woche nicht passieren.

Seit Dezember? Oha, ein wahrlich sportliche Leistung de Werkstatt. Wenn der nicht will, dann musst du wahrscheinlich leider Geld in die Hand nehmen und einen Rechtsanwalt damit beauftragen.

Vielleicht hört er auch auf eine Fristsetzung mit Androhung juristischer Maßnahmen, das wäre für euch nur ein Brief, aber ob der wirklich wirkt? ein ganz großes "?".

Habt ihr eigentlich einen Reparaturauftrag schriftlich mit Terminen und dem Umfang der Arbeiten gemacht? Das wäre wohl das erste, was ein Rechtsanwalt fragen würde.