Auto war 3 Monate in der Werkstatt, jetzt will die Werkstatt 6000€ muss ich das zahlen?

5 Antworten

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Der freien Werkstatt würde ich gar nichts zahlen.

Vertragsgegenstand war hier, dass das Auto zum laufen gebracht wird, was die Werkstatt nicht hinbekommen hat.

Dann sollen die das Auto in den Ausgangspunkt bringen. Das wäre hier die Pumpe wieder einbauen, welche getauscht worden ist - Woran es ja nicht lag.

Ich kenne gerade den § nicht. Aber der Vertragsgegenstand muss bei Nichterfüllung in den Ursprungszustand gesetzt werden.

Den Brief bzgl. der Fristsetzung hättest du viel früher schreiben müssen. Je nachdem wie die Frist dann überzogen wäre, könntest du auf Schadensersatz klagen.

Das wäre hier § 281 BGB und auch § 323
https://dejure.org/gesetze/BGB/281.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Ferner wurde ein Preis vereinbart, dieser muss eingehalten werden, oder ggf. erneut besprochen werden. Da es hierbei um einen Werksvertrag geht - Dieser ist natürlich auch gültig bei einem mündlich geschlossenen Vertrag - käme wohl § 631 BGB zum greifen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/631.html

Ich zitiere mal

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Hast du denn mittlerweile das Auto wieder?

Wenn du eine Rechtsversicherung hast, würde ich in jedem Fall einen Anwalt fragen.

Falls nicht - Abwarten und Tee trinken, bis evtl. irgendwann ein gelber Mahnbescheid im Kasten landet. Daraufhin würde ich dann Einspruch einlegen. 

Sollte es dann trotz des Einspruchs tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann erst würde ich mir einen Anwalt nehmen. Denn die sind teuer ohne Rechtsschutz - Daher so lange wie möglich nach hinten raus zögern.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 15:07

Ja bis jetzt hab ich so was auch noch nicht erlebt. Hab mir jetzt auch eine Rechtschutzversicherung gemacht. So was mach ich bestimmt nicht nochmal durch. Die Werkstatt hat ja eh schon ein schlechtes Gewissen mal schauen ob sie noch weiter mit sich reden lassen wegen dem Preis. Danke für die Tipps und Ihre Hilfe das hat mich schon weiter gebracht

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 14:37

Das können die vergessen lieber zahle ich dem Anwalt das Geld anstatt denen allein schon für die Nervenaufreibenden 3 Monate ohne Auto und Infos. Die haben schon gesagt sie hatten schon mal einen Rechtsstreit und wollen das nicht noch mal aber ich tanze lieber vor Gericht vor als dass ich die 6000€ zahle.

BobbyBackblech  25.09.2016, 14:40
@AudiDriver96

Richtig. Wie gesagt es ist und war ja auch nicht dein Fehler. Die Werkstatt hat es verpennt dich zu informieren, was sie aber ganz genau wussten.

Gebe ich ein Auto als Werkstatt einen dritten, weil ich es nicht hinbekomme, dann weiß ich was los ist und ich weiß auch, dass ich den Kunden darüber informieren muss.

Wie gesagt - Die denken du bist ein junger Kerl mit dem man das machen kann. Das zeigen im Prinzip auch schon die drei Monate. 

Wenn ich da angetanzt wäre, dann hätte ich den Wagen am gleichen Tag wieder abschleppen lassen und zu einer fähigen Werkstatt gebracht, oder der wäre morgen fertig. Einfache Kiste gewesen.

Aber so hast du wohl auch gezeigt, dass du viel mit machst. Keiner wartet drei Monate auf sein Auto, bei einem kleinen Defekt.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 13:14

Aber anscheined war die Pumpe und die Injektoren was die Freie Werkstatt ausgetauscht hat kaputt die Teile haben sich angeblich alle gegenseitig zerstört über 10 Teile mussten ausgewechselt werden. Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider auch nicht und dann nochmal 2000€ für einen Anwalt zahlen dafür fehlt mir echt das nötige Geld ich kann ja nicht mal die Werkstatt bezahlen. Ich glaub da bräuchte man einen Sachverständigen der ein Gutachten erstellt ob alles wirklich ausgetauscht wurde und ob das nötig war. Das Auto hat mir die Werkstatt auf eigenes Risiko ausgehändigt. Morgen soll ich den Rechnungsbetrag begleichen, konnte aber schon auf 5000€ runter gehen ist mir aber immer noch zu viel. 

BobbyBackblech  25.09.2016, 13:20
@AudiDriver96

Wenn du das Auto hast, ist doch alles super.

Vertragsgegenstand war hier trotzdem, dass das Auto zum laufen gebracht wird. Dieser Vertragsgegenstand wurde jedoch nicht erfüllt.

Das die Teile ausgetauscht werden mussten, dass kann jeder behaupten, ob es der Tatsache entspricht, müsste tatsächlich ein Gutachter entscheiden.

Ein Gutachter wird nur benötigt, wenn es zu einer Verhandlung kommt. 

Ist die Rechnung einmal von VW und einmal von der Werkstatt? Oder sind die Kosten von VW in der Rechnung der Werkstatt mit einbezogen, sodass diese eine Rechnung auf 6k kommt?

Ich würde das zahlen, was zunächst vereinbart worden ist. Für alles andere sollen die Klagen.

Da du über keinerlei Schritte informiert worden bist und noch weniger über transparente Preise, ist das nicht deine Schuld.

Wenn ich 1.500 EUR ausmache und später 6.000 EUR zahlen soll, dann steht das in keinem Verhältnis.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 13:49
@BobbyBackblech

Es gibt nur eine Rechnung von der Werkstatt wo ich das Auto in Auftrag gegeben hab. Von VW habe ich eine Rechnungskopie angefordert ist aber alles auf den Namen der Freien Werkstatt ausgestellt. In der Endgültigen Rechnung der Werkstatt steht insgesamt 6100€ für den gesamten Aufwand der 3 Monate. 

VW wollte mit mir auch nicht wirklich reden, da ich ja nicht der Auftraggeber war. 

BobbyBackblech  25.09.2016, 14:07
@AudiDriver96

Naja - Da hat VW schon Recht. Das die freie Werkstatt es aber nicht hinbekommen hat und dann ohne Zustimmung den Wagen einen dritten zur Mängelbeseitigung gegeben hat, dass ist nicht dein Problem.

Ich würde den vereinbarten Betrag überwiesen und fertig.

Die Werkstatt hätte dich in jedem Fall über die Vorgänge und die Preisänderungen informieren müssen. Das haben die nicht getan. Auf gut Deutsch gesagt: Pech gehabt.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 14:15
@BobbyBackblech

Gut das werde ich machen hoffentlich stellt sich die Werkstatt nicht allzu quer. Ich hoffe ja nur das sie den anfangs ausgemachten Preis nicht abstreiten, da ja nichts schriftlich erfolgt ist. 

BobbyBackblech  25.09.2016, 14:17
@AudiDriver96

Ich denke eher, dass die denken, dass du ein junger naiver Kerl bist, der das mit sich machen lässt und einfach mal das vierfache des vereinbarten Preises zahlst.

Ansonsten hätten die dich doch informiert. Das haben die ja absichtlich nicht gemacht, weil die ganz genau wussten was blüht.

Welcher Auftrag wurde in welchem Umfang ( schriftlich ) erteilt?

Bei VW direkt mußt Du selbst nichts bezahlen, denn Du bist dort nicht der Auftraggeber.

Allerdings wird die freie Werkstatt Deinen Wagen auch ohne Zahlung nicht herausgeben.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 13:02

Leider überhaupt nichts Schriftliches, dass war auch mein Fehler. Ich habe nur einen Mündlichen Auftrag der Freien Werkstatt zum Austausch der Hochdruckpumpe erteilt. Alles was mit VW zu tun hat da ist die Freie Werkstatt daran beteiligt. 

wilees  25.09.2016, 13:06
@AudiDriver96

Ich vermute einmal, dass Du ohne Hilfe eines Anwalts nicht wieder an Dein Auto herankommst. Die Werkstatt ( Auftragsempfänger ) wird sich auf das erweiterte Pfandrecht berufen.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 13:08
@wilees

Da hat die Werkstatt mir Vertraut und mir das Auto auf eigenes Risiko bereits ausgehändigt. Ich soll morgen vorbei gehen und den Betrag begleichen. Ich konnte den Preis bereits auf 5000€ runter drücken, meines Erachtens aber immer noch zu viel Geld für die 3 Monate ohne Auto, Stress und Nerven.

wilees  25.09.2016, 13:14
@AudiDriver96

Und ich würde maximal die Hälfte bezahlen, denn die Tätigkeit der freien Werkstatt führte ja nachweislich zu keinem Erfolg. Die Pumpe hätten sie, auf eigene Rechnung, zurückbauen können. Wenn hier eine anteilige ! Zahlung erfolgt, dann per Überweisung - Text : Zahlung erfolgt, unter Vorbehalt der Rückforderung.

wilees  25.09.2016, 13:20
@wilees

Hast Du die Rechnung der VW Werkstatt?

Dann gehe dorthin und lasse Dir erklären, warum die jeweiligen Teile ausgetauscht werden mußten. Nimm Dir für dieses Gespräch einen möglichst sachkundigen "Zeugen" mit.

( Nur ein sachliches !! Gespräch macht hier Sinn, wenn Du dort zu verstehen gibst, dass Du nicht zahlen willst, ist niemand mehr für ein Gespräch offen. )

BobbyBackblech  25.09.2016, 13:25
@wilees

Das Pfandrecht bestünde aber nur, wenn das Auto auch Ihm gehört. Wenn es bspw. der Frau gehört und er hat es zur Werkstatt gebracht, dann hat die Werkstatt keinen Anspruch darauf, sondern nur gegen den Auftraggeber. Dieser wäre aber im Beispiel nicht der Eigentümer des Autos.

Damit müsste das Auto auch rausgerückt werden, da gegenüber dem eigentlichen Eigentümer des Auto ( Die Frau ) kein Anspruch besteht.

Aber er hat das Auto ja schon wieder.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 13:53
@wilees

Eine Rechnung von VW habe ich noch nicht, ich habe jedoch eine Kopie angefordert, ich verfüge mit meinem Namen in dem Auftrag mit VW über nichts, da ist nur die Freie Werkstatt daran beteiligt.

Also währe Ihre Empfehlung erstmal den Anfangs Ausgemachten Betrag die 1500€ zu bezahlen und abwarten? Weil mit VW hab ich ja nichts am Hut die fordern ihr Geld von der Freien Werkstatt ein. 

wilees  25.09.2016, 13:58
@AudiDriver96

Trotzdem könnte sich der Versuch lohnen, denn die Werkstatt kann die Rechnung jederzeit ziehen. Auch wenn die Freie Werkstatt hier Rechnungsempfänger war, so sind doch die fahrzeugbezogenen Daten gespeichert.

AudiDriver96 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 14:08
@wilees

Gut dann werde ich evtl. mal das Gespräch mit VW suchen. Trotzdem hätte ich bei jedem Einbau neuer Teile informiert werden müssen egal von welcher der beiden Werkstätten. Auch der Freien Werkstatt werde ich nochmals Klar machen das ich den vollen Preis nicht zahlen werden ich hoffe wir können uns außergerichtlich einigen. 

Danke führ die Tipps und die Hilfe 

die freie Werkstatt hat das Auto nicht zum Laufen gebracht, damit dürfte der nichts zustehen; Teile können zurückgebaut werden: ABER; Zeiten für die Fehlersuche können in Rechnung gestellt werden

http://www.123recht.net/Autoreparatur-Ihre-Rechte,-wenn-die-Werkstatt-nicht-richtig-arbeitet-__a155729.html

du kannst aber eine Schiedsstelle in Anspruch nehmen; das Problem. es liegt kein Schriftlicher Auftrag vor, das ist im allgemeinen ein Freifahrtsschein für die Werkstatt

einen Auftrag hast du mit der VW-Werkstatt nicht

BobbyBackblech  25.09.2016, 13:28

Das ist überhaupt kein Freifahrtsschein. Dafür gibt es den Werksvertrag welcher im BGB festgehalten ist.

ich glaube nicht da die Werkstatt das was du nicht zugestimmt hast dürfen die das garnicht das nächstemal würde ich zu vw direkt kontaktieren oder Opel oderirgend welche anderen marken

Frag mal bei einem anwalt nach wie hoch die erfolgschance ist