Wie lange darf eine Sanierung dauern?

3 Antworten

Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 554 Abs. 3 BGB).

Die Modernisierungsmaßnahme braucht solange nicht geduldet zu werden, wie keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt.

In der Ankündigung muss genau beschrieben sein:

  • welche Arbeiten im einzelnen durchgeführt werden (Art),
  • wann voraussichtlich mit den Arbeiten begonnen wird,
  • wie lange die Modernisierungsarbeiten voraussichtlich dauern,
  • welche Mieterhöhung zu erwarten ist (Genaue Berechnung der wohnungsbezogenen Modernisierungskosten und der daraus resultierenden monatlichen Mieterhöhung. Offenlegung der Kostenvoranschläge, ggf. Mitteilung, ob die Modernisierung öffentlich gefördert wird).

Quelle http://www.berlin.de/special/wohnen/alter/recht/anpassen/index23e.php

wunhtx  19.08.2010, 19:18

Trifft hier aber nicht zu.

Was willst Du ankündigen, wenn Einvernehmen besteht, dass das Bad nach dem Einzug gerichtet werden soll.

Länger als zwei Wochen sollte dies nicht gehen.

Das Problem ist eher, dass er eine Horde Handwerker koordinieren muss, wenn die - wie üblich - ihre Termine nicht so ernst nehmen, stockt die Baustelle. Mit einer Woche solltest du auf jeden Fall, vielleicht auch mit zwei rechnen. Ihr könnt dem Vermieter aber für die Zeit ohne Dusche die Miete kürzen, Infos dazu gibts jede Menge im Netz.

Miller24 
Beitragsersteller
 19.08.2010, 16:27

...gilt die Kürzung auch, wenn wir VORHER wußten, dass irgendwann mal die sanierung kommt?