Darf ich den Schwiegereltern auch alleine Kündigen.
Hallo Ich bin seit 18 Jahren Verheiratet,jedoch kamm meine Frau ohne jegliche vorwarnung,und sagte mir das sie mich verlassen wird.,das war morgens,als ich abends heim kamm war sie weg. Wir haben ein 2 Familenhaus,die obere Wohnung bewohnen ihre Eltern. In der Wohnung bewohnt meine Frau ein Zimmer,wenn sie mal da ist. Ich bewohne die untere ehewohnung,mit unseren 2 Kindern. Nun klagt sie auf rückkehr in die ehewohnung,und will mich gleichzeitig auf die Strasse setzen,obwohl wir beide Eigentümer zu jeweils die hälfte des hauses sind. Nun meine Frage sollte das gericht so endscheiden das sie in der Wohnung zurück darf,darf ich dann Ihre Eltern kündigen wegen eigenbedarf,obwohl wir beide den mietvertrag der Eltern unterschrieben haben?? tritt da nicht ein besonderes Kündigunsrecht in kraft???
5 Antworten
Du musst dringend einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren, da es zu viele Urteile zu diesen Themen gibt, als dass man hier eine verlässliche Auskunft ohne nähere Hintergründe zu kennen geben kann.
Wow...so jung und schon solche Schwierigkeiten. Respekt!
Ich an deiner Stelle würde mit der Frau keine 2 Minuten mehr unter einem Dach leben wollen. Aber die Situation ist kompliziert.
Wer ist alles Eigentümer? Wer bezahlt die Raten für das Haus? Und bei wem sollen die Kinder bleiben, sollte es zur Scheidung kommen? Man kann so etwas nicht pauschalisieren, das hängt immer vom Einzelfall ab und von den betroffenen Personen und deren Vernunft. Aber wenn ich dir einen Rat geben darf: du wirst hier der Gelackmeierte sein. Deine Frau wird bleiben dürfen, wegen der Kinder und weil sie auch Miteigentümerin ist. Man wird dich vor die Tür setzen und du darfst weiter für ein Haus zahlen, von dem du nichts hast und obendrein noch Unterhalt für die Kinder, die man dir vorenthalten wird. Darum trenne dich von Frau und Haus. Lass dich auszahlen von deiner Frau. Soll sie das mit ihren Eltern klären. Das Geld wirst du eh für die Kinder zahlen dürfen.
Das mag hart klingen, aber ich habe all das schon mitgemacht, zumindest ähnlich. Du bist noch zu jung, um dir das Leben jetzt schon von deiner Frau kaputt machen zu lassen. Ich meine stell dir die Situation vor, ihr seit irgendwann geschieden. Sie wohnt unten, du oben und ihr habt beide neue Partner, und die Kinder immer dazwischen. Glaube mir, aus Erfahrung kann ich sagen, das gibt nur Krieg.
Geh es an, viel Glück!
Er ist nicht 18 Jahre alt, sondern solange ist er mit seiner "Noch"-Ehefrau verheiratet
Was hat denn ein solcher Kommentar mit der Frage des Users zu tun!?!
Oh...sorry, da habe ich mich verlesen. Seit 18 Jahren verheiratet, nicht 18 Jahre jung.
so jung und schon solche Schwierigkeiten
Ich erkenne in der Frage keine Altersangabe des Fragestellers. Da er 18 Jahre lang verheiratet ist, wird er sicherlich um die 40 sein.
Sie können beide gemeinsam als Vermieter Ihren Eltern/Schwiegereltern wegen Eigenbedarf in einem Zweifamilienhaus ohne weitere Begründung kündigen. Verweigert Ihre Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der eigenen Eltern, dann können Sie ähnlich wie auch bei uneinigen Mietern auf die Zustimmung ihrer Frau zur Kündigung des Mietverhältnisses deren Elter, Ihren Schwiegereltern, einklagen.
nein - kündigen können nur alle einer Partei, die den Vertrag auch unterschrieben haben.
...Völlig richtg! Der Kündigungswillige kann auf die Zustimmugn seines Vertagspartners auf Vermieterseite klagen, falls der sich weigert.
Da frag mal lieber einen Familienwanwalt. Der Gang dahin wird dir sowieso nicht erspart bleiben.