Wie lange bleibt eine Strafanzeige in der Akte bei der Polizei?

3 Antworten

Kommt auf das Polizeirecht des jeweiligen Landes an. I.d.R. ist die Speicherdauer mind. 10 Jahre, bei Minderjährigen 5 Jahre. Die Speicherfrist richtet sich  aber nach dem letzten Eintrag, so dass die Speicherdauer auch wesentlich länger sein kann. 

Opfer einer Straftat werden nicht in Form einer Akte gespeichert, allerdings wäre es möglich, über den Umweg Ermittlungsakte des Täters an die Daten des Opfers zu kommen. Wäre aber recht aufwändig. 

>Ob eine Genaue Frist gibt, glaub ich, aber meine Schwester hat eine Gebäude Gekauft in dem das Amtsgericht war/ist.Auf dem Dachboden lagen noch Akten aus der NAZI-Zeit. Heute im Zeitalter der PCs genügt ein Knopfdruck und es ist aus dem System. Aber auch heute werden Papierakten angefertigt, und es mag keine so richtig was weg schmeißen

Mit  freundlichem Gruß

Bley1914

Da es ja nur ein kleiner Vorfall war denk ich nicht das es nötig wäre sowas in die Akte zu schreiben. Und wenn dann bleibt sie für immer. Aber wie gesagt ich glaube das es ja nur ein kleiner Zwischenfall und ich glaube das diese "Körperverletzung" eigentlich gar keine ist, ich würde es sind die Grenze von leichter Körperverletzung setzten. Ich laber nicht noch länger rum.

Fazit:

Kommt es in die Akte?:
Wahrscheinlich nicht

Wenn wie lange?:
Für immer

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :).