Beim Klauen (Müller) erwischt! Was passiert jetzt?

4 Antworten

du bekommmst eine anzeige was in deine akte gelegt wird und warschienlich eine geldstrafe, viel mehr passiert nicht aber das kann zur kündigung führen oder dazu, dass du gar nicht erst einen job bekommst!!

Was die Strafanzeige angeht, könntest du Glück haben, daß es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Falls nicht, wirst du dich einer Strafe nicht entziehen können. Also entweder per Strafbefehl oder (aber das glaube ich bei so einer geringen Sache eher nicht) in deinem Strafverfahren vor Gericht. Wenn du verurtielt werden solltest bzw. den Strafbefehl annimmst, ist diese Sache strafrechtlich abgeschlossen, allerdings bist du dann vorbestraft. Da die Strafe vermutlich nur eine geringe Geldstrafe sein wird (wenn du wirklich ersttäter bist und dich sofort geständig zeigst...) taucht sie aber nicht im Führungszeugnis auf.
Was dir aber jetzt klar sein muß, für den Laden wurde dir ein Hausverbot erteilt. Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher. Das ist so üblich und das geht in der Aufregung oftmals unter. Also betritt das Geschäft künftig nicht mehr.

Honeybunny317 
Beitragsersteller
 11.01.2012, 20:56

ja, wurde es auch, 1 jahr.

Ich denke mal da gibt es einen Ersttäterbonus. Vermerkt wird das sicher irgendwo. Ich hoffe du lernst daraus und macht das nie wieder.

kommt wahrscheinlich geld strafe auf dich zu, und mit pech noch bewährung aber keine gefängnisstrafe^^