Beim Klauen (Müller) erwischt! Was passiert jetzt?
Hi Leute, bin heute zum ersten Mal beim Klauen erwischt worden - und das gleich beim ersten Mal überhaupt -.- für die Moralapostel unter euch: ich hab meine Lektion gelernt.
Bin 21, es gilt also Erwachsenenstrafrecht. Wie sieht das jetzt aus? Bin mit dem Detektiv ins Büro, der hat meine Personalien aufgenommen und was es war (zwei Nagellacke für insg 15€). Er hat das auf ein Formular geschrieben, das ich unterschreiben musste. Ich musste auch keine Strafgebühr zahlen so wie mans zb in Supermärkten muss. Er meinte, das geht jetzt als Strafanzeige zur Polizei.
Nun meine Fragen:
1. Wisst ihr, was die machen, bzw was jetzt passiert?
2. Wird das ganze ins Führungszeugnis gestellt? Oder wird das wegen Geringfügigkeit fallengelassen? Falls ja, steht das dann trotzdem im Führungszeugnis? Das wär nämlich megablöd, da meins bisher blütenrein war...
3.Wird noch hinterher was draufgeschrieben auf die Strafanzeige, zb der Preis? Oder bleibt das so, da ich ja sonst "hintergangen" werde, da ich es so wie es war unterschrieben hab und einverstanden war?
4.Wisst ihr ob so eine kleine Strafanzeige, für den Fall, dass sie ins Zeugnis kommt, nach ein paar Jahren gestrichen wird?
Schonmal vielen Dank für eure Antworten, bin leicht verzweifelt....
4 Antworten
du bekommmst eine anzeige was in deine akte gelegt wird und warschienlich eine geldstrafe, viel mehr passiert nicht aber das kann zur kündigung führen oder dazu, dass du gar nicht erst einen job bekommst!!
Was die Strafanzeige angeht, könntest du Glück haben, daß es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Falls nicht, wirst du dich einer Strafe nicht entziehen können. Also entweder per Strafbefehl oder (aber das glaube ich bei so einer geringen Sache eher nicht) in deinem Strafverfahren vor Gericht. Wenn du verurtielt werden solltest bzw. den Strafbefehl annimmst, ist diese Sache strafrechtlich abgeschlossen, allerdings bist du dann vorbestraft. Da die Strafe vermutlich nur eine geringe Geldstrafe sein wird (wenn du wirklich ersttäter bist und dich sofort geständig zeigst...) taucht sie aber nicht im Führungszeugnis auf.
Was dir aber jetzt klar sein muß, für den Laden wurde dir ein Hausverbot erteilt. Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher. Das ist so üblich und das geht in der Aufregung oftmals unter. Also betritt das Geschäft künftig nicht mehr.
ja, wurde es auch, 1 jahr.
Ich denke mal da gibt es einen Ersttäterbonus. Vermerkt wird das sicher irgendwo. Ich hoffe du lernst daraus und macht das nie wieder.
kommt wahrscheinlich geld strafe auf dich zu, und mit pech noch bewährung aber keine gefängnisstrafe^^