Kamera Verloren Anzeige bei Polizei wegen Versicherung?

4 Antworten

Du hast da mit 2 DIngen zu kämpfen:

Du bist dir sicher dass du die Kamra verloren hast. Würdest du nun eine Anzeige erstatten, obwohl du weisst dass die Kamera nicht gestohlen wurde dann begehst du damit eine Straftat.

Wenn dein Vater gegenüber der Versicherung behauptet hat dass die Kamera evtl gestohlen wurde, du daber mit sicherheit weisst, dass das nicht der Fall ist, dann ist das eine Straftat, nämlich Versicherungsbetrug.

Also: der Versicherung ganz deutlich (!!) sagen, dass die Kamera nicht gestohlen sondern verloren wurde. Wenn das nicht versichert ist, dann habt ihr einfach Pech gehabt. Ansonsten wirst du wohl eine eidesstattlicher Versicherung abgeben müssen dass die Kamera verloren wurde und die Vereicherung wird den Verliust dann erstatten. Aber dann brauchst du keine Anzeige zu erstatten, denn es gibt ja nichts anzuzeigen, weil ja nichts gestohlen wurde und dass du die Kamera verloren hast interessiert die Polizei nicht.

Wie wäre es denn mal mit der Wahrheit.

"Was aber NICHT der Fall ist weil ich sie zu 100% Verloren habe."

Wenn das stimmt, würde der Gang zur Polizei zu einer Falschanzeige führen, und das ist nun wirklich kein Kavaliersdelikt. Wenn Du der Versicherung nicht die Wahrheit sagst, ist das Versicherungsbetrug (also wenn Du weisst du hast sie verloren, aber sagst sie wurde gestohlen).

Die Versicherung fragt nach einer Anzeige, weil dein Vater behauptet hat, dass sie geklaut wurde, warum hat er das überhaupt gesagt, wenn es wie du sagst, nicht der Wahrheit entspricht.

WiTa0 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 16:34

er hat gesagt das er nicht weiß ob sie geklaut oder ob ich sie verloren hab

CurleySue2  14.04.2017, 17:45
@WiTa0

Dann liess mal richtig!

"meine Kamera (Gopro) ...... verloren."

"Was aber NICHT der Fall ist weil ich sie zu 100% Verloren habe."

Er hat sie verloren nicht der Vater, der Vater ist dann einfach zur versicherung und meinte:" ja mein Sohn hat sie verloren oder sie wurde ihm gestohlen". Das "gestohlen" hat der Vater also hinzugedichtet.

GammaFoto  14.04.2017, 18:35
@CurleySue2

"hinzudichten" ist eben der Unterschied zwischen möglicher Versicherungsfall oder strafbarer Versicherungsbetrug

Die wollen wissen, ob Du sofort vor Ort eine Verlustanzeige aufgegeben hast, und benötigen darüber Belege !

WiTa0 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 13:54

du meinst nachträglich ist da eh nichts zu machen ?

frischling15  14.04.2017, 14:57
@WiTa0

Ja, sehr unwahrscheinlich, da Du keinerlei Nachweise erbringen kannst.

Bist Du sicher, dass die Versicherung bei "verlieren" bezahlt?