Polizeibericht anfordern
Hallo ihr,
ich wurde anfang des Jahres gegen meinen Willen, durch meine damalige Psychiaterin in eine Psychiatrie eingewiesen. Ich wurde zu Hause vom BRK und 2 Polizeibeamten abgeholt und in die Klinik gebracht.
Will nicht groß drum herum reden, diese Einweisung war ungerechtfertig und ich wurde in der Klinik falsch behandelt... Ich möchte nun ein Gutachten erstellen lassen, das dies bestätigt, deshalb suche ich alles zusammen, was in diesem Zusammenhang schriftlich festgehalten wurde...
Wir bei jedem Einsatz der Polizei ein Bericht verfasst? Was steht da so drin? Auch aussagen, die ich gemacht habe?
Und vorallem, wie komm ich daran und habe ich ein Recht auf Einsicht in die Akte?
Danke schon mal im Vorraus
8 Antworten
Die Polizei hat hierrüber keinen umfassenden Bericht gefertigt, ein kurzer Vermerk in deren Tätigkeitsbericht, dass eine Person, Du, auf Anordnung des Dr. sowieso in die PLK sowieso eingewiesen und die Maßnahme hierbei unterstützt wurde.
Mehr nicht. Da stehen keine Gründe, keine Aussagen, Beteiligten, keine Feststellungen, Einzelheiten oder sonstwas drin.
Es reicht hierbei aus, dass ein Onkel Dr. gesagt hat, Du musst da hin.
Sollte man mit körperlichem Zwang gearbeitet haben, steht das auch noch lapidar drin, dass "UZW" angewendet wurde. Mehr aber auch nicht.
Zudem, Du wirst sowieso nichts damit anfangen können, wird man Dir keine Einsicht geben, muß das auch nicht, denn ein Vorkommnisbericht ist ein rein internes Dokument (und nichtmal das, es ist lediglich in einem Rechner gespeichert) und wird nicht nach außen gegeben.
Darum wirst Du hierbei von der Polizei keine Bestätigung bekommen.
Für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Einweisung wirst Du aber wie gesagt sowieso hierbei keinerlei Anhaltspunkte bekommen, die Polizei prüft diese nicht. Das könnte sie gar nicht, denn ein Polizist ist kein Arzt und kann gar nicht beurteilen, ob das so richtig ist, muß sich blind auf den Arzt verlassen.
Darum äußert man sich über dieses Thema gar nicht.
Um Unterlagen zu sehen ,die Polizisten erstellt haben benötigst Du einen Anwalt, freiwillig gibt die Polizei niemals Unterlagen herraus.
Leider kann ich Dir Deine Frage nicht umfassend beantworten, weil ich die Hintergründe nicht kenne. Insbesondere muß bei einer Einweisung in die Psychiatrie ein Gerichtsbeschluss vorliegen sonst darf auch die Polizei Dich nicht dorthin bringen.
Wenn Deine damalige Psychiaterin nicht einen Gerichtsbeschluss hatte, durfte sie auch nicht handeln. Es sei denn Du hast zugestimmt.
Ein Grund könnte auch sein, dass akute Gefahr für Dich und andere besteht.
Vor Ablauf von 24 Stunden nach der Einweisung muss ein Richter des Betreuungsgerichtes / Vormundschaftsgerichtes die Zwangseinweisung gutheißen oder aufheben. Hat Dich ein Richter besucht und entschieden? Wann?
s. Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG)
Alles Gute
Ja, in diesem Fall wird nur ein Tagebucheintrag gemacht, wenn es keine besonderen Vorkommnisse gab, an die Unterlagen kommst Du nur mit einem Rechtsanwalt, den Du bei diesem Vorhaben eh zur Hilfe holen solltest, sonst kommst Du nicht weit
Was bedeutet Tagebucheintrag...
das ist ein fortlaufend geführtes Buch (mittlerweile elektronisch) in dem sämtliche Vorgänge einer Polizeidienststelle mit Datum und Zeit, beteiligte Beamte usw. erfasst werden. Jeder Vorgang bekommt ein unverwechselbares Aktenzeichen.
Über einen Anwalt kannst du Akteneinsicht beantragen. Allerdings hast du keine Chance, selbst mit einem Gegengutachten irgendwas zu erreichen.
Ein Auskunftsanspruch kann sich aus dem Informationsfreiheitengesetz des betreffenden Bundeslandes ergeben. Fraglich ist halt, ob die Polizei im Wege des Polizeirechts oder des Strafrechts tätig geworden ist. Vielleicht solltest du dir einen Anwalt nehmen.
Hab ne Wochenbettdepression und die Psychiaterin hat mich Aufgrund der Aussagen meiner Hebamme eingewiesen ohne mit mir zu sprechen, wollte nicht in die Praxis, weil ich nicht wusste wie ich mit meim Baby wieder heim kommen soll - meine Hebamme hätte mich hin gefahren... Hab recht viel geheult, wenig gesagt und aufeinmal stand das BRK vor meim Haus, als ich dann meim Freund sagte er soll die wegschicken, weil ich vor meinem Geburtstag nicht in die Klinik wollte... Er kam dann wieder rein mit der Polizei und als die mir erklärt haben, dass ich "freiwillig" mit gehen kann oder die mich abführen müssen, bin ich halt mit - was blieb mir auch übrig...
Du hättest sagen können, dass Du nicht freiwillig mitgehst. So wwie es gelaufen ist haben sie Dein Schweigen als Zustimmung gewertet und Dich mitgenommen, freiwillig.
Nachdem was Du gerade geschrieben hast, wäre ein "abführen", gar nicht möglich gewesen.
Was bedeutet Tagebucheintrag...
Wollte erst das Gutachten anfertigen lassen, der letzte Anwalt den ich deshalb eingeschaltet hab, hatte nicht viel Ahnung von der Materie und hat mich nur Kohle gekostet