Vernehmung des Geschädigten
Ich bin in einem Fall der Geschädigte.Die Polizei hat nur einen Teil meines Strafantrages aufgenommen und das an die Kriminakpolizei gesendte, Der zuständige Kripobeamte hat bei der Strafsache, u.a. Körperverletzung und Freiheitsberaubung, den Beschuldigten die Möglichkeit gegeben sich zur Strafsache zu äussern. Ich, die Geschädigte, wurde nicht von der Kripo vernommen.Die Kripo hat die Akte schon zur Staatsanwaltschaft geschickt. Diese Tatsache habe ich erst durch Nachfragen erfahren. Was jetzt von der Staatsanwaltschaft unternommen wurde weiß ich nicht. Die Strafanzeige wurde von mir am 27.02.2013 bei der am Wohnort zuständigen Polizei gestellt. Da ich Grundsicherung erhalte, wegen Schwerbehinderung, kann ich mir keinen Anwalt leisten. Meine Frage ist, kann ich neben einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten ihn auch Stafrechtlich vorgehen. Zivilrechtlich ist aus o.g. Gründen nicht möglich. Ist der Kripobeamte verpflichtet den Geschädigten,mich,zu vernehmen?
2 Antworten
Der Kripobeamte hat damit nichts zu tun. Nur die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens und bestimmt was die Polizei zu tun hat. Der zuständige Staatsanwalt wird nun entscheiden was weiter passiert. Das kann von einer Verfahrenseinstellung über die Beantragung eines Strafbefehls bis hin zur Anklageerhebung gehen.
Wenn Anklage erhoben wird entscheidet das zuständige Gericht ob diese zugelassen wird. Wenn die Anklage zugelassen wird, wirst auch Du sicher eine Zeugenladung erhalten. In der dann stattfindenden Hauptverhandlung kannst Du dann aussagen.
Du kannst Dich allerdings auch jederzeit, am Besten schriftlich, an die Staatsanwaltschaft wenden wenn Du noch etwas neues beizutragen hast.
Deine ganze Frage klingt schon so, als hätte man es bei dir mit einer schwierigen Person zu tun. Körperverletzung und Freiheitsberaubung hast du zur Anzeige gebracht. Warum sollte man dich dann noch einmal anhören? Die Kripo hat vermutlich den Tatverdächtigen angehört und die Akte der STA zur Entscheidung weiter geleitet. Eigentlich hättest du von dort Post bekommen sollen.
Muss die Polizei nicht eine genaue Schilderung aufnehmen. Es waren nur Polizisten von einem Streifenwagen um dir Anzeige aufzunehmen. Die haben nur zwei drei Stichworte aufgenommen. Als ich einen ähnlich gelagerten Fall hattte, konnte ich mich noch schriftlich oder bei der Wache meine Anzeige genauer schildern.Der üblichen Brief in der ich mich zur Sache hätte äussern können kam nicht. Bei einem Telefonat mit dem zuständigen Kripobeamten, der wusste das ich laut gestellt hatte und noch jemand bei mir mithörte war, unverschämt. Er hat zugesagt mich zur Sache anzuhören. Danach Sendepause auch nichts von der Staatsanwaltschaft. Ich will nicht das die Sch.... davon kommen.
Da ich nicht direkt zur Polizeiwache gehen konnte kamen 2 Beamte vorbei und haben nur die Anzeige aufgenommen aber nicht was genau passiert ist. Ich hatte schon einmal bei Polizisten die zu mir kamen auf die gleiche Art eine Anzeige gemacht und mir wurde dann ein Fragebogen zugeschickt. Da ich damit nicht klar kam habe ich einen Termin bei einer Kripobeamtin bekommen und konnte dann die Anzeige nocheinmal ausführlicher machen. Diesmal wurde nicht so verfahren. LG otansi