wie lange bleibt ein hafbefehl bestehen?
Hi, hab nen Kumpel der hat früher oft mist gebaut. Seine Bewehrung wurde dann irgendwann wiederrufen und er sollte für 1,5 Jahre in Gefängnis. Das wollte er nicht und ist nach Mallorca ausgewandert. Dort lebt er jetzt seit 2007. Er sagt immer nach 10 Jahren ist seine Strafe verjährt und er kann wieder nach Deutschland. Stimmt das? Was würde passieren wenn er jetzt einfach nach Deutschland einreist und von der Polizei kontrolliert wird? Bleibt ein Haftbefehl überhaupt so lange bestehen? könnte es nicht sein das garnichts passiert wenn er kontrolliert wird?
5 Antworten
Die Strafe verjährt nicht, die Vollstreckung der Strafe verjährt (§ 79 StGB). Die Verjährung richtet sich nach der für die begangenen Taten maßgeblichen Höchststrafen. Die Fristen liegen zwischen 3 und 30 Jahren, je nach Straftat.
Wenn er zurück nach Deutschland kommt und durch eine Passkontrolle muss sacken sie Ihn ein, mit dein 10 Jahren ist er gar nicht so schlecht...
Für einen Haftbefehl gibt es keine Verjährung, für den Grund, der dem Haftbefehl zugrunde liegt dagegen schon. Handelt es sich um U-Haft, so gelten die Verjährungsfristen des § 78 StGB. Wenn bereits ein Urteil ergangen ist und die Strafe vollstreckt werden soll, gelten die Fristen des § 79 StGB. Wenn Verjährung eingetreten ist, darf auch der Haftbefehl nicht mehr vollstreckt werden.
Ein Haftbefehl verjährt nicht.
Die Straftat an sich kann aber verjähren,dann käme es drauf an,was er gemacht hat.Ist die Straftat verjährt,kann der Haftbefehl nicht mehr vollzogen werden - es kann aber sein,dass ihm ein laufender Haftbefehl immer noch nachhängt und man zur Not überprüfen muss ob das Ganze verjährt ist - dass er dann automatisch aus dem Radar ist,glaube ich nicht.Aber verhaftet wird er nicht mehr,sofern die Straftat verjährt ist.
Diebstahl verjährt nach 5 Jahren,gem. § 78 III Nr. 4 StGB. und § 242 StGB.Er hätte schon 2012 wieder nach Deutschland kommen können,ohne eingesperrt zu werden.
Ohne genau zu wissen weshalb er verurteilt wurde ist eine Aussage nicht möglich, Du kannst aber hier:
https://www.google.de/#q=vollstreckungsverj%C3%A4hrung
nachsehen.
Bei einer Polzeikontrolle wird sicher was passieren, solange keine Vollstreckungsverjährung eingetreten ist. Der Fahndungscomputer vergisst nichts.
Es war wegen Diebstahl und er wurde zu 1,5 Jahren verurteilt. Gibt es den keine Möglichkeit für Ihn früher nach Deutschland zu kommen ohne ins Gefängnis zu gehen? Er hat den Mist gebaut da war er nicht mal 18 und jetzt ist er 26. Er will wieder nach deutschland wegen seiner Familie. es wäre echt blöd wenn er jetzt noch 1,5 Jahre dafür ins Gefängnis müsste.