Flucht vor Haftbefehl

8 Antworten

Ich würde damit zum Anwalt gehen und schauen was der sagt.

Leider ist bisher noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten. Da muß er noch weitere 5 Jahre warten http://dejure.org/gesetze/StGB/79.html (an dieser Stelle gilt das StGB auch fürs Jugendrecht).

Allerdings gibt es neben dem von Dir bereits erwähnten Gnadengesuch auch noch den § 57 JGG. Demzufolge kann der Jugendrichter eine Strafe auch nachträglich noch zur Bewährung aussetzen. Mir fehlt nur leider gerade ne JGG-Kommentierung um sagen zu können, ob dies hier anwendbar wäre.

Wenn es wirklich nur der Kontaktabbruch zum Bewährungshelfer war, der zum Widerruf geführt hat, sehe ich zumindest eine geringe Chance, daß die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird. Letztlich wird es aber damit beginnen, daß er sich stellt. Das Risiko muß er so oder so eingehen. Und sich dann einen versierten Fachanwalt für Strafrecht suchen, der das mit ihm zusammen macht.

HaraldGunter 
Beitragsersteller
 06.01.2014, 11:14

Danke... das ist schonmal ein weg...

Wenn ich diese Aussagen höre. Am besten immer mit einem Rechtsanwalt gehen niemals stellen. Nicht zu stellen verlängert deine Strafe nicht 

Es ist das beste, wenn er zu einem Rechtsanwalt begibt und sich stellt. Auch seiner Frau sollte er alles beichten.

Erst wenn er dann seine Strafe abgersessen hat kann er ein neues geregeltes Leben fuehren.

Alles andere bringt nichts.Er muss immer Angst haben, das er erwscht wird und dann von den Polizisten festgenommen wird. Sollte das einmal der Fall sein und die Frau ist nicht eingeweiht warum sie ihn verhaften, dann kann es sein, das sie ihn verlaesst, weil er ihr nicht die Wahrheit gesagt hat. Ausserdem ist der Schrecken und die Angst bei der Frau auch sehr gross.

Wenn er ihr alles beichtet und sich stellt, dann hat er die Chance nach der Haft wieder in die Familie zurueckzukommen und er hat ein Ziel vor Augen, warum er dann im Gefaengnis ist und er kann sich dann freuen, wenn er dann wieder rauskommt.

Hi Harald, ich bin keine Juristin, aber wenn der Haftbefehl nicht aufgehoben wurde, gilt er weiterhin. Wenn er ein normales Leben führen möchte, dann sollte er mit seinem Anwalt sich stellen, um damit endgültig die Sache zu regeln. Dann kann immer noch über Haftverschonung etc. verhandelt werden. Aber so wird der Haftbefehl nach wie vor seine Gültigkeit haben. Vermutlich ist er sogar zur Fahndung ausgeschrieben und er kann bei jeder Kontrolle auf der Stelle verhaftet werden