Flucht vor Haftbefehl
Hallo bitte kann mir jemand helfen... ein Verwanter von mir ist jetzt seit mehr als 5 Jahren auf der Flucht vor dem Knast... bei einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, wegen Schwarzfahren und einer Btm Sache aus seiner Jugend, was zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Bewährung dann wiederrufen wurde weil er sich einfach nach einer zeit nicht mehr bei der Bewährungshilfe gemeldet hat... Er hat sich in den 5 Jahren nix zu schulden kommen lassen, ist immr nur zuhause gewesen und hat eine Frau kennengelernt kurz nachdem er den Haftbefehl bekommen hat, mit ihr ist er also nun 5 Jahre zusammen und das hat ihn sehr verändert... er geht nichmal mehr mit freunden weg, er will einfach nur noch mal eine Chance bekommen das er wieder ein normales Leben führen kann. Er will aufjedenjall nicht ins Gefängniss, weil er weis das dann sich wohl eher alles wieder verschlimmert... das schlimmste wäre wenn seine freundin ihn verlässt und das ist nicht auszuschliessen wenn er wircklich in den Knast muss... meine Frage ist einfach, hat er da ne chance das die ihn nicht weg speeren, zum beispiel mit einem Gnadengesuch oder ist es schon verjährt ?... er hat nie jemanden verletzt und ist immer korrekt, nur damals als sein Vater(45) jung starb war mein Verwanter erst 18 Jahre alt, da kam er aus den Gleisen und hat sich aber wieder aufgerafft und möchte ein normales Leben, ist das denn nix Wert?
Gruss Harald
8 Antworten
Ich würde damit zum Anwalt gehen und schauen was der sagt.
Leider ist bisher noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten. Da muß er noch weitere 5 Jahre warten http://dejure.org/gesetze/StGB/79.html (an dieser Stelle gilt das StGB auch fürs Jugendrecht).
Allerdings gibt es neben dem von Dir bereits erwähnten Gnadengesuch auch noch den § 57 JGG. Demzufolge kann der Jugendrichter eine Strafe auch nachträglich noch zur Bewährung aussetzen. Mir fehlt nur leider gerade ne JGG-Kommentierung um sagen zu können, ob dies hier anwendbar wäre.
Wenn es wirklich nur der Kontaktabbruch zum Bewährungshelfer war, der zum Widerruf geführt hat, sehe ich zumindest eine geringe Chance, daß die Strafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird. Letztlich wird es aber damit beginnen, daß er sich stellt. Das Risiko muß er so oder so eingehen. Und sich dann einen versierten Fachanwalt für Strafrecht suchen, der das mit ihm zusammen macht.
Danke... das ist schonmal ein weg...
Wenn ich diese Aussagen höre. Am besten immer mit einem Rechtsanwalt gehen niemals stellen. Nicht zu stellen verlängert deine Strafe nicht
Es ist das beste, wenn er zu einem Rechtsanwalt begibt und sich stellt. Auch seiner Frau sollte er alles beichten.
Erst wenn er dann seine Strafe abgersessen hat kann er ein neues geregeltes Leben fuehren.
Alles andere bringt nichts.Er muss immer Angst haben, das er erwscht wird und dann von den Polizisten festgenommen wird. Sollte das einmal der Fall sein und die Frau ist nicht eingeweiht warum sie ihn verhaften, dann kann es sein, das sie ihn verlaesst, weil er ihr nicht die Wahrheit gesagt hat. Ausserdem ist der Schrecken und die Angst bei der Frau auch sehr gross.
Wenn er ihr alles beichtet und sich stellt, dann hat er die Chance nach der Haft wieder in die Familie zurueckzukommen und er hat ein Ziel vor Augen, warum er dann im Gefaengnis ist und er kann sich dann freuen, wenn er dann wieder rauskommt.
Hi Harald, ich bin keine Juristin, aber wenn der Haftbefehl nicht aufgehoben wurde, gilt er weiterhin. Wenn er ein normales Leben führen möchte, dann sollte er mit seinem Anwalt sich stellen, um damit endgültig die Sache zu regeln. Dann kann immer noch über Haftverschonung etc. verhandelt werden. Aber so wird der Haftbefehl nach wie vor seine Gültigkeit haben. Vermutlich ist er sogar zur Fahndung ausgeschrieben und er kann bei jeder Kontrolle auf der Stelle verhaftet werden