Wie lang muss ein Arbeitgeber auf seinen Bewerber warten, wenn dieser sich krank meldet?
Ein Arbeitgeber (ÖD oder Bund) hat mehrere Stellen ausgeschrieben. Es wurden Bewerber eingeladen und Vorstellungsgespräche geführt. Nun ist ein Bewerber/eine Bewerberin arbeitsunfähig erkrankt. Wie lange darf der Bewerber krank sein, bis der Arbeitgeber die Einladung nicht mehr aufrecht erhalten muss? Wie lange muss der Arbeitgeber nun warten, bis er eine endgültige Entscheidung zu den Stellenbesetzungen trifft bzw. wie lange müssen nun die anderen Bewerber auf eine Entscheidung warten?
Danke...
7 Antworten
Bist du eine neugewählte Frauenbeauftragte? Alle anderen Optionen geben für mich keinen Sinn. Als Personalchef weißt du solche Sachen, als Bewerber kannst du es nicht beeinflussen. Sollte ich Recht haben und dir ist deine einzige Frau "ausgefallen" , kommt es erstmal auf das für dich als Frauenbeauftragte geltende Gesetz/Vorschriften an. Vermutlich kannst du darauf bestehen, dass die Genesung der Bewerberin abgewartet wird. Sollte diese bereits mitgeteilt haben, dass dies länger dauert, könntest du eventuell auf eine neue Ausschreibung bestehen. Reine Spekulation von mir, da ich nur so einen Sinn in der Frage sehe.
Dann kennst du doch den Ablauf:-) Wenn dann ausgerechnet der Bewerber ausgefallen ist für den die Stellenauschreibung "gestrickt" wurde, wird halt gewartet. Man muss doch schließlich die Anforderungen der Gremien erfüllen.
Wieso Einladung aufrecht erhalten? Ein AG hat jederzeit das Recht einem Bewerber mitzuteilen, dass man zwischenzeitlich die Stelle bereits besetzt hat und somit kein Gespräch mehr stattfindet.
Ob dieses Gespräch bisher aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen noch nicht stattgefunden hat, ist vollkommen wurscht.
Aber natürlich darf ein AG entscheiden, die anderen Bewerber noch länger warten zu lassen, da er diesen einen Bewerber unbedingt kennen lernen will.
Garnicht.
Dass Du Krank bist, ist Dein Problem.
Der Arbeitgeber muss Dich noch nicht einmal zum Vorstellungsgespräch einladen, auch nicht im öffentlichen Dienst.
Wenn der Arbeitgeber aufgrund der Bewerbungsunterlagen meint, dass Du ggf. geeigneter bist, als der Rest der Bewerber, wird man Dir evtl. eine Chance geben.
Sollte es jedoch einen geeigneten Bewerber gegeben haben und evtl. noch die nächste Personalratssitzung (auf der über de Zustimmung des PR abgestimmt werden soll) zeitnah stattfinden, dann wird man sich für den Mitbewerber entscheiden.
Ich bin auch schon zum Vorstellungsgespräch gegangen, als ich krankgeschrieben war.
Er muss von beginn an nicht warte.
Geschieht das doch dann nur aus reiner Kulanz. Und es hinterlässt einen unzuverlässigen EIndruck von man einen Bewrbungstermin mehrere Male wegen Krankheit verschiebt. Da stellt sich die Frage wie sieht das dann in einem Beschäftigungverhältnis aus
Gar nicht. Wenn du wodurch auch immer zum Vorstellungsgespräch nicht erscheinst, wird jeder AG sich einen Ersatz suchen und diesen dann einladen.
Meine Frage ist heute ganz privat. Ich war mal gewählte stellvertretende Personalratsvorsitzende im ÖD und auch stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte.