Wie läuft das mit den Steuern bei Geldanlagen in ETF?
Hallo zusammen,
ich wollte demnächst einen Teil meiner Ersparnisse in ETF anlegen und mich gründlich darauf vorbereiten. Wenn ich jetzt einen Internet-Broker nehme und dort handel, wie läuft das mit den Steuern? Ich habe gelesen, dass deutsche Anbieter die anfallende Steuer direkt einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Darüber hinaus existiert aber ein Freibetrag, wenn ich da richtig informiert bin. Muss ich mir diesen dann über die Steuererklärung wieder holen, oder berücksichtigt das der Broker irgendwie?
Da ich mich in der Thematik noch nicht tief auskenne, weiß ich selbst noch nicht, ob es ausschüttende oder thesaurierende ETF werden. Vielleicht weiß ja jemand, wie sich das unterscheidet.
Vielen Dank für eure Hilfe :)
blauersalon
5 Antworten
Falls du keinen Freistellungsauftrag bei dem Anlageinstitut gestellt hast, wird dir automatisch 26% Abgeltungssteuer einbehalten vom Anlageinstitut und ans Finanzamt weitergeleitet! Du kannst zuviel bezahlten Steuern durch deine Einkommensteuererklärung wieder rückerstatten lassen vom Finanzamt oder gleich einen Freistellungsauftrag stellen in der Höhe vom voraussichtlichen Zins! Dabei gilt beim Sparerfreibetrag für Single von knapp 800 € bzw. für Verheiratete eben 1600 € !
Muss ich mir diesen dann über die Steuererklärung wieder holen, oder berücksichtigt das der Broker irgendwie?
Stichwort: Freistellungsauftrag.
Vielleicht weiß ja jemand, wie sich das unterscheidet.
Bei einem ausschüttenden werden dir die Erträge (Dividenden) jährlich oder quartalsweise als Barmittel ins Depot gebucht. Diese sind damit zugeflossen und werden besteuert, so sie denn den Freibetrag übersteigen.
Bei thesaurierenden Fonds werden besagte Erträge direkt reinvestiert in neue Fondsanteile. Bei thesaurierenden ETFs, die physisch replizieren mit ausländischem Domizil können aber ausschüttungsgleiche Erträge anfallen, die versteuert werden müssen.
Zur Abgeltungssteuer von 25%, die deutsche Broker automatisch abführen müssen, kommen noch evtll. Kirchensteuer und Soli dazu. Freibeträge natürlich abgerechnet, sofern du einen Freistellungsauftrag stellst, was du unbedingt machen solltest.
Ist Steuer abgeführt worden, kreuze bei deiner Steueerklärung das Feld mit der Günstigerberechnung an. Bei einem niedrigerem Steuersatz - also unter 25% , den du hast - muss das FA dann diesen berechnen und erstattet dir überzahlte Abgeltungssteuern, bzw. verrechnet sie mit deinen sonstigen zu versteuernden Einkünften.
"Aktien mit kopf" hat auf YouTube sehr gute Videos über das Thema gemacht
"Aktien mit kopf" fängt gut an um dann andauernd sich selbst zu feiern und andauernd auf weitere, kotenpflichtige, Angebote aufmerksam zu machen.
Ich gönne dem meine Klicks, mehr aber auch nicht.
Weiteres erspare ich dir und mir.
Ein Broker mit Sitz in Deutschland führt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% direkt ans Finanzamt ab. Manche Broker mit Sitz im Ausland tun das nicht. Dann bist du selber dafür verantwortlich, deine Gewinne (falls vorhanden) aus ETFs in der Steuererklärung anzugeben.
Wenn dein Steuersatz unter 25% liegt, solltest du auf alle Fälle eine Steuererklärung machen, denn dann bekommst du Geld wieder. Beispiel: Dein Steuersatz liegt bei 5%, die Bank führt aber 25% ab. Also bekommst du 20% wieder.
Es gibt außerdem einen Freibetrag von ungefähr EUR 800,-. So viel darf man aus Kapitalerträgen (also Zinsen, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. etc.) erzielen, ohne dass Steuern anfallen. Wenn man mehr verdient, wird dieser Freibetrag automatisch abgezogen. Meine Steuersoftware macht das von selbst.