freibetragsbescheid in österreich was passiert wenn ich den nicht dem arbeitgeber abgebe (evtl auch in deutschland das selbe)?
kennt sich da jemand aus wohne in österreich ich weis nicht obs in deutschalnd auch sowas gibt oder ähnlich ist.
der Freibetrag dient ja dazu da das man das kommende jahr weniger steuern zahlt dazu ist man aber auch direkt verpflichtet ein jahr drauf die steuererklärung zu machen, und evtl was zurückzahlen muss...
da ich aber den freibetrag nicht will und ihn aber angekreuzt habe das ich ihn eben nicht will, kam voriges jahr eine email auf finanzonline das ich für 2020 ansccheinend nen freibetrag um 675€ hätte, leider habe ich nur 1 mojnat zeit um beschwerde einzulegen und hab die mail erst dieses jahr gesehn habs wohl überlesen.
vor 2 jahren war das schon mal der fall hier hab ich aber vergessem das kreuzerl zu machen beim freibetrag und einfach angerufen direkt und das wurde gecancelt,
nun meine frage ist was passiert wenn ich den freibetrag einfach nicht nehme also den arbeitgeber nicht gebe, verliere ich hier das geld was mir beim freibetrag zu steht? wird mir das ganze einfach 1 jahr später "gutgeschrieben" bei der näcshte erklärung, oder
wie läuft das jetzt?
1 Antwort
Der Freibetragsbescheid ist ja kein tatsächlicher Steuerposten, sondern wird vorschussweise auf Basis der vorjährigen Freibeträge erstellt. Wenn man diesen Bescheid beim Dienstgeber abgibt, wird der Freibetrag bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, man zahlt also weniger Lohnsteuer.
Im Nachhinein muss man dann natürlich erneut diese Ausgaben belegen. Wenn aber diese Ausgaben weniger geworden sind (weniger Versicherungsprämie, Wohnbaukredit ausbezahlt etc), wird man Lohnsteuer zurückzahlen müssen.
Selbst wenn die aktuellen Ausgaben so hoch wie im Vorjahr waren, ist es besser, keinen Freibetragsbescheid anzufordern, bzw diesen beim Dienstgeber NICHT abzugeben.
Denn bei Berücksichtigung bei der laufenden Lohnabrechnung verläppert sich die Steuerersparnis.
Bei nicht Abgabe bekommt man beim Jahresausgleich doch einen größeren Betrag raus, bzw. bei Verringerung oder Wegfall der der Abschreibbeträge braucht man nichts zurückzahlen....
Der Betrag im Freibetragsbescheid ist nur ein aconto-Freibetrag
Den musst du für 2020 (also Anfang 2021) erneut mit den jeweiligen Belegen einreichen.
Wenn du den Bescheid nicht abgibst, kriegst du beim Jahresausgleich für 2020 entsprechend deiner erneut nachgewiesenen Ausgaben eben was raus.
gut danke dir das wollte ich wissen^^
ich hab aber schon ein bescheid bekommen das ich 2020 eben den freibetrag habe
was passiert also wenn ich diesen nicht abgebe beim arbeitgeber?