freibetragsbescheid in österreich was passiert wenn ich den nicht dem arbeitgeber abgebe (evtl auch in deutschland das selbe)?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Freibetragsbescheid ist ja kein tatsächlicher Steuerposten, sondern wird vorschussweise auf Basis der vorjährigen Freibeträge erstellt. Wenn man diesen Bescheid beim Dienstgeber abgibt, wird der Freibetrag bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, man zahlt also weniger Lohnsteuer.

Im Nachhinein muss man dann natürlich erneut diese Ausgaben belegen. Wenn aber diese Ausgaben weniger geworden sind (weniger Versicherungsprämie, Wohnbaukredit ausbezahlt etc), wird man Lohnsteuer zurückzahlen müssen.

Selbst wenn die aktuellen Ausgaben so hoch wie im Vorjahr waren, ist es besser, keinen Freibetragsbescheid anzufordern, bzw diesen beim Dienstgeber NICHT abzugeben.

Denn bei Berücksichtigung bei der laufenden Lohnabrechnung verläppert sich die Steuerersparnis.

Bei nicht Abgabe bekommt man beim Jahresausgleich doch einen größeren Betrag raus, bzw. bei Verringerung oder Wegfall der der Abschreibbeträge braucht man nichts zurückzahlen....

schurkraid 
Beitragsersteller
 09.02.2020, 17:18

ich hab aber schon ein bescheid bekommen das ich 2020 eben den freibetrag habe

was passiert also wenn ich diesen nicht abgebe beim arbeitgeber?

Weinberg  09.02.2020, 17:53
@schurkraid

Der Betrag im Freibetragsbescheid ist nur ein aconto-Freibetrag

Den musst du für 2020 (also Anfang 2021) erneut mit den jeweiligen Belegen einreichen.

Wenn du den Bescheid nicht abgibst, kriegst du beim Jahresausgleich für 2020 entsprechend deiner erneut nachgewiesenen Ausgaben eben was raus.

schurkraid 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 19:37
@Weinberg

gut danke dir das wollte ich wissen^^