Erbschaft um Pflichteil betrogen? Verjährt?

8 Antworten

dass haus wurde ja nicht an ihn übertragen, er hat sich einfach da breit gemacht

Ein Gebäude steht grundsätzlich in auf einen Grundstück. Zu den Grundstück gibt es ein Grundbuch, wer im Grundbuch steht ist a priori erst mal Eigentümer. Da er sich da "breit gemacht" hat räumt ihm zunächstmal keinerlei Rechte ein. Ein Grundbucheintrag verjährt grundsätzlich nicht. Nur das Recht auf Änderung des Grundbuchs. Um die Frage zu beantworten müßte man zunächst mal wissen wer denn im Grundbuch steht.

Gar nichts steht dir zu, auch kein Pflichtteil, da deine Mutter zum Zeitpunkt des Todes deiner Oma noch lebte. Ein Enkelkind hat nur dann einen Anspruch auf das Erbe, wenn das Kind (hier deine Mutter) nicht mehr lebt oder das Erbe ausschlägt. Da deine Mutter und deine Tante es offenbar wichtiger fanden, den Willen deiner Oma zu respektieren, als das Maximum für sich herauszuholen, ist die Sache erledigt. Was anderes wäre es, wenn sie formal das Erbe ausgeschlagen hätten, aber davon kann hier ja keine Rede sein.

pepopa12 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 08:33

ich dachte halt da ich mit der buckligen verwandschaft eh nix im sinn habe kann ich die auch verklagen... lol... ok... schade, hmmm...

pepopa12 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 08:30

sie haben dass erbe ja ausgeschlagen... bzw haben jeder 10.000 oder so bekommen... also kann ich mir den gang zum anwalt sparen ???

FataMorgana2010  11.12.2012, 10:49
@pepopa12

Nein, ausschlagen heißt NIX bekommen und beim Gericht erklären, dass man es ausschlägt. Das ist hier offenbar nicht der Fall. Ja, du kannst dir den Gang sparen.

  1. Nein, Dir steht kein Pflichtteil zu, da Du nicht unmittelbar erbberechtigt warst.
  2. Was die verstorbene Großmutter vor ihrem Tod mit ihrem Eigentum gemacht hat, war ihre eigene freie Entscheidung - also auch, ggfs. das Haus an einen Dritten (hier: den Cousin) zu überschreiben.
  3. Ohne notarielle Beurkundung resp. Testament kann der Cousin gar kein Eigentum an dem Objekt erworben haben, daher hat er es sich auch nicht einfach "unter den Nagel gerissen".
  4. Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir (buchstäblich) sparen.

deine Mutter und deine Tante könnten den Pflichteil einklagen,( der siche rhöher ist als eine kleine Geldsumme die sie zu Lebzeiten bekommen haben, da sie alleine erbberechtigt sind, wenn kein Testament vorhanden ist. Du bist aus der Sache gänzlich raus.

nein die Erbin nach deiner Oma ist deine Mutter. Dir steht kein Pflichtteil zu. Wenn deine Oma das Haus an deinen Cousin übertragen hat ist das ihr Wille.

pepopa12 
Beitragsersteller
 11.12.2012, 08:29

dass haus wurde ja nicht an ihn übertragen, er hat sich einfach da breit gemacht

FordPrefect  11.12.2012, 08:36
@pepopa12

Das Haus muss ihm gehören, sonst könnte er dort nicht wohnen (es sei denn, der eigentliche Eigentümer ließe das zu).

FataMorgana2010  11.12.2012, 10:50
@pepopa12

Irgendjemandem gehört das Haus jetzt ja. Entweder ihm - oder deiner Mutter und deiner Tante und die lassen ihn da wohnen. Dir jedenfalls nicht.

Anselm2716  11.12.2012, 11:34
@pepopa12

wenn sich niemand drum kümmert wird wahrscheinlich noch deine Oma als Eigentümerin im Grundbuch stehen. Deine Tante und Mutter sind aber Erben, wenn nichts andereres verfügt wurde.

Die beiden können den Erbschein beantragen und dann eine Umschreibung einleiten. Wenn sie das nicht wollen, läuft es erstmal so weiter.