Erbschaft um Pflichteil betrogen? Verjährt?
folgende Situation:
meine oma ist vor 7 jahren verstorben. sie hat 2 töchter...meine mutter und meine tante. da meine oma zu lebzeiten nicht wollte dass nach ihrem tot ein fremder in ihr haus zieht, wurden meine mutter u ihre schwester gefragt ob sie da irgendwann einziehen wollen. beide sagten nein und wurden mit ner kleineren geldsumme vertröstet. ob es was schriftlich gibt weiss ich nicht. nur so nebenbei, haus baujahr 1930, ca 200 qm wohnfläche und grundstück ca 2500 qm. da mein cousin der schon zu lebzeiten der oma unterm dach wohnte, hat der sich dass objekt nach omas tot unter den nagel gerissen.
meine frage jetzt... warum wurde ICH nicht gefragt... bzw steht mir nicht ein pflichteil zu ? weil ich ja der rangfolge nach der nächste bin. ich habe mit der ganzen verwandschaft bzw familie meiner mutter nix im sinn. haben uns seit der beerdigung weder gesehen noch gesprochen. ist dass erbe verjährt ? macht es sinn zum anwalt zu gehen ? ich bin der meinung dass mir was zusteht ? oder ? dankeeeeee
8 Antworten
dass haus wurde ja nicht an ihn übertragen, er hat sich einfach da breit gemacht
Ein Gebäude steht grundsätzlich in auf einen Grundstück. Zu den Grundstück gibt es ein Grundbuch, wer im Grundbuch steht ist a priori erst mal Eigentümer. Da er sich da "breit gemacht" hat räumt ihm zunächstmal keinerlei Rechte ein. Ein Grundbucheintrag verjährt grundsätzlich nicht. Nur das Recht auf Änderung des Grundbuchs. Um die Frage zu beantworten müßte man zunächst mal wissen wer denn im Grundbuch steht.
Gar nichts steht dir zu, auch kein Pflichtteil, da deine Mutter zum Zeitpunkt des Todes deiner Oma noch lebte. Ein Enkelkind hat nur dann einen Anspruch auf das Erbe, wenn das Kind (hier deine Mutter) nicht mehr lebt oder das Erbe ausschlägt. Da deine Mutter und deine Tante es offenbar wichtiger fanden, den Willen deiner Oma zu respektieren, als das Maximum für sich herauszuholen, ist die Sache erledigt. Was anderes wäre es, wenn sie formal das Erbe ausgeschlagen hätten, aber davon kann hier ja keine Rede sein.
ich dachte halt da ich mit der buckligen verwandschaft eh nix im sinn habe kann ich die auch verklagen... lol... ok... schade, hmmm...
Nein, ausschlagen heißt NIX bekommen und beim Gericht erklären, dass man es ausschlägt. Das ist hier offenbar nicht der Fall. Ja, du kannst dir den Gang sparen.
- Nein, Dir steht kein Pflichtteil zu, da Du nicht unmittelbar erbberechtigt warst.
- Was die verstorbene Großmutter vor ihrem Tod mit ihrem Eigentum gemacht hat, war ihre eigene freie Entscheidung - also auch, ggfs. das Haus an einen Dritten (hier: den Cousin) zu überschreiben.
- Ohne notarielle Beurkundung resp. Testament kann der Cousin gar kein Eigentum an dem Objekt erworben haben, daher hat er es sich auch nicht einfach "unter den Nagel gerissen".
- Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir (buchstäblich) sparen.
deine Mutter und deine Tante könnten den Pflichteil einklagen,( der siche rhöher ist als eine kleine Geldsumme die sie zu Lebzeiten bekommen haben, da sie alleine erbberechtigt sind, wenn kein Testament vorhanden ist. Du bist aus der Sache gänzlich raus.
nein die Erbin nach deiner Oma ist deine Mutter. Dir steht kein Pflichtteil zu. Wenn deine Oma das Haus an deinen Cousin übertragen hat ist das ihr Wille.
dass haus wurde ja nicht an ihn übertragen, er hat sich einfach da breit gemacht
Das Haus muss ihm gehören, sonst könnte er dort nicht wohnen (es sei denn, der eigentliche Eigentümer ließe das zu).
Irgendjemandem gehört das Haus jetzt ja. Entweder ihm - oder deiner Mutter und deiner Tante und die lassen ihn da wohnen. Dir jedenfalls nicht.
wenn sich niemand drum kümmert wird wahrscheinlich noch deine Oma als Eigentümerin im Grundbuch stehen. Deine Tante und Mutter sind aber Erben, wenn nichts andereres verfügt wurde.
Die beiden können den Erbschein beantragen und dann eine Umschreibung einleiten. Wenn sie das nicht wollen, läuft es erstmal so weiter.
sie haben dass erbe ja ausgeschlagen... bzw haben jeder 10.000 oder so bekommen... also kann ich mir den gang zum anwalt sparen ???