wie kann mein Exvermieter mein Adresse ermitteln?

15 Antworten

Ja, Dein Ex-Vermieter bekommt in diesem Fall Deine jetzige Anschrift 'raus (sofern Du Dich umgemeldet hast - aber dazu bist Du verpflichtet). Allerdings muss er schon beweisen können, dass seine Ansprüche berechtigt sind; wenn er sich unsicher fühlt, kann er dafür auch die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Was meinst Du denn, woher die ganzen Inkasso-Unternehmen immer wieder Deine neuesten Anschriften und Arbeitergeber herausfinden?

Warum sollte er sich solche Mühe machen?

Ich würde Dir mit Fristsetzung zur Zahlung die Schulden auflisten. Wenn nicht zustellbar geht das ganze zur Anzeige. Da wirst Du dann schon ermittelt. Weiter geht es dann mit einem Gerichtsvollzieher. Da kommt ein nettes Sümmchen zusätzlich auf Dich zu.

Bei berechtigtem Interesse kann dein Ex-Vermieter eine Auskunft aus dem Melderegister bekommen.

Nicht nur dort. Aber auch, zumal der Neuvermieter demnächst verpflicht ist, dich ungefragt anzumelden. Oder bei der Post, deinem AG, der Kfz-Zulassungstelle, deiner Bank, dem Handyprovider. Oder eben durch Niederlegung öffentlicher Zahlungsklage.

Durch Abtauchen wirst du deine Schulden nicht los, im Gegenteil, sie werden umso mehr, wie die Ermittlung deiner ladungsfähigen Anschrift - als Verzugsschaden ersetzbar - aufwändiger wäre :-O

G imager761

madamecurie 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 10:15

Ich will nicht vor Schulden fliehen, es geht mehr um den persönlichen Schutz. Alternativ müsste ich jetzt eine Unterlassungsklage bei der Polizei einreichen, dass die mich nicht kontaktieren darf. Gibts da noch eine andere Möglichkeit als direkt eine Klage? Gibt die Bank wirklich meine Adresse raus? Bei der Post hab ich angegeben, dass die das nicht machen sollen, beim AG auch. Handy ist eh prepaid

DarthMario72  26.03.2015, 10:31
@madamecurie

eine Unterlassungsklage bei der Polizei 

Das wird die nicht interessieren. Klagen kannst du nur vor Gericht.

madamecurie 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 10:38
@DarthMario72

Ja, wie auch immer rechtliche Schritte gehen um sie mir vom Hals zu halten. Ich will nicht iwann eine tote Ratte im Briefkasten haben...

imager761  26.03.2015, 10:54
@madamecurie

Was hat die Polizei damit zu tun, wenn dein ehemaliger Vermieter bei dir klingelt und dich sprechen nöchte? Oder den Vermieter, deinen Chef, Arbeitskollegen oder Nachbarn anspricht: "Entschuldigen sie die Störung, mein Name ist Y, ich versuche Frau X zu ereichen, um offenen Mietforderungen zu klären, könne sie mir da weiterhelfen?" Oder dich am Arbeitsplatz oder im Fitnesstudio abpasst, weil du nie die Tür aufmachst?

Tatsächlich erteilt die Post entsprechende Auskünfte ihrem Auftraggeber gegenüber, ohne das du das unterbinden könntest (https://www.deutschepost.de/de/p/postadress/kompetenzen/adressermittlung.html).

Einwohnermeldemämter sind zu einfacher Melderegisterauskunft (EMA) jedem Bürger gegenüber verpflichtet, wenn er sich ausweisen kann, die Gebühr von rd. 10 EUR bezahlt und Name, Vorname und Geburtsdatum der gesuchten Person angibt. Rechtgrundlage bieten die Landesmeldegesetze, etwa  § 34 Abs. 7 MG NRW.

Darüberhinaus ist die elektronische Auskunft (eMA) registrierten Unternehmern (=Vermietern) online für 6,50 EUR zugänglich, eine erweiterete Meldergisterauskunft mit Angaben über Eltern, Familienstand, alle ehemalige Anschriften, Ein- und Auszugstermine usw. Anwälten, etwa zum Vollzug vollstreckbarer Forderungen.

Für ein gerichtliche Unterlassungsverfügung oder brauchst du da deutlich mehr an "persönlichem Schutzbedürfnis" :-O

Natürlich kann man das Gespräch vermeiden, Forderungen verweigern und ihn auf schrfitliche Forderungstellung und an seinen Bevollmächtigten, Betreuer oder Rechstvertreter (Anwalt) verweisen. Oder es auf anwaltlich Interessenvertretung und Klage des VM ankommen lassen, wenn man es gern teurer hätte.

Denn reden musst du richtigerweise mit niemandem.

G imager761

DarthMario72  26.03.2015, 16:30
@madamecurie

Deine Argumentation wird so langsam etwas verworren. Oben sprichst du von offenen Forderungen, hier plötzlich von toten Ratten im Briefkasten. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn es berechtigte offene Forderungen gibt, kann der/die Vermieter(in) das auch gerichtlich geltend machen, ohne zwingend deine aktuelle Anschrift kennen zu müssen.

Bekommt mein Ex-Vermieter meine neue Adresse raus, wenn er zum Einwohnermeldeamt geht, weil er noch Ansprüche geben mich hat?

Bei berechtigtem Interesse bekommt man Auskunft.

kann man da eine Sperre einrichten?

Unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Alternativ müsste ich jetzt eine Unterlassungsklage bei der Polizei einreichen, dass die mich nicht kontaktieren darf.

Das wird bei Gericht beantragt.

Ich will nicht vor Schulden fliehen, es geht mehr um den persönlichen Schutz. 

Wenn er Dich bedroht oder stalkt, kannst Du auch eine einstweilige Verfügung erwirken.