Werden bei einer Auskunft beim Einwohnermeldeamt meine Personalien erfasst bzw gespeichert?
Wenn man beim Einwohnermeldeant die neue Adresse von jemandem erfahren will muss man ja seinen eigenen Ausweis mitbringen, da da das Amt diese Personalangaben möchte. Meine Frage ist nun: Werden diese personenbezogenen Daten gespeichert? Und hat derjenige nach dessen Adresse jemand frägt die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, wer sich nach seiner Adesse erkundigt hat?
Danke für eure Antworten im Vorraus
4 Antworten
Soviel ich weiß kann man nicht so einfach dorthin spazieren und jemanden seine Adresse erfragen. Da sollte schon ein triftiger Grund vorliegen. Und es kann natürlich sein das Deine Daten gespeichert werden. Könnte ja auch zum Schutz dienen.
Tatsächlich kann da jeder hin und fragen, auch ohne Grund. Man braucht nur den Vor- und Nachnamen und die alte Adresse oder das Geburtsdatum. Das ist ausreichend.
Die Frage war eher ob man rausbekommen kann, wer meine Person abgefragt hat.
Wenn du eine Auskunft haben willst, wird folgendes protokolliert:
- deine persönlichen Angaben (Name, Vorname, Adresse)
- Datum der Anfrage
- Grund der Anfrage (nur ob gewerblich oder nicht, falls gewerblich der genaue Grund)
- Daten die beauskunftet worden sind
Ein Auskunftsanspruch des Betroffenden über den Anfragenden besteht, gemäß §10 des Bundesmeldegesetzes, bei Einzelpersonen nicht.
Einen Anspruch auf eine solche Auskunft hat derjenige nur bei automatisierten Melderegisterauskünften, die über ihn erteilt wurden.
Das sind meist Portale die das Melderegister spiegeln, die automatisch Auskünfte erteilen. Auf diese hat aber nicht jeder Zugriff.
Was genau sind automatisierte Melderegisterauskünfte z.B.?
Hallo,
nach XMeld-IT Standard (2.1) werden die Personalien des Antragstellers hinterlegt. Ob nun aber der wahre Antragsteller oder das Amt angegeben werden kann ich nicht genau sagen.
Dass dir eine Aussage gegeben wird wer dich abgefragt hat, wird wahrscheinlich nicht passieren. Dort werden sowohl Verfassungsschutz- als auch normale Meldeamtsabfragen getätigt. ;-)
Grüße
Korrekt. Dürfte aus datenschutzrechtlichen Angelegenheiten eher schwierig werden dort diesbezüglich eine Auskunft zu erhalten. Versuchen kann man es trotzdem.
Aber nach meiner Adresse kann jeder fragen, wenn er meinen Namen und meine alte Adresse oder mein Geburtsdatum hat.
Das ist schon komisch mit dem Datenschutz.
Also ich meine damit, dass das mit dem Datenschutz in diesem Fall etwas einseitig klingt wenn jeder nach meiner Adresse fragen kann, aber ich nicht danach wer nach meiner Adresse gefragt hat.
Klar klingt das einseitig, jedoch ist es gesetzlich so vorgesehen.
Angenommen du hättest Schulden, und ein Anwalt fragt nach deiner Adresse... Jetzt erhältst du Auskunft darüber, dass der Anwalt deine neue Adresse hast... Was machst du, du meldest dich um...
So kann man einfacher vor Schulden oder anderen Sachen "fliehen".
Soweit ich weiß musst man derartige Infos schriftlich beantragen....einfach so gibt es keine Daten.
https://www.test.de/Datenschutz-und-Meldegesetz-Datensammeln-und-Gegenwehr-4420049-0/
Der Link ist veraltet.Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 hat sich einiges geändert.
Das ist aber auch von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden
Das wäre mir neu.....
Wenn ich mich also beim Amt erkundigen möchte, wer nach meiner Adresse gefragt hat, werde ich wahrscheinlich keine Auskunft bekommen?