Person wiederfinden durch Einwohnermeldeamt?

Nein, Du benötigst mehr Informationen 100%
Ja das ist möglich 0%

4 Stimmen

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, Du benötigst mehr Informationen
Ohne Nachname keine Auskunft.

Der vollständige Name muss dir bekannt sein (mit Ausnahme zweiter Vornamen).

In der Regel brauchst du drei Angaben.... Name, Vorname, und zB Geburtsdatum oder alte Anschrift.

Fotos sind kein Teil des Melderegisters und können zur Prüfung nicht genutzt werden, auch speichert das Meldeamt keine Berufe und auch keine Kinder mehr sobald diese 18 sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerNerd 
Beitragsersteller
 21.01.2022, 22:07

Danke für die Antwort von einem Profi! Da die Person zwar auf Facebook hat, aber schwer zu finden ist: Meinst Du, es kommt komisch rüber, wenn ich mit genau diesen Angaben mal in der Facebook-Gruppe der Gemeinde nachfrage, ob sie jemand kennt? ich möchte nämlich auf keinen Fall bedrängen...
Danke für Deine Rückmeldung!

PissedOfGengar  21.01.2022, 22:50
@DerNerd

Ja das könnte klappen. Vielleicht gibt's da ja wen der wen kennt....

DerNerd 
Beitragsersteller
 22.01.2022, 13:58
@PissedOfGengar

Eine Nachfrage noch: Da es eine sehr kleine Gemeinde ist: Würde man auch Auskunft bekommen, wenn die Person durch Ort (also die Gemeinde), Vorname und Alter eindeutig identifizierbar ist? Danke :)

Das Einwohnermeldeamt darf Dir keinerlei Informationen geben.

Nein, Du benötigst mehr Informationen

Fotos, Name von Kindern, Beruf usw. sind für das Einwohnermeldeamt irrelevant.

Man braucht z. B. Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum (wenn es ein sehr häufiger Name ist), zuletzt bekannte Anschrift. Und es kann gut sein, dass die Ämter bei einer Privatperson nach dem Grund der Anfrage fragt. Datenschutz existiert ja...
Geld kostet es übrigens auch, meist so 8 - 12 €.
Außerdem muss man versichern, dass man die Auskunft nicht für Werbezwecke usw. nutzt.
Und Adressen mit Sperre werden nicht rausgegeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein, Du benötigst mehr Informationen

Und natürlich den kompletten Namen und siehe unten .

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Melderegister++Auskunft+beantragen+einfach-84-leistung-0

Voraussetzungen
  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie schon über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen.
  • Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
  • Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
  • Wenn sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
  • Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
  • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
PissedOfGengar  21.01.2022, 22:03

Einen Grund brauchst du nicht.

Pixelated  21.01.2022, 22:05
@PissedOfGengar

Man muss nur versichern, dass die Daten nicht kommerziell oder für Werbung verwendet werden.

PissedOfGengar  21.01.2022, 22:06
@Pixelated

Und sagen dass es private Zwecke sind. (Abgrenzung zu gewerblichen Zwecken)

Pixelated  21.01.2022, 22:10
@PissedOfGengar

Ja. Das meinte ich eigentlich auch mit kommerziell. 👍

TechPech1984  21.01.2022, 22:48
@PissedOfGengar

Stimmt für die Einfache Auskunft von Wohnadresse nicht nötig . ich hatte noch die weiteren Daten im Kopf , weil das bei uns der Fall war.

Beim Einwohnermeldeamt können im Rahmen der sogenannten  einfachen Melderegisterauskunft Auskünfte zur aktuellen Wohnanschrift, Name, einschließlich zusätzlicher Vor- und Nachnamen oder eventuell einem Titel, erteilt werden. Weitere Daten, die im Meldeamt zu einer Person vorgehalten werden, können nur über ein schriftlich nachgewiesenes „berechtigtes Interesse“ – wie beispielsweise ein gültiges Gerichtsurteil – angefragt werden. Das Meldeamt würde dann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.
https://adressermittlung.de/service/einwohnermeldeamt-auskunft/