Person wiederfinden durch Einwohnermeldeamt?
Hallo zusammen,
bekommt man beim EInwohnermeldeamt auch Auskunft über eine Person, wenn man nur den Vornamen hat plus Fotos, den Namen des Kindes, den Beruf und das Alter aber nicht den Nachnamen oder die genaue Adresse /Geburtsdatum, aber dafür die Gemeinde, wo sie bis vor kurzem gelebt hat? Die betreffende Gemeinde hat nur 8000 Einwohner, daher könnten mir das Einwohnermeldeamt doch die zutreffenden Personen nennen oder nicht? Wäre das möglich? Mir würde das sehr viel bedeuten...
4 Stimmen
5 Antworten
Der vollständige Name muss dir bekannt sein (mit Ausnahme zweiter Vornamen).
In der Regel brauchst du drei Angaben.... Name, Vorname, und zB Geburtsdatum oder alte Anschrift.
Fotos sind kein Teil des Melderegisters und können zur Prüfung nicht genutzt werden, auch speichert das Meldeamt keine Berufe und auch keine Kinder mehr sobald diese 18 sind.
Ja das könnte klappen. Vielleicht gibt's da ja wen der wen kennt....
Eine Nachfrage noch: Da es eine sehr kleine Gemeinde ist: Würde man auch Auskunft bekommen, wenn die Person durch Ort (also die Gemeinde), Vorname und Alter eindeutig identifizierbar ist? Danke :)
Das Einwohnermeldeamt darf Dir keinerlei Informationen geben.
Das stimmt so nicht. Wenn man den Namen einer Person kennt und die Stadt kennt, kann man beim entsprechenden Einwohnermeldeamt die genaue Adresse herausfinden. Kostet in der Regel 10€.
Beispiel Düsseldorf:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/221/show
Fotos, Name von Kindern, Beruf usw. sind für das Einwohnermeldeamt irrelevant.
Man braucht z. B. Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum (wenn es ein sehr häufiger Name ist), zuletzt bekannte Anschrift. Und es kann gut sein, dass die Ämter bei einer Privatperson nach dem Grund der Anfrage fragt. Datenschutz existiert ja...
Geld kostet es übrigens auch, meist so 8 - 12 €.
Außerdem muss man versichern, dass man die Auskunft nicht für Werbezwecke usw. nutzt.
Und Adressen mit Sperre werden nicht rausgegeben.
Für eine Melderegisterauskunft benötigst du mehr Daten:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht oder
- letzte bekannte Anschrift.
Quelle:
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/221/show
Und natürlich den kompletten Namen und siehe unten .
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Melderegister++Auskunft+beantragen+einfach-84-leistung-0
Voraussetzungen- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie schon über Daten zur betroffenen Person verfügen müssen.
- Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Wenn sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Einen Grund brauchst du nicht.
Man muss nur versichern, dass die Daten nicht kommerziell oder für Werbung verwendet werden.
Und sagen dass es private Zwecke sind. (Abgrenzung zu gewerblichen Zwecken)
Ja. Das meinte ich eigentlich auch mit kommerziell. 👍
Stimmt für die Einfache Auskunft von Wohnadresse nicht nötig . ich hatte noch die weiteren Daten im Kopf , weil das bei uns der Fall war.
Beim Einwohnermeldeamt können im Rahmen der sogenannten einfachen Melderegisterauskunft Auskünfte zur aktuellen Wohnanschrift, Name, einschließlich zusätzlicher Vor- und Nachnamen oder eventuell einem Titel, erteilt werden. Weitere Daten, die im Meldeamt zu einer Person vorgehalten werden, können nur über ein schriftlich nachgewiesenes „berechtigtes Interesse“ – wie beispielsweise ein gültiges Gerichtsurteil – angefragt werden. Das Meldeamt würde dann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.
https://adressermittlung.de/service/einwohnermeldeamt-auskunft/
Danke für die Antwort von einem Profi! Da die Person zwar auf Facebook hat, aber schwer zu finden ist: Meinst Du, es kommt komisch rüber, wenn ich mit genau diesen Angaben mal in der Facebook-Gruppe der Gemeinde nachfrage, ob sie jemand kennt? ich möchte nämlich auf keinen Fall bedrängen...
Danke für Deine Rückmeldung!