Wem darf das Einwohnermeldeamt Adressen herausgeben?
- Verwandten? Freunden? Nur Behörden?
7 Antworten
Jedem! Leider. Früher konnte man sagen, dass man das nicht möchte, heute geht das nur noch bei Gefahr für Leib und Leben. Mein (privater) Vermieter hat so die Adresse meiner Eltern rausbekommen, und ich wollte meine Datenrausgabe verweigern, ging nicht.
Jedem, der eine schriftliche Anfrage stellt und die Gebühr bezahlt.
Schau mal auf http://www.einwohnermeldeamt.de/ nach.
Daraus:
"Einfache Melderegisterauskünfte, wie Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift einzelner Einwohner dürfen die Meldebehörden jedem erteilen, der eine schriftliche Anfrage stellt. Auskünfte über frühere Wohnanschriften, Familienstand, Geburtstag und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit dürfen die Behörden nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse (ein Klassentreffen zählt nicht dazu) glaubhaft gemacht werden kann. Die betroffenen Personen werden jedoch bei diesen so genannten erweiterten Melderegisterauskünften unverzüglich informiert und erhalten auch den Namen des Anfragenden."
Meines Wissens nach nur offiziellen Stellen.
Jeder darf deine Daten erfahren - leider.
Ist dieser gestorben und es ging um das Erbe?
Jedem, dafür sind sie ja da. Gebühr entrichten unsd Adresse erhalten
An jeden...der sich legitiniert..also seinen Ausweiss zeigt. Der muss formular ausfüllen...und Gebühr zahlen.
Verwandte aber auch.Mein Ex bekam die Anschrift seines leibl. Vaters (Eltern sind geschieden) auch vom Amt zugeschickt.