Einwohnermeldeamt... Wer darf alles meine Adresse, bei nachfrage bekommen?
Hallo, würde mich mal interessieren wer alles beim Einwohnermeldeamt meine Daten bekommen kann. Ich dachte immer das nur verwandte Personen per Nachweis mein genauen Wohnort bekommen. Aber letztens stand ein uhralter Freund vor meiner Tür und meinte er hätte die Adresse vom Einwohnermeldeamt. Er meinte er hat sich dort nur als ein guten Freund mit Perso ausgewiesen. Kann das sein??? Und wenn, dann muss doch das Amt vorher mich fragen ob ich das auch wünsche, hätte ja auch ein Stalker sein können.
Danke
5 Antworten
Leider kann JEDER deine Anschrift vom Bürgeramt heraus bekommen. Er braucht in der Regel nur deinen vollen Namen und Geburtsdatum und/oder letzte Meldeanschrift.
Einen Grund bedarf es für die Meldeauskunft in der Regel nicht. Die Auskunft kostet je nach Bundesland zwischen 4€ und ca. 11€ .
Man kann seine Anschrift für Auskünfte an Privatpersonen in der Regel nur sperren lassen, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. So das Meldegesetz in Sachsen.
Ich persönlich finde das total schlecht. Datenschutz - was ist das?!
Ist nicht gut, wenn jeder Honk an deine Anschrift ran kommen kann.
Wo bleibt denn da der persönliche Schutz??!!
Die Meldegesetze müssen sich dringend ändern!!!
Das wäre dann gut für abgetauchte unterhaltspflichtige Menschen...
Mittlerweile betreiben selbst die Kommunen einen Handel mit Daten für Werbezwecke. Denn viele Städte sind Pleite - und verkaufen Deine Adresse mittlerweile an Adressverlage. Es reicht mittlerweile schon fast als berechtigtes Interesse, wenn ein Lieferant von Dachpfannen bei der Kommune anfragt, wer alles Hausbesitzer ist ....
Normalerweise ist das Amt nicht berechtigt, deine Daten einfach so rauszugeben. Ich kenne das eigentlich auch so, dass wenn jemand danach fragt, dass man erst angerufen wird und sich damit einverstanden erklären muss, bevor die Daten weitergegeben werden.
Normalerweise ist das Amt nicht berechtigt, deine Daten einfach so rauszugeben
Das Amt ist normalerweise sogar dazu verpflichtet.
Ich kenne das eigentlich auch so, dass wenn jemand danach fragt, dass man erst angerufen wird und sich damit einverstanden erklären muss, bevor die Daten weitergegeben werden.
Nein, das wäre auch reichlich absurd.
Auf Antrag erhält jeder - gebührenpflichtig - Auskunft. Dies ergibt sich aus dem Meldegesetz deines Bundeslandes.
Da hast du ganz gewiss in ein Wespennest gestochen! Noch vor Monaten geisterte durch die Medien das das Einwohnermeldeamt um einige Umwege Eck- Daten weitergegeben haben sollen. Seltsamer weise hört man dazu nicht mehr sehr viel in den Medien. Die Medien haben da Einige oder millionenfache "Bürger" voll im Griff und hintergangen. LG
Ok, das ist aber KEINE Antwort auf die Frage!!!