Wie kann man überprüfen ob ein Minijob (450 Euro) vom AG angemeldet wurde?
Hallo,
wie lässt sich überprüfen ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer überhaupt angemeldet hat? (450.- Euro Job)
Besteht Anspruch auf eine An und Abmeldebescheinigung? Die Bundesknappschaft sagt, das einen Auszug nur der Arbeitgeber beantragen kann.
Wie lässt sich das jetzt für den Arbeitnehmer überprüfen? Über die Rentenversicherung wirds wohl nicht funktionieren, wenn man eine Befreiung beantragt hat?
Danke bereits im Voraus.
3 Antworten
Du solltest Sozialversicherungsbelege bekommen. Spätestens wenn Du krank wirst und keine Lohnfortzahlung bekommst, weißt Du, was Dein Arbeitgeber versäumt hat. Dein Arbeitgeber muss ja auch eine Pauschale an die Krankenkasse zahlen. Du bekommst doch sicher eine Abrechnung, aus der Du das auch ersehen kannst.
Die Belege der Sozialversicherung musst Du bekommen.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat mit der Anmeldung nichts zu tun.
Die Pauschalen sind aus der Abrechnung nicht ersichtlich. lediglich die Schlüssel zur Sozialversicherung (6500) geben Hinweis auf die Anmeldung.
Besteht Anspruch auf eine An und Abmeldebescheinigung?
Selbstverständlich.
Gibt es vielleicht auch ein § dazu?
28a SGB IV
Arbeitsvertrag
Es gibt leider keinen.
Ein Arbeitsvertrag ist keine Garantie dass man angemeldet wurde.
Das einzige was es gibt, sind unprofessionelle Lohnabrechnungen teilweise ohne Firmenlogo aus den sich überhaupt nichts nachvollziehen lässt. Eine An und Ab Meldebescheinigung würde das Rätsel lösen. Nur gibt das der Arbeitgeber nicht her.