Arbeitgeber verweigert Entgeltfortzahlung bei Minijobber
Ich arbeite Stundenweise bei einem Automobil-Vertragshändler als Fahrer für Ersatzteile im Rahmen des 450-Euro-Jobs.. Seitens der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen anspruch auf bezahlten Urlaub oder Krankheitszeiten habe. Die Annahme eines Krankenscheins wurde verweigert. Ist das korrekt oder kann ich mich mit Erfolgsaussicht wehren?
5 Antworten
Ich habe bei meinem Minijob ein ähnliches Problem. Wollte mir auch Urlaub nehmen, da wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch hätte, weil ich eine flexible Arbeitskraft sei. Da ich keine festen Arbeitszeiten habe, könne man mir keinen Urlaub anrechnen oder Krankheitstage bezahlen, schließlich könnte ich die Stunden zu einem anderen Zeitpunkt wieder nachholen. Ich denke auch, dass das alles nicht richtig ist, aber ich habe auch das Gefühl, dass ich ausgetauscht werde, wenn ich das nicht hinnehme.
Deine Personalabteilung soll Dir für diese Aussage mal die rechtliche Grundlage nennen. Es würde mich sehr wundern, wenn sie das könnte.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt ausnahmslos für alle AN. Es ist egal ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob. Bei Krankheit und auch an Feiertagen die auf einen Arbeitstag gefallen wären muss selbstverständlich bezahlt werden.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt ebenso für alle AN. Dir steht umgerechnet genau so viel Urlaub zu wie den anderen AN des Betriebs, mindestens aber der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen
Diese Gesetze können die Damen und Herren sofort nachlesen. Wobei ich glaube, dass sie das nicht brauchen und Dich bewusst belogen haben in der Annahme dass Du alles glaubst (was Du aber nicht tust ;-))).
Das ist auch alles beim Arbeitsgericht einklagbar.
Nein, das ist absolut nicht korrekt, sowohl bezahlter Urlaub als auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten in Deutschland AUSNAHMSLOS. Wenn Du Dich wehrst, wirst Du absolut sicher gewinnen...
Seitens der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen anspruch auf bezahlten Urlaub oder Krankheitszeiten habe.
Die Aussage ist schlicht falsch, und das muss die Personalabteilung auch wissen. Schriftlich mit Verweis auf EntgFzG einfordern, und ggfs. Anzeige bei der zuständigen örtlichen Aufsichtsbehörde stellen;das wären hier u.a. die Gewerbeaufsicht oder die zuständige IHK. Deinen Anspruch kannst Du sofort und ohne Anwalt vor dem Arbeitsgericht kostenfrei einklagen.
du kannst dich wehren.... vor dem arbeitsgericht, dafür brauchst du auch keinen anwalt