Darf mein Arbeitgeber Strafezahlungen für Kleinigkeiten verlangen?
Derzeit arbeite ich auf 450 Euro Basis, um mein Studium zu finanzieren.
Mein Arbeitgeber verlangt gerne mal 5 bis 50 Euro für z.B vergessene Blusen, versäumte Online-kurse oder das Vergessen des Namesschildes.
Darf ich das verweigern? Oder hat das Konsequenzen?
7 Antworten
Eine solche Strafe ist nicht erlaubt, wenn sie nicht über eine Betriebsvereinbarung - sofern es überhaupt einen Betriebsrat gibt - oder einen anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart worden ist.
Über den Arbeitsvertrag oder über eine Anordnung des Arbeitgebers "nach Gutsherrenart" ist die Verhängung einer solchen Strafe nicht erlaubt!!!
Nähere Informationen findest Du z.B. hier im Internet: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebsbussen_idesk_PI10413_HI520659.html
Nein, das darf er nicht.
Bei groben Verstößen darf er dich abmahnen.
Natürlich darf er dass nicht weise ihn darauf ihn dass er sich nicht alles erlauben darf. Du sprichst von 5 - 50 € ich würde ihn nicht mal einen Cent zahlen. Bei uns in der Firma darf ich nicht mal 1 € von irgendwelchen Lehrlingen annehmen da es als Bestechlichkeit geahndet wird und ich mein Job dadurch verlieren kann.
vielelicht sollst Du mal mitteilen auf welcher Basis das verlangt wird .. steht dazu etwas im Arbeitsvertrag? Gibt es eine Betriebsvereinbarung?
wenn arbeittkleidung vergessen wurde (Bluse) und diese am Arbeitsplatz zu tragen ist, könnte er Dich au8ch nach Hause schcken die Bluse holen (ohne Bezahlung versteht sich) - dasselbe gilt für das Namensschild
"vergessene" Online-Kurse könnte man auch als Arbeitsverweigerung auffassen, diese sind nämlich offenbar für die Arbeit notwendig
Bein den Kursen weiß ich es nicht, aber für vergessene Klamotten oder Schilder ist das nicht erlaubt. Denke ich zumindest