Liegt hier Schwarzarbeit vor? Lohn in bar, keine Abrechnungen + Verwirrung mit Rentenversicherung
Hallo zusammen.
Ich habe einen grundlegenden Verdacht auf Schwarzarbeit. Dabei suche ich eure Meinung.
Es geht um einen Minijob der monatlich zu ca 300€ - 350€ bezahlt wird. Das Geld gibt es immer nur bar. Lohnabrechnungen gibt es keine. Arbeitsvertrag gabs auch keinen (gut diese können auch mündlich geschlossen werden).
Das erscheint mir schon sehr verdächtig. Dazu kommt das nun ein Antrag auf Befreiung
von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (gültig ab 01.01.2013) vorgelegt wurde.
1. Bei dem Gehalt und dem Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 01.01.2013 nicht zwingend relevant.
Allerdings wurde vom Arbeitgeber folgender Satz, auf die Ratlosigkeit, gesagt.
"Es ist nur zu Ihrem besten wenn Sie dieses Formular unterschreiben. Den sonst muss ich Ihnen 20% vom Gehalt abrechnen und an die Rentenversicherung überweisen."
Da allerdings 15% der Arbeitgeber zahlt und der Arbeitnehmer nur 3.9% frage ich mich
was der wehrte Herr Arbeitgeber da treibt?
Es widerspricht doch dem Verdacht auf Schwarzarbeit wenn er so ein Formular einreicht.
Andererseits. Was zahlt er an die Rentenversicherung wenn er hier plötzlich den vollen Beitragssatz vom Gehalt abziehen möchte?
Und was wird er zahlen wenn man das Formular ausfüllt und abgibt? Evtl. landet das Blatt einfach in Ablage "P" nur um kein Aufsehen zu erzeugen wenn ein Arbeitnehmer als einziger kein Formular kriegt.
Hoffe ich konnte es verständlich darstellen.
Mfg. Remus
6 Antworten
Der Arbeitgeber ist schlicht und ergreifend schlecht informiert und kommt mit Halbwissen um die Ecke.
Schwarzarbeit liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht bei der Minijobzentrale gemeldet ist.
Sonst sind alle Faktoren im grünen Bereich. Barlöhne sind nicht so unüblich, wie mancher glaubt. Daß der Arbeitnehmer keine Abrechnung bekommt, bedeutet auch nicht zwingend, daß keine erstellt wird.
Ich habe da einen ganz anderen Verdacht: Der AG rechnet deutlich mehr ab, als er auszahlt. Für diese Theorie würde die Einholung der Verzichtserklärung sprechen. Daher auch keine Abrechnung an den AN. Die Differenz sackt er sich ein. Ein sträfliches Vergehen ist hier allerdings nicht nachzuweisen, wenn das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß angemeldet ist. Der Verdienst wird dann ja in voller Höhe vom AG gemeldet und er zahlt auch die SV-Beiträge. Der AG hätte dann allerdings gut einen Hunderter ohne Quittung in der Tasche.
Um hundertprozentig sauber rauszukommen, müßte sich der AG allerdings eine Auszahlungsquittung in voller Höhe unterschreiben lassen.
Hallo, das mit dem Arbeitsvertrag ist erst mal richtig, die können auch mündlich geschlossen werden. Im Sinne einer Beweissicherung ist aber die Schriftform zu wählen.
Mit Beginn der Arbeit, seit wann arbeitest Du dort??, müsste er Dich bei der Minijobzentale anmelden bzw. angemeldet haben. Aufgrund der hier wiedergegebenen Aussage kommt es mir zumindest auch sehr verdächtig vor.
Wenn Du eine Rentenversicherungsnummer hast, dann kannst Du in angemessener Zeit bei der Minijobzentrale (siehe Link) nachfragen, ob die Anmeldung durch den ArbG dort eingegangen ist.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Unter der angegebenen Rufnummer ist man gerne bereit Fragen zu beantworten und Dir mit Rat zur Seite zu stehen. Denk aber bitte dran, wenn das auffliegt, dann bist Du Deinen Job auch los sollte er sich gesetzeswidrig verhalten haben. Alles Gute.
Bei einem Minijob kann keine Schwarzarbeit vorliegen, das wäre nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Pauschale nicht abführt - was dich aber nicht berühren musst, denn du gehst in Treu und Glaubend davon aus, dass er dies tut.
Was die Rente betrifft - Wenn bei einem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt im Monat zwischen 450,01 EUR und 850 EUR liegt, findet die sog. Gleitzonenregelung Anwendung, dann gilt für ihn eine besondere Beitragsberechnung. Das findet aber nur dann Anwendung, wenn das Gehalt in dem definierten bereich liegt - muss also Monat für Monat einzeln berücksichtigt werden.
Die Aussage - Den sonst muss ich Ihnen 20% vom Gehalt abrechnen und an die Rentenversicherung überweisen würde nur für den Monat zutreffen, in dem 450,01€ überschritten wird - wenn du nicht verzichtest.....
Hallo zusammen,
danke für die Rückmeldungen und Anregungen. Dadurch das jeglicher Beweis über den bisherigen Lohn fehlt, glaube ich auch das er mehr abrechnet als er auszahlt. Das passt einfach genau zu dem bisherigen Verhalten. Aber gut das kann einem egal sein. Solange der ausgehandelte Lohn passt. Einzige Punkt wo er sich hier strafbar machen würde, ist die Versteuerung des Gewinns der durch den höheren Aufwand (mehr Lohn als tatsächlich zu zahlen) ja reduziert ist. Aber das ist nicht mehr meine Baustelle. Da ich nicht davon ausgehe das die Anstellung ewig bestehen wird, wird wohl nichts weiteres passieren. Ich danke Allen für die Infos und Rückmeldungen.
Viele Grüße Remus
Frag bei der Minijobzentrale nacvh, ob du da angemeldet bist.
Dann weißt du, ob es Schwarzarbeit ist oder nicht.
Der Befreiungsantrag spricht dafür, dass du gemeldet bist, denn den haben anscheinend alle Arbeitgeber allen Leuten mit Minijob gegeben, egel, ob es sie gerade trifft oder nicht.