Wie kann man eine Bedarfsgemeinschaft widerlegen?

4 Antworten

Ich möchte widerlegen,dass ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft ... gehöre

Das bedeutete dann ja wohl, Du möchtest beweisen, dass Du zur Bedarfsgemeinschaft gehörst!?

Doppelte Verneinung bedeutet Bejahung!

Unabhängig einmal davon würde als "Beweis" allenfalls akzeptiert, wenn das Finanzielle eindeutig getrennt wäre, Du einen eigenen Kühlschrank oder wenigstens eine eigenes, mit Deinem Namen versehenes Fach im gemeinsamen Kühlschrank hättest, Deine Waschsachen im Bad auf einem eigenen Regal stünden, Du Deine Wäsche selbst wüschest,....

Du kannst die Frage noch 10x in veränderter Form stellen, es hilft nichts! Wenn Deine armen Eltern nicht zu essen haben können Sie ja noch zur Tafel gehen. So lange Du nicht ausziehst wird sich bei der Berechnung nichts ändern.

http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php

Dort kannst Du nachlesen, dass auch bei einer Haushaltsgemeinschaft Dein Geld mit angerechnet wird. Nur bei Wohngemeinschaften darf nichts angerechnet werden.

Dir wurde ja schon folgendes erklärt:

Solange Du mit Deinem Einkommen nicht über dem Bedarf (306 Euro+ anteilige Miete) liegst, gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft. Dann bringt auch eine Widerlegung nichts.

Sollte Dein Einkommen einschließlich Kindergeld darüber liegen, kannst Du natürlich ein Schreiben aufsetzen. Wird dem Antrag dann zugestimmt, musst Du Deinen Eltern aber trotzdem Geld geben - ihnen fehlt ja dann z. B. Dein Anteil an der Miete.

FrauMadam 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 15:08

Den Mietanteil,Stromkosten und Müll bezahle ich schon .,. und mir bleiben 518 Euro das ist schon geklärt .,. nur es geht um das 13.te Gehalt .,. Meine Eltern bekomme dafür Abzüge,dass ich das 13.te Gehalt bekomme.:(

beangato  08.07.2013, 15:11
@FrauMadam

Das ist aber korrekt, da Ihr eine BG seid.

Und da zählt alles an Einkommen.

FrauMadam 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 15:21
@beangato

Wäre das bei einer Hausgemeinschaft anderes?:D

beangato  08.07.2013, 15:55
@FrauMadam

Nein - klick doch einfach den Link an, den ich Dir geschickt habe.

Das steht dort:

"Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass sie von diesen unterstützt werden – soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. So steht es im Gesetz."

Haushaltsgemeinschaft ist ein Begriff aus dem alten Steuerrecht. Wir haben es so gemacht: Das bedürftige Kind mit Einkommen schließt einen Untermietvertrag mit den Eltern (beziehen H4). da wird ihnen die Untermiete als Einnahme abgezogen. Darüber hinaus haben wir eine Veränderungsmitteilung gesandt, daß das Kind nicht mehr zur BG gehört weil es in seinen Zimmer wohnt und nicht mehr mit den Eltern gemeinsam wohnt und wirtschaftet. (getrennte Konten, kein Einstehen mehr füreinander, keine Übernahme von Verantwortung- das Kind hat den Kontakt abgebrochen ohne Angabe von Gründen). Jedem Begehren dss jobcenters haben wir widersprochen dazu nimmt man sich einen Anwalt, evt mit Beratungschein, und dann stellt man sich auf Sturm ein und zieht diesem entgegen. und zwar bis man gewinnt, dazu gehört auch ein Streit vor dem (Landes-) sozialgericht.