Bafög: Vater zahlt nicht/will nicht zahlen

5 Antworten

Das Bafögammt ist nicht befugt zu sagen, dein Vater muss dir 189 euro zahlen. ein Bafögbescheid begründet noch lange keinen Unterhaltsanspruch. Der regelt sich nämlich nach dem BGB und da sind die Selbstbehaltsätze höher als beim Bafög. Die 189 euro sind also nicht richtig. Wieso arbeitet denn deine Mutter nicht. Da du studierst bist du kein priviligiertes Kind mehr, da heißt deinem Vater muss der grosse Selbstbehalt bleiben plus Altersvorsorge plus Kosten zur Arbeit plus Kosten für andere Unterhaltsberechtigte die dir vorgehen z.B. jüngere Voll- oder Halbgeschwister aus einer anderen Beziehung und auch eine neue Ehefrau die geht auch dir vor.

Hi,

Dir bleibt offenbar nichts anderes übrig, als gegen Deinen Vater zu klagen. Ist übel, ich weiß.

Wenn Du wenig Geld hast, kannst Du einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen.

Das mit dem "Versuchskaninchen" würde ich mir noch mal überlegen.

Viel Glück!

schleudermaxe  09.01.2012, 11:38

Was soll denn so eine Antwort? Unglaublich und auch noch völlig daneben! Für diese Fälle gibt es elternunabhängige Vorausleistungen und nur dieser Tipp wäre richtig und zu gebrauchen.

Als Student kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen, frag mal beim Studierendenausschuss nach. Und wenn Du den Prozess gewinnst, muss Dein Vater die Kosten ohnehin zahlen. Schon aus Prinzip solltest Du ihm das nicht durchgehen lassen., denn er ist unterhaltspflichtig.

schleudermaxe  09.01.2012, 11:40

Und der Vater wird gewinnen (Unterhalt nach BGB und nicht nach den läppischen BAföG-Pauschalen) und das Kind hat immer noch kein Geld! Der Vater soll auch nicht durchgehen, er soll auch leisten können und das ermittelt eben nicht das BAföG!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also, beantrage doch einfach elternunabhängige Vorausleistungen (Abs 2, weil das Geld nicht kommt.). Alles doch ganz einfach. Du bekommst sofort den Höchstsatz. Das Amt prüft ggf. später, nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutlich besseren BGB, ob denn überhaupt von den Eltern zugezahlt werden muß. Viel Glück und nicht aufregen. Klagen bringt auch nichts und dauert auch viel zu lange. Das Amt möge in die Puschen kommen und zukünftig gleich den Antrag mit abgeben.

Prozesskostenhilfe beantragen und dem Vater den Gefallen tun.

Minoulein 
Beitragsersteller
 08.01.2012, 14:04

wie und wo beantrage ucg Prozesskostenhilfe?

Jaskan  08.01.2012, 14:05
@Minoulein

Das macht der Rechtsanwalt, den Du beauftragst Dich zu vertreten.