Bafög: Vater zahlt nicht/will nicht zahlen
Hallo liebe Leute, ich hoffe hier kann mir irgendeiner helfen, denn so geht es für mich nciht weiter. Ich studiere im Moment im ersten Semester und habe Bafög beantragt. Im Dezember habe ich das erste mal Geld erhalten, es waren 338 Euro. Allerdings habe ich das Geld nur nach §51 Absatz 2 bekommen, d.h. mein Vater hatte seine Unterlagen noch nicht eingereicht. Ende Dezember bekam ich dann den endgültigen Bescheid. Demnach bekomme ich 232 Euro und mein Vater muss mir 189€ zahlen. Wenn ich das Geld bekäme wäre alles in Ordnung, nur leider ist mein Vater ein Riesenarsch und will nicht zahlen. Dabei wissen sowohl er als auch ich dass er zahlen muss. Seine Reaktion war nur "verklag mich doch"
Normalerweise würde ich mir den Ärger Sparen und auf die 189€ pfeifen. Ich habe ja noch einen Job mit dem ich im Monat 341€ verdiene. Zusammen mit den 232€ vom Bafögamt wären das immerhin 573€. Das würde eigentlich schon ausreichen um jeden Monat für die Studienbeiträge was beiseite zu legen und für eine eigene Wohnung zu sparen. Das Problem ist aber das Folgende: Meine Familie lebt von Hartz IV. Damit bin ich natürlich nciht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. Da ich aber weiterhin zuhause wohne, haben meine Mutter und ich das so geregelt dass ich ihr das gebe was sie sonst für mich bekommen hat. Bevor ich Bafög bekam, waren das von meinem Nebenjob immer 220 Euro, jetzt kommen noch 246 Euro dazu. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
220+246=466. Von den Ursprünglich 573€ bleiben nach Abzug der Kosten für meine Mutter 107€. Zum vergleich: Bevor ich Bafög bekam, hatte ich im Monat 120€. Jetzt könnte man sagen: "Zur Not streiche ich das Bafög und habe eben nur 120€ Das sind immerhin 13€mehr im Monat" Auch das geht nicht, weil die Arge darauf besteht dass ich Bafög beziehe. Das Bafögamt ist auch nicht verantwortlich, Ich muss irgendwo Geld her bekommen.
Also: Folgende Probleme: 1. Ich muss meinen Vater irgendwie zum Zahlen bekommen, blos wie? Ich kann mir keinen Anwalt leisten und Ausziehen kann ich erst recht nicht. 2. Ich habe zu wenig Geld. OBWOHL ich Bafög bekomme UND arbeite. Ich kann auch meiner Mutter nicht weniger geben, dann haben wir einen leeren Kühlschrank...
Kann mir jemand sagen wie ich jetzt Handeln muss/soll? Ich weiß echt nicht mehr weiter...Ich bin echt verzweifelt, ich habe mich sogar schon auf einer Seite angemeldet auf der Pharmakonzerne nach geeigneten Versuchskaninchen für Medikamente und so suchen.
5 Antworten
Das Bafögammt ist nicht befugt zu sagen, dein Vater muss dir 189 euro zahlen. ein Bafögbescheid begründet noch lange keinen Unterhaltsanspruch. Der regelt sich nämlich nach dem BGB und da sind die Selbstbehaltsätze höher als beim Bafög. Die 189 euro sind also nicht richtig. Wieso arbeitet denn deine Mutter nicht. Da du studierst bist du kein priviligiertes Kind mehr, da heißt deinem Vater muss der grosse Selbstbehalt bleiben plus Altersvorsorge plus Kosten zur Arbeit plus Kosten für andere Unterhaltsberechtigte die dir vorgehen z.B. jüngere Voll- oder Halbgeschwister aus einer anderen Beziehung und auch eine neue Ehefrau die geht auch dir vor.
Hi,
Dir bleibt offenbar nichts anderes übrig, als gegen Deinen Vater zu klagen. Ist übel, ich weiß.
Wenn Du wenig Geld hast, kannst Du einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen.
Das mit dem "Versuchskaninchen" würde ich mir noch mal überlegen.
Viel Glück!
Was soll denn so eine Antwort? Unglaublich und auch noch völlig daneben! Für diese Fälle gibt es elternunabhängige Vorausleistungen und nur dieser Tipp wäre richtig und zu gebrauchen.
Als Student kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen, frag mal beim Studierendenausschuss nach. Und wenn Du den Prozess gewinnst, muss Dein Vater die Kosten ohnehin zahlen. Schon aus Prinzip solltest Du ihm das nicht durchgehen lassen., denn er ist unterhaltspflichtig.
Und der Vater wird gewinnen (Unterhalt nach BGB und nicht nach den läppischen BAföG-Pauschalen) und das Kind hat immer noch kein Geld! Der Vater soll auch nicht durchgehen, er soll auch leisten können und das ermittelt eben nicht das BAföG!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also, beantrage doch einfach elternunabhängige Vorausleistungen (Abs 2, weil das Geld nicht kommt.). Alles doch ganz einfach. Du bekommst sofort den Höchstsatz. Das Amt prüft ggf. später, nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen sondern nach dem deutlich besseren BGB, ob denn überhaupt von den Eltern zugezahlt werden muß. Viel Glück und nicht aufregen. Klagen bringt auch nichts und dauert auch viel zu lange. Das Amt möge in die Puschen kommen und zukünftig gleich den Antrag mit abgeben.
Prozesskostenhilfe beantragen und dem Vater den Gefallen tun.
Das macht der Rechtsanwalt, den Du beauftragst Dich zu vertreten.
wie und wo beantrage ucg Prozesskostenhilfe?