Mitspracherecht Denkmalschutz bei Badsanierung
Hallo,
als Eigentümer einer Wohnung in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienaltbau möchten wir gerne unser Bad sanieren. Das Bad ist aus den 70er Jahren und definitiv nichts Schützenswertes mehr vorhanden. Für die steuerliche Absetzbarkeit brauche ich die Genehmigung der Denkmalbehörde. Kann diese mir vorschreiben, wie das Bad zu sanieren ist oder Auflagen machen, oder bin ich hier, da nichts mehr "altes" vorhanden ist, frei?
Herzlichen Dank für die Hilfe
4 Antworten
Es gibt mehrere Arten wie und vor allem welche Teile eines Hauses Denkmalgeschützt sind. Im Regelfall ist für diese Fragen die unterre Denkmalschutzbehörde zuständig. Leider aber auch verständlicher weise gibt es keine Gesetzliche Regelung was schützenswert ist. Dies wird immer von den zuständigen Mitarbeitern der Denkmalbehörden entschieden. Wie dein Bad ausgestattet werden soll, und letztendlich aussehen soll, können Sie aber nicht entscheiden.Aber es kann sein das es Bauteile gibt , auch wenn man diese nicht sehen, kann die schützenswert sind und die du nicht beschädigen darfst.
Welche Badewanne oder welches Waschbecken du einsetzt oder auch die Fließen die du wählst ist deine Sache. Solange doie jetzigen nicht geschützt sind. Dennoch kann es dir passieren das man dir Forschriften machen will.Auch Denkmalpfleger hängen sich manchmal zu weit aus dem Fenster. Kein Problem. Wiederspruch einlegen und auf dein Besitzrecht verweisen.In Deutschland Zählt im Wohnungsbereich Besitz mehr als Eigentum und öffentliches Intderresse. So das du spätestens dann Recht bekommst.
"frei" bist du nicht, aber eine Genehmigung und damit eine Steuerabschreibungsmöglichkeit bekommst du. Die Denkmalbehörde wird nur prüfen, dass durch das neue Bad keine Gefahren für das Denkmal entstehen, z.B. durch undichte oder falsche Wasserleitungen oder unnötige Verluste an Bausubstanz.
Weiß ich so nicht. Es kommt drauf an, was alles Denkmal geschützt ist. Obwohl aus den 70ern kann ich mir das kaum vorstellen, dass da ein Bad geschützt ist. Ich habe aber derzeit ein Bauvorhaben, bei dem die Einbauwandschränke aus den 50ern Denkmal geschützt sind. Also zunächst mal nachhören, was von der Denkmalschutzpflege alles erfaßt ist.
Denkmalschutz sollte wohl nur die Anlage und das äußere Bild interessieren , bzw. ev. ein historisches Treppenhaus . Ein Bad , das erst vor40 Jahren eingebaut wurde sollte wohl kaum in das Ressort fallen . Allerdings gibt es dort weniger Fachleute, als Tintenpi....r , daher lieber nachfragen .