Wie kann ich Weisungsbefugnisse gegenüber Kollegen im Lebenslauf angeben?
Ich arbeite mittlerweile im 3ten Unternehmen nach Beendigung meiner Ausbildung. Nachdem ich in den ersten beiden Unternehmen 3 bzw. 4 Mitarbeitern gegenüber weisungsberechtigt war, bin ich in meiner neuen Position nun bereits 13 Kollegen gegenüber berechtigt anzuweisen, wie diese welche Aufgaben durchzuführen haben. Ich möchte mich nun für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Fachgremium bewerben. Erfahrungen sind deshalb desto wichtiger. Wie kann ich in meinem Lebenslauf nun angeben, dass ich diese Weisungsbefugnisse habe? Beispiel:
Immobilienverwalterin, Unternehmen x, 1000 Mitarbeiter in Europa, 13 Kollegen gegenüber weisungsberechtigt
Aufgaben:
- Aufgabenbereich 1
- Aufgabenbereich 2
- Aufgabenbereich 3
In meinem letzten Arbeitgeberzeugnis stand vermerkt, dass ich in meiner Arbeit vom Backoffice unterstützt wurde. Das ist doch eigentlich auch ein Hinweis dafür, dass diese für mich tätig und ich ihnen gegenüber weisungsberechtigt waren oder irre ich?
Über hilfreiche Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Sasnrw
3 Antworten
Du irrst Dich - und zwar gewaltig. Unterstützung durch das Back Office besagt nur, dass Du nicht alles bearbeitet hast, sondern teilweise Dinge andernorts erledigt wurden, daraus geht genau null Weisungsbefugnis hervor, ein Back Office ist gewissermaßen eine Serviceeinheit.
Auch sonst stellt man erst seine Aufgaben dar und vermerkt in diesem Kontext eine Verantwortung für x Personen (Weisungsbefugnis klingt so hilfesuchend, wenn ich mich darauf berufen muss, dass ich Weisungsbefugnis habe, ist es mit meiner diesbezüglichen Autorität nicht weit her). Die (fachliche) Unterstellung sollte übrigens auch aus dem Arbeitszeugnis erkennbar sein.
Hast Du diese "Weisungsbefugnis" offiziell, sie war/ist also Bestandteil der Stellenausschreibung/Stellenbeschreibung oder wird das einfach nur der Praxis halber so gehandhabt?
Der Arbeitsvertrag ist ein Tarifvertrag von einem Großkonzern. Zu Aufgaben o.ä. ist da eigentlich gar nichts groß drin vermerkt. Ich war selber überrascht, wie viele Kollegen für Entscheidungen auf mich zugekommen sind. Auf anschließende Nachfrage hieß es vom Abteilungsleiter dann, dass ich für Bereich xy die Weisungsbefugnis hätte. So ist es nun zumindestens im aktuellen Unternehmen.
Schriftlich? Oder nur als Aussage? Zudem: Mache Dir klar, dass es unterschiedliche Stufen der Weisungsbefugnis gibt, eine einfache fachliche Anweisung ist schon weit weniger als eine volle Weisungsbefugnis.
Natürlich nur mündlich. Danke schon mal für Deine vielen Antworten und die damit aufgebrachte Zeit!
Damit wäre ich sehr zurückhaltend - so etwas erzählt man dann lieber in einem Gespräch.
Nein, das Arbeitszeugnis zeigt, dass Du keine Führungskraft gewesen bist und nicht Weisungen geben durftst.
Du hast ein großes Problem, wenn Du es anderes im Lebenslauf angibst.
? Assistenzen sind aber in der Regel immer nur zur Unterstützung und haben keine fachbezogene Ausbildung (bei uns waren es Bürokaufleute). Wie müsste es denn angegeben sein, wenn ich eine Führungskraft bin?
Nicht DU, sondern im Arbeitszeugnis soll das drinstehen.
Was hast Du die ganze Zeit auf der Arbeit getan, ohne es zu merken, was läuft?
Im Lebenslauf- überhaupt nicht. Hat dort meiner Meinung nach nichts verloren.
Du könntest es im Bewerbungsschreiben unterbringen, dort beschreibst du deine momentane Tätigkeiten.
Hast du Einfluss auf Gehalt, Urlaub, Abmahnung, Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter_innen? Tauchst du unterhalb des Abteilungsleiter als Führungskraft auf?
Ansonsten ist es eher eine Art Teamleitung.
Danke für Deine Rückmeldung. Wie sollte solch eine fachliche Unterstellung denn im Arbeitszeugnis formuliert sein? Kurz zur Erläuterung: Ich habe einen Abteilungsleiter (sitzt an anderem Standort). Dieser fragt wenn dann überhaupt mal seltenst nach, wie Großprojekt x läuft und ob ich da noch irgendwo Unterstützung brache. Sämtliche Kollegen aus der Buchhaltung, Stammdatenteam, Mieterhöhungsabteilung, Betriebskostenabteilung etc. arbeiten alle genau nur das, was ich Ihnen gegenüber an Aufgaben zuteile. Auch für sämtliche Nachfragen bin ich den Kollegen gegenüber Ansprechpartner. Jegliche Entscheidungen werden von mir verantwortet. Offiziell wurde mir im Konzern gesagt, dass ich eine der wenigen Stellen sei, welche weisungsberechtigt sei-deshalb auch meine Formulierung so. Das würde ich dann doch mit Verantwortung für x Personen gleichsetzen oder was meinst Du dazu?