Neuer Mietvertrag in dreifacher Ausführung, muss ich alle drei wieder zurück schicken?
heute lag mein neuer mietvertrag in dreifacher ausführung im briefkasten. alle drei exemplare nicht unteschrieben.
jetzt frage ich mich ob ich alle drei von mir unterschrieben zurückschicken soll und ich dann einen wieder von der firma unterschrieben geschickt bekomme oder nur zwei und den einen ununterschrieben für mich behalten muss?
6 Antworten
Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist..mußt du nach Unterschrift alle 3 wieder zum Vermieter schicken. Nach dessen Unrerschrift, bekommst du 1 Exemplar zurück
Das hast du doch schon in deiner Antwort geschrieben..ja noch mal etwas gesagt haben!!
Wieso sollst du denn überhaupt einen neuen Mietvertrag akzeptieren? Ist dieser besser als der bestehende?
Weil der alte, auch wenn er noch so gut ist, für die neue Wohnung nicht passt?
Ohne die Unterschrift beider Parteien ist der Mietvertrag nicht rechtswirksam. Normalerweise unterschreibt erst der Vermieter und dann der Mieter und behält dann als Vertragspartner eine Ausfertigung. Mir kommt's etwas spanisch vor. Auf jeden Fall den MV kopieren für den Zweck des Beweises, dass nachträglich nicht dran rumgeändert wurde. Streichungen würde ich nicht vornehmen. Das könnte für dich von Nachteil sein.
Wieso neuer Mietvertrag? Bist Du umgezogen?
Wenn ja, alle drei unterschreiben und zurückschicken.
Wenn Du da schon wohnst und z.B. der Vermieter gewechselt hat musst Du keinen neuen Mietvertrag machen.
Um auf Antworten bzw Nachfragen von Usern einzugehen:
Bitte auf die drei Punkte unter der entsprechenden Antwort und dann auf kommentieren gehen.
nein.. ich ziehe um. der vertrag ist selbstverständlich für die neue wohnung
Dann kopiere ein Exemplar und schicke drei unterschrieben zurück, damit Du weißt was Du unterschrieben hast und nicht nachträglich was geändert wird.
Leere Felder würde ich durchstreichen damit dort nichts eingesetzt werden kann.
Den Vertrag überprüfen ob nicht etwas falsches darin vereinbart wurde was nicht abgesprochen war.
Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall eine Kopie behalten, damit du weißt, was du unterschrieben hast. Du wirst das Original nach Unterzeichnung des Vermieters zurückgeschickt bekommen.
Wenn der Fragesteller alle 3 Exemplare zurückschickt, sollte er sich eine extra Fotokopie machen, damit er weiß, was er unterzeichnet hat. Ich achte immer sehr darauf, dass ich von sämtlichen Unterlagen, unter denen meine Unterschrift ist, eine Kopie erhalte. Sollte nämlich sein Mietvertrag im Nachhinein geändert werden, kann er gar nicht vergleichen, welche Änderungen durchgeführt wurden. Er muß dann zwar nochmals die neue Mietvertragsversion unterzeichnen, aber die Möglichkeit, die alte und neue Fassung zu vergleichen, ist wichtig.