Muß der Handwerker einen Nachweis auf Materialpreise erbringen?
Ich habe eine Rechnung erhalten mit m. E. sehr hohen Materialkosten. Kann ich verlangen, dass der Handwerker mir einen Nachweis seines Einkaufspreises vorlegt? Er soll ja etwas dran verdienen, aber nicht z. B. 80 oder 100 %.
10 Antworten
Lustige Frage. Natürlich kann man das verlangen. Aber der Handwerker wäre schön blöd, wenn er darüber Auskunft geben würde. Das ist Geschäftsgeheimnis. Wäre ja auch recht merkwürdig, wenn die Kunden bestimmen, welchen Preis der Handwerker für sein Material verlangen darf.
Beim Handwerker kommt der Endpreis durch Mischkalkulation zustande. Heißt seinen Verdienst hat er an Lohnkosten und Materialkosten. Soll er die Materialpreise senken, muss er dafür die Lohnkosten erhöhen, um seinen Verdienst nicht zu schmälern.
Man darf nicht die Preise des Handwerkers mit denen des Onlinehandels oder eines Baumarktes vergleichen. Der Onlinehandel kann natürlich günstigere Preise verlangen, er hat einen viel höheren Umsatz, bekommt daher beim Einkauf wesentlich höhere Rabatte als ein einzelner Handwerker. Zudem muss auch die Qualität des Materials verglichen werden, der Baumarkt kann bei vielen Sachen qualitativ nicht mit den Profiprodukten des Handwerkers mithalten und dadurch das Zeug billig raushauen.
Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, sich schon vorher nach den Preisen zu erkundigen, als hinterher darüber zu meckern.
Ergänzend dazu: der Handwerker übernimmt ebenso die Gewährleistung für die gekauften Teile.
Hat der Handwerker dann für den Einbau der Teile noch einen Stundenlohn abgerechnet? Falls ja, dann würde ich ihn darauf ansprechen, aber vergleiche bei den Preisen auch Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen und nicht irgend welche Bauteile von einem Noname-Hersteller eines Internethändlers mit Markenprodukten. Bedenke auch, was "Sirkermet" geschrieben hat und geliefert müssen diese Teile auch noch werden, was wiederum Lieferkosten verursacht. Allerdings wenn ich nun einen Artikel vom Herstelle A habe und dieser zum halben Preis des Handwerkerrechnungspreises wo auch immer zu erwerben ist, dann sprich ihn darauf an und teile ihm mit, dass du nicht bereit bist, diese Preise zu bezahlen, denn Wucherpreise werden vor einem Richter nicht Stand halten. Aber falls, wie oben erwähnt, das inklusive Einbau/Montage ist, dann ist natürlich der Stundenlohn des Handwerkers in den Preisen verpackt.
"Er soll ja etwas dran verdienen, aber nicht z. B. 80 oder 100 %."
Worüber reden wir hier? 80% von 5 Euro oder von 1000 Euro?
Nastürlich nicht. Muss dir ALDI eine Rechnung von SEINEN Einkaufspreisen vorlegen?
DerHandwerker ist in seiner Preisgestaltung FREI. Er kann dir das Material, das er gekauft hat, zu dem Reis weiter verkaufen, den er will.
Es gibt zwar "Wucher" aber falls du den Verdacht haben solltest, und die Rechnung EXTREM hoch ist, musst du das schon über einen Anwalt machen.
Gegenfrage: würdest du deinen Kunden deine Einkaufspreise nennen? Aber selbst wenn, was hilft dir das weiter? Denn die Aufpreise sind eine kalkulatorische Größe, die der Handwerker selber aufgrund seiner Gegebenheiten bestimmen muss.
(Kleine Anmerkung: wir haben einige gute Bestandskunden, mit den wir das so handhaben. Wenn sie bei uns Rahmenaufträge platzieren und die Bauteilkosten schlecht zu kalkulieren sind, was in der Elektronik durchaus vorkommt, dann kann man mit denen solche Vereinbarungen treffen. Im Handwerk, wenn es um die Privatkunden geht, eher nicht.)
Was schätzt, du, was ein Einkaufvorgang so an Zeit kostet? Das ist nicht nur ein Mausklick bei Amazon, das kann ganz locker 15 Minuten dauern, wenn es um ein spezielles Bauteil geht, was man nicht so einfach als Vorrat liegen hat.
Dann muss die Ware angenommen und kontrolliert werden, ob es die richtige Ware ist. Die Rechnung muss verbucht und bezahlt werden. Kann somit auch mal weitere 15 Minuten dauern. Nur mal als Hausnummer.
Wobei die Zeit unabhängig ist vom Wert, denn ein wichtiges Bauteil für 1 Euro kostet meist genau so viel Zeit wie eine Therme für 5000 Euro. Deine Angaben der Prozente sind daher völlig wertlos.
Aber du darfst dem Handwerker gerne das Material beistellen. Der haftet (Gewährleistung) dann lediglich für die Ausführung seiner Tätigkeiten, nicht für die korrekte Funktion deiner Beistellteile. Das das regelmäßig zu Ärger führt, wenn der Kunde falsche Dinge anschleppt oder das Teil versagt, lehne das viele Handwerker gerne ab, was ich ihnen dann auch nicht übel nehmen kann.