Nachweis Vermögen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

du hast beim Formblatt 1 irgendwo bei Vermögen einen wert eingetragen. Bei Zeile 93. Und das musst du ja irgendwo her haben oder hast du da nichts eingetragen oder eine Zahl geschätzt?

Und genau das musst du nachweisen vom Tag der Unterschrift auf Formblatt 1.

Das nächste Mal ziehst du einfach einen Kontoauszug zu dem Datum der Unterschrift.

Und jetzt musst du eben bei deiner Bank anrufen und das anfordern.

KathiVera 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 21:52

Vielen Dank für die Antwort! Ich wusste nicht, dass das benötigt wird. Ich besitze allerdings bei einer anderen Bank auch ein Konto, dass ich seit Ewigkeiten nicht mehr nutze, muss ich von diesem Konto auch einen Auszug schicken? Kann ich das nachträglich vom 15.09 überhaupt noch anfordern? Das ist ein normaler Kontoauszug oder? 

Fortuna1234  20.12.2016, 22:28
@KathiVera

Überall wo du "B" siehst, musst du deine Angaben auch nachweisen, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ;)

Ja, von allen Konten, die auf deinen Namen laufen. Deswegen auch mal bei den Eltern/Großeltern nachfragen, ob da was für dich angelegt wurde. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe.

Und ja, das geht. Eigentlich wäre es ein normaler Auszug, aber da du den ja verpasst hast, gibt dir die Bank dann einen Wisch auf dem die relevanten Daten stehen. Das ist so gut wie ein Kontoauszug.

KathiVera 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 16:35
@Fortuna1234

Und wie ist das wenn ich das Konto nicht benutze und folglich seit über einem Jahr 0€ drauf hab, muss ich das trotzdem nachweisen oder nicht?

Fortuna1234  21.12.2016, 22:19
@KathiVera

Ja musst du auch. Bei mir kamen sie drauf, dass ich noch im selben Jahr ein Konto hatte. Das war bereits aufgelöst. Musste mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass mir 5€ irgendwas bar ausgezahlt wurde bei Kontoauflösung.

Gib denen alles, was sie brauchen. Dann kommt das Geld auch so schnell wie möglich.

KathiVera 
Beitragsersteller
 22.12.2016, 15:29
@Fortuna1234

Ich habe nun eine Bescheinigung ausgestellt bekommen, als ich die restlichen Unterlagen abgegeben habe, welche bestätigt, dass ich einen Antrag am 15.09 gestellt habe. Ich habe allerdings vergessen zu fragen, wie lange ich vom jetzigen Zeitpunkt aus auf einen Bescheid warten muss. Weißt du das zufällig?

Hi KathiVera,

das ist eine Auskunft deiner Bank, bzw. deiner Banken, bei der/denen du ein Konto hast. Du gehst da einfach hin und lässt dir eine Aufstellung geben rückwirkend bis zu diesem Datum und gleichzeitig einen Nachweis, dass du keine weiteren Konten/Sparbücher/... hast bei dieser Bank.

KathiVera 
Beitragsersteller
 18.12.2016, 17:18

Also einfach zur Bank gehen, dort sagen, dass man einen Kontoauszug vom 15.09 und einen Nachweis darüber, dass das das einzige Konto ist, benötigt, oder? & wenn ich kein Sparbuch besitze, muss ich da einfach nichts machen oder?

Einfach einen Kontoauszug von dem Datum und von eventuellen Sparbüchern.  

Ganz genau :-)