Wie kann ich mich wehren, wenn Handwerker auf der Baustelle rauchen?

6 Antworten

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Das ist meiner Meinung nach sogar eine gute Frage, auch wenn mir bisherige Antworten nicht wirklich gefallen, aber die Realität widerspiegeln. Weil Du, wie jeder andere auch, vor den Gefahren des Zigarettenrauch zu schützen bist muss Dein Arbeitgeber handeln. Wie er das erreicht, dass Du vor dem Rauch geschützt bist, das ist alleine sein Problem. Damit Du selbst Deine Gesundheit schützen kannst bleibt Dir nur eine Möglichkeit, Du verlässt den Bereich an dem geraucht wird. Dies hat sicher oft oder sogar immer zur Folge, dass Du dadurch Deine Arbeit einstellen musst. Dies darf aber nicht als Arbeitsverweigerung gewertet werden, Du bist ja bereit zu arbeiten, nur Deine Gesundheit musst Du nicht gefährden. Aber: Deinem Arbeitgeber musst Du natürlich über den Sachverhalt informieren und um Abstellung bitten. Einer Abmahnung würde ich gelassen entgegen sehen, meiner Meinung und Erfahrung nach wird das Arbeitsgericht Dein Handeln als korrekt einstufen. Dies gilt auch für eine Kündigung wegen "Arbeitsverweigerung".

In wie weit dieses Vorgehen dann das Arbeitsklima gegenüber den Kollegen und Deiner Firma beeinträchtigt, dass hat mit der Rechtslage leider nicht viel zu tun. Besser wäre es sicher, wenn Du nicht alleine da stehst.

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Beitragsersteller
 02.02.2011, 18:36

Das geht nicht gut, Arbeitsverweigerung würde der Chef nicht tolerieren und bei nächster Gelegenheit kündigen. Arbeitsmangel oder so vorschieben. Hier fehlt eben für Baustellen eine besondere Verordnung, die die Bauleiter verpflichtet, das Rauchen im Gebäude zu verbieten.

Nein ein Gesetz gibt es dagegen nicht. Da müsst Ihr Euch schon einigen. Oder der Bauherr oder Bauleiter muss ein Machtwort sprechen.

cyracus  03.02.2011, 04:50

Falsch!

§ 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Nein, das kannst du nur mit dem Bauherren ausmachen... der könnte es verbieten aber dann hast du dir keine Freunde gemacht glaub ich ^^

cyracus  03.02.2011, 04:53

Der Arbeitgeber muss für Qualmfreiheit sorgen - gegebenenfalls mit Rauchverbot am Arbeitsplatz,

siehe § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

drctrb  01.02.2011, 19:13

Es gibt unter Handwerkern/Bauarbeitern keine Freunde. Nur Feinde, die noch leben ;)

theshibby  01.02.2011, 19:14
@drctrb

Na dann kann ja nix passieren :P

Grundlage für den Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz ist die Arbeitsstättenverordnung.

Gemäß §5 Arbeisstättenverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet die Nichtraucher vor Zigarettenrauch zu schützen. Die Maßnahmen sind nicht vorgeschrieben. Es können organisatorische oder technische Maßnahmen in Betracht kommen. Auch ein Rauchverbot kommt in Betracht.

http://osha.europa.eu/fop/germany/de/topics/nichtraucheramarbeitsplatz/index_html

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an Ihren Arbeitgeber, dieser muss Sie wirksam vor Tabakrauch schützen.

Peter Kleinsorge

cyracus  03.02.2011, 04:50

DH !!

Und hier kann sich der Arbeitgeber nicht auf Abs. 2 berufen (der überflüssig ist wie ein Kropf)

mach die Fenster auf. Wenn die meckern einfach sagen : Entweder du rauchst nur noch draussen oder wir lüften regelmäßig.