Sehr häufiger starker Essensgeruch im Hausflur und sammelt sich vor meiner Tür, wie am besten damit umgehen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Fanta421,

juristisch hast Du Dich ja bereits schlau gemacht. Nun einmal der bauliche Ansatz.

1. Normalerweise muss im Treppenhaus an der höchsten Stelle ein Rauchabzug für den Brandfall montiert sein. Ist das bei Euch auch so und falls ja, welche Variante (TH-Fenster in Fassade oder Dachfenster in der Decke)?

2. wenn Eure ETG funktioniert, schlage vor, dass man im Treppenhaus diese "RWA" (Rauch-Wärme-Abzug) so umrüstet, dass diese zusätzlich als Lüftung fungiert. Das ist nicht unüblich, ggfs. kann das Eure RWA bereits. Nun bedarf es noch eines Schalters bei Dir oben im Dach (im Treppenhaus) und Du könntest bei starkem Geruch diesen "entlüften".

3. Die verm. teuerste Variante ist eine Entlüftung in/durch das Dach zu bauen mit gleichem Prinzip wie bei Punkt 2.

Beide Vorschläge sind natürlich im Gemeinschaftseigentum, also zustimmungspflichtig.

Grüße

Oliver

oklein  18.11.2017, 22:09

Danke, immer wieder gerne.

Nebenbei: habt ihr in der ETG eine Gemeinschaftsordnung mit Öffnungsklausel? Kann ich nur empfehlen für Regelungen zur Kostentragung z.B. in einem solchen Fall.

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 22:12
@oklein

"Gemeinschaftsordnung mit Öffnungsklausel"

kann ich so nicht sagen. Es ist zwar nicht meine erste ETW aber die davor war im Ausland und da war alles nochmal ganz anders.

Aber ich notier mir das mal.

oklein  18.11.2017, 22:15
@Fanta421

prüfe das, ich kann Dir gerne einmal die von unserer ETG unverbindlich als Beispiel mailen.

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 22:19
@oklein

mach ich

mailen nicht nötig, das Stichwort genügt bereits.

oklein  18.11.2017, 22:29
@Fanta421

Letzter Tipp für heute ;-)

Nimm KEINE "fertige" GemO. Gut durchlesen und auf Eure ETG anpassen. Vergiss die Öffnungsklausel nicht (das ist das Wichtigste daran, dann muss man nach der notariellen Beglaubigung nicht mehr zum Notar bei Änderungen). Wenn das Haus schon in die Jahre gekommen ist ("35 Jahre alte Abzugshaube"), dann kommen bei Eich sicher auch mal Fensterarbeiten, usw. Da kann eine gut formulierte GemO die Kosten u.U. nicht auf alle verteilen.

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 21:28

man hat in den letzten Jahren für die unmöglichsten Sachen Geld aus dem Fenster geworfen. Der Hausmeister missbraucht offen sein Abhängigkeitsverhältnis der Gemeinschaft von ihm, was ebenfalls finanziell die Gemeinschaft kostet. Der Verwalter ist aber neu und ihm das alles bewusst, es wird also besser.

Aber du hast vermutlich völlig Recht mit all deinen Ausführungen.

Nein, an der höchsten Stelle im Treppenhaus gibt es nur eine Wohnungstür (meine, weshalb sich auch jeglicher Gestank bei mir sammelt, wenn alle unteren Fenster zu sind und in den Hausflur hinein gelüftet wird) und eine immer offene Abstellkammertür (innen dann ein Fenster, welches als oberste Öffnung im Haus dienen würde). Einen Rauchabzug für den Brandfall gibt es nicht. Im Treppenhaus ist auf halber Treppe das oberste Doppel-Fenster (Holzfenster in Fassade), etwa 2,5m unterhalb der höchsten Stelle (also oben genannte Türen) und dieses Fenster habe ich immer offen.

Einen RWA gibt es somit nicht. Die Umrüstung für Belüftung wäre natürlich eine Klasse-Idee. Sowas hatte ich vor ein paar Jahren in in einem anderen Haus.

Es gibt ja nichtmal Rauchmelder auf keinem der vier Treppenhausebenen. Einen gab es mal aber der wurde vom Hausmeister ausgebaut und liegt im Treppenhaus, vermutlich Batterien alle.

Vielen Dank für deinen Hinweis, auch wenn vermutlich nicht realisierbar sehr hilfreich!

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 21:34
@Fanta421

ich muss mich mal erkundigen, welche rechtlichen Vorgaben es hinsichtlich Rauch-Wärme-Abzug in meinem Bundesland (NRW) gibt.

oklein  18.11.2017, 21:39
@Fanta421

Langsam wird es interessant.

RWAs sind - je nach Land - Pflicht in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe (z.B. ab 7m Aufenthaltshöhe).

Keine Rauchmelder? Welches Bundesland? In Sachsen sind diese noch keine Pflicht aber in den anderen Ländern (auf jeden Fall im Süden der Republik) gesetzlich vorgeschrieben. Ggfs. müsst ihr nachrüsten. Das muss Euch der Verwalter aber mitteilen im Zuge einer ordentlichen Betreuung.

Wenn der Hausmeister einen im Treppenhaus entfernt, muss dieser UNVERZÜGLICH wieder hin. Ich bin kein Jurist, aber mit Vorsatz ist das m.E. bereits Strafrecht.

Wir hatten in unserer ETG mit Verwaltung und Hausmeister eine ähnliche Konstellation. Wir haben auch den Verwalter gewechselt und zur ETV den Hausmeister eingeladen (besser "vorgeladen").

Für einen Abzug -. es geht ja immer noch um den Geruch - ist die Dachkammer im Treppenhaus geeignet. Wenn Du das Ganze Thema über meine Argumente zum RWA in die ETV bringst, ist die Kostentragung sogar im Bereich Gemeinschaftseigentum und Du hättest den Vorteil, die RWA gleichzeitig zum Geruchsabzug nutzen zu können. Details über Wartungskosten lasse ich hier einmal "außen vor".

oklein  18.11.2017, 21:42
@oklein

Im Bereich um §33 LBO NW.

Wie viele Geschosse habt ihr? Die Grenze in NW ist bis 5 Geschosse. Ist das Treppenhaus innenliegend, dann gilt es immer (aber nach Deiner "Fensterantwort" ist es wohl außen).

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 21:45
@oklein

4 Ebenen, eine davon Souterrain

Treppenhaus ist aussen und vom obersten Doppelfenster geht es nur noch eine halbe Treppe höher

Allerdings habe ich auch eine sehr gute Rechtsschutzversicherung, welche auch für solche Eigentumsverhältnisse gilt. Da kann ich mit deinen Stichworten mal nachfragen und mich beraten lassen

oklein  18.11.2017, 21:47
@oklein

Anm.:  in NRW sind Rauchmelder IN den Wohnungen (Aufenhalt und Flure vor Aufenthaltsräumen auch in Bestandswohnungen seit 21.12.2016 gesetzliche Pflicht. Errichtung => Eigentümer; Betrieb durch Mieter

oklein  18.11.2017, 21:48
@Fanta421

Schau Dich dann tatsächlich mal in der Landesbauordnung um. Da kannst Du die Vorgaben nachlesen, das würde hier für jeden Einzelfall zu weit führen.

oklein  18.11.2017, 21:57
@oklein

Jetzt werde ich kreativ  ;-)

Du kannst auch in das TH-Fenster einen Fensterventilator einbauen http://www.ventilator.de/fensterventilatoren).

Ich habe das in Kellerfenstern und auch letzten Monat bei meinem Bauprojekt bei Porsche eingebaut. Die gibt es mit Feuchtesensor, Zeitschaltuhr und mit Funkbedienung.

Wieder: Gemeinschaftseigentum => ETV

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 22:04
@oklein

ja, sowas wäre auf der obersten Ebene im Treppenhaus (also direkt vor der Wohnungstür, wo sich alle Luft staut) vielleicht sogar besser. Von dort bis zu den Dachziegeln sind es geschätzt 50-70cm

wobei ich dazu sagen muss, die einfachste Lösung kostenfrei wäre: Kompriband 2-7mm (habe ich noch genug) und das an die Innentür der "stinkenden" Nachbarn. Habe ich auch an meiner Tür, ist Klasse abdichtend.

oklein  18.11.2017, 22:23
@Fanta421

Mit dem Kompriband beim Nachbarn nehme ich mal mit einem "Schmunzeln".

Für die Wohnungstür nimm lieber eine automatische Absenkdichtung. Die gibt es unter die Tür oder auch als Aufbau-Bausatz und kostet auch nicht die Welt. Das kann man ja auch dem lieben Nachbarn vorschlagen (oder als kleines nettes Weihnachtsgeschenk?)

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 23:13
@oklein

kannte ich noch nicht, scheint aber eine gute Idee zu sein.

Kompriband aber nur an den anderen drei Kanten, funktioniert super, darf nur nicht die Tür zu sehr unter Druck setzen, andernfalls gibt es Probleme beim Schliessen

oklein  18.11.2017, 21:20

Punkt 2 ist schlecht formuliert: "wenn Eure ETG gut miteinander auskommt" ist damit gemeint.

Hallo Fanta421

Ich habe hier diese Information :

Richter: "Gerüche sind hinzunehmen". 

Der Amtsrichter lehnte die Klage rundweg ab (643 C 230/92). Kochen entspreche einem sozialtypischen Verhalten, trotz der Verbreitung von Fastfood. In der etwas umständlichen Urteilsbegründung heißt es dann wörtlich: „Die mit der Essenszubereitung einhergehenden Gerüche sind als deren unmittelbarer Annex von allen Beteiligten, in der Regel auch von Außenstehenden, hinnehmbar und tatsächlich hinzunehmen.“ Der kochende Mieter dürfe zudem Zutaten verwenden, die früher als eher fremdartig galten – wie Knoblauch. Denn „sein Geruch wird auch von einer zunehmenden Anzahl von Menschen nicht mehr per se als spezifisch unerträglich oder nicht hinnehmbar empfunden“. Auflagen wie das Schließen der Küchentür oder der Einbau eines Abzugs wurden abgelehnt.

 Fazit des Amtsgerichts Hamburg: „Die Verbreitung von Gerüchen im Mietshaus, die beim haushaltsüblichen Kochen entstehen, ist hinzunehmen.“ Das Urteil stammt aus dem Jahr 1992. Heute, 21 Jahre später, dürfte nichts anderes gelten.



Irgendwann ist ein Punkt erreicht, wo gekündigt werden darf

Die Grenze überschritten ist allerdings bei Gestank durch verwesende Essensreste. Das ist nicht nur ein Grund für Verbote, sondern für die fristlose Kündigung. So entschied es das Amtsgericht Saarbrücken (37 C 267/93). Ein Mann, offensichtlich Messi, hatte ein einzelnes Zimmer in einer Wohngemeinschaft gemietet. Wegen Verwahrlosung der Wohnung kündigte der Vermieter fristlos. Vorangehende Abmahnungen hatten nichts daran geändert, dass es aus der Wohnung bis ins Treppenhaus stank. Ursache waren stinkende Kleidung und verdorbene Lebensmittel.


Quelle :http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kampfzone-treppenhaus-stinkende-nachbarn-in-deutschland-was-gerichte-sagen/8614502.html


Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 14:42

Danke und ja, das kannte ich schon.

Letztlich sind es aber auch zwei Aspekte, zum Einen der Geruch, der sich vermeiden lässt. Dennoch hat man da kaum rechtliche Möglichkeiten. Und zum Anderen der Wille ein normales nachbarschaftliches Verhältnis zu führen. Und dann findet sich auch eine Lösung anstatt einen Kindergarten zu veranstalten.

Entweder wendest du dich an einen Mediator oder an einen Anwalt.

Nein... du kannst die anderen nicht verbieten zu kochen. Wenn es riecht...kannst du Nase zumachen. 

Fanta421 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 04:32

Unsinn! Niemand will hier etwas verbieten! Einfach mal die Frage lesen.