Wie kann ich meinen Laptop, der mit polnischer Umsatzsteuer (23%) versehen ist, trotzdem die Steuer beim Vorsteuerabzug im deutschen Betrieb geltend machen?
Ich habe einen Laptop auf meine deutsche Firma bestellt, aber nach Polen auf eine polnische Adresse liefern lassen, da ich zeitweise dort im Urlaub war. Nun ist 23% Umsatzsteuer auf dem Laptop und ich kann die Rechnung zwar in die Buchhaltung stecken, aber die Steuer beim Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Welche Möglichkeiten habe ich, dass das Produkt mit deutscher Umsatzsteuer versehen wird, damit ich in der Buchhaltung verbuchen kann und damit auch Steuer beim Vorsteuerabzug geltend mache?
Besten Dank im voraus!
3 Antworten
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit über den Zoll oder ähnliche Organe das Produkt Netto nach "Deutschland" zu verkaufen und dann die deutsche Mehrwertsteuer berechnen zu lassen?
Gruß
Der Computer hat ja scheinbar nichtmal die Grenze überschritten. Wenn Du eine Betriebsstätte in Polen hast dann kannst Du die Steuer womöglich bei Deiner polnischen Steuererklärung geltend machen.
Keine Chance. Du kannst eine Steuer die an die polnische Finanzverwaltung abgeführt wurde, nicht mit deutschen Steuern verrechnen.